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Ein Riesenproblem: Befristete Beschäftigung steigt in dramatischem Tempo immer weiter an!

Die Befristete Beschäftigung ist für Arbeitgeber zwar eine tolle Sache, für die Arbeitnehmer aber ein Riesenproblem. Wie will man sich ein Haus bauen, Urlaub planen, Geld fürs Alter sparen, Autos finanzieren uvm? Wie soll das gehen, wenn man im Hinterkopf immer weiß, dass man nur noch für ein paar Monate eine Arbeit hat? Nie kann man sich sicher sein, dass man wirklich verlängert wird. Die Angst der Beschäftigten keinen Anschluss-Vertrag zu erhalten, ist für Arbeitgeber ein enormes Druckpotenzial die Befristeten in einem ständigen Zustand der Angst zu halten.

Volkswirtschaftlich gesehen fallen diese Befristeten als lustig fröhliche Konsumenten aus, da sie nie wissen, wie ihr Kontostand in ein paar Wochen oder Monaten aussehen wird. Die folgende Grafik zeigt den stetigen Aufbau für die Befristete Beschäftigung. Seit dem Jahr 1996 hat die Zahl befristeter Stellen zugenommen von 1,3 auf 3,15 Millionen in 2017. Damit hatten 8,3% aller Beschäftigten letztes Jahr eine befristete Beschäftigung. Nur von 2016 auf 2017 ist die Zahl befristeter Arbeitsverträge um 300.000 gestiegen. Von den zuletzt 3,15 Millionen befristeten Verträgen waren fast 1,6 Millionen Verträge, also etwa die Hälfte, ohne sachlichen Grund befristet. Hier weitere Details aus der aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, einer Tochter der Bundesagentur für Arbeit:

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Befristete Beschäftigung



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