Allgemein

Einigung der EU-Staaten beim Onlinehandel: Amazon und Co werden für Mehrwertsteuerhinterzieher in Haftung genommen

Nicht nur, dass nach den neuen Regeln die Mehrwertsteuerbefreiung für Überseesendungen in die EU mit geringem Wert (unter 22 Euro) abgeschafft wird. Extrem wichtig ist, dass die EU mit heutigem Beschluss die Onlinemarktplätze wie Amazon massiv in die steuerliche...

FMW-Redaktion

Erst einmal möchten wir den eher harmlosen Teil der heutigen Einigung auf EU-Ebene abhandeln. Die EU-Finanzminister haben sich heute darauf verständigt vor allem für kleinere Händler innerhalb der EU den Onlineverkauf einfacher zu gestalten. Statt sich wie bislang in jeden EU-Land einzeln anzumelden für die Umsatzsteuererfassung, genügt dafür zukünftig die Registrierung in einem zentralen EU-Onlineportal, und das in Landessprache.

Auch könne der Händler künftig eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben, wie es der estnische Finanzminister Toomas Tõniste heute sagte. Laut EU-Kommission werde hierdurch der Verwaltungsaufwand in diesem Themengebiet um 95% sinken. Die Vereinfachungen helfen laut EU vor allem Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Für Kleinstunternehmen richte sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10.000 Euro im Jahr nach den Vorschriften des Landes, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben. Davon werden laut EU-Kommission 430.000 Unternehmen im Binnenmarkt profitieren. Für KMU werden einfachere Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 EUR im Jahr gelten. Diese Maßnahmen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Onlinemarktplätze in der Pflicht

Nicht nur, dass nach den neuen Regeln die Mehrwertsteuerbefreiung für Überseesendungen in die EU mit geringem Wert (unter 22 Euro) abgeschafft wird. Extrem wichtig ist, dass die EU mit heutigem Beschluss die Onlinemarktplätze wie Amazon massiv in die steuerliche Pflicht nimmt. Das bringt europäischen Versendern ein gutes Stück mehr Gerechtigkeit im Kampf gegen vor allem asiatische Versender, die sich ihrer Pflicht bislang entzogen. Lesen Sie dazu hier den Wortlaut von der EU-Kommission:

Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen. Hierzu zählen Verkäufe von Waren, die von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern bereits in Warenlagern (sogenannten Erfüllungszentren) innerhalb der EU gelagert werden, welche häufig dem Zweck dienen, Waren mehrwertsteuerfrei an Verbraucher in der EU zu verkaufen.

Es wird so künftig Steuerhinterziehungen vorgebeugt, bei denen für Waren von außerhalb der EU ein Wert von weniger als 22 EUR angegeben wurde, um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer in Anspruch zu nehmen, was zu Marktverzerrung und unlauterem Wettbewerb führen konnte. Zuvor konnten Betrüger hochwertige Waren in kleinen Paketen verpacken und auf dem Etikett einen falschen Warenwert angeben, der unter dem Schwellenwert von 22 EUR lag, sodass die Waren von der Mehrwertsteuer befreit waren. Dies führte zu inakzeptablen Mindereinnahmen von 1 Mrd. EUR, die anderenfalls an die EU-Mitgliedstaaten abgeführt worden wären.

Durch die neuen Vorschriften ist gewährleistet, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt. Sie werden dazu beitragen, einen neuen Ansatz für die Erhebung der Mehrwertsteuer in der EU, der bereits für den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen etabliert ist, zu festigen und eine der wichtigsten Zusagen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa zu erfüllen.


© European Union, 2015 / Source: EC – Audiovisual Service / Photo: Christophe Maout



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. Sehr gut, das es aber über 10 Jahre dauert bis die EU anfängt gegen die ganzen Asia Händler auf Amazon und Ebay zu handeln ist eine Katastrophe!
    Keine Ahnung seit wie vielen Jahren die jetzt schon Wahren bei Ebay verkaufen ohne auch nur 1 Cent Mehrwertsteuer zu zahlen.

  2. ein entschiedender Beschluss, auf den wir ewig warten mussten. Naja, vielleicht haben die neuen „rechten“ Parteien im Aufwind da mitgewirkt. Jetzt noch bitte bei Amazon, Ikea, Starbucks usw auf deren Steueroptimierungssysteme schauen und handeln. Ein europweites Steuersystem wäre eine tolle Idee. Oder jeden Euro da versteuern, wo er verdient wird, ohne Rechteverkauf, Leasingüberlassung und dem ganzen Mist.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage