Gas

Umsetzungsproblem Energieversorger: Gaspreisbremse nicht früher möglich

Derzeit wird ein Vorziehen der Gaspreisbremse auch von Olaf Scholz ins Spiel gebracht. Aber die Energieversorger schaffen das wohl nicht vor März 2023.

Gas und Euro-Symbol

Die Gaspreisbremse für die Privatverbraucher soll zum 1. März 2023 kommen. Aber Olaf Scholz stellte jüngst einen früheren Termin in Aussicht. Denn die Verbraucher leiden bereits unter dramatisch steigenden Abschlagszahlungen. Viele Bürger wissen wohl kaum noch, wie sie die nächsten vier Monate bis zur Einführung der Gaspreisbremse durchstehen sollen? Also besser schon ab Januar einführen, oder noch früher? Womöglich wäre dies gar nicht so einfach machbar. Denn können die Energieversorger dies überhaupt umsetzen? Man lese dazu das folgende Statement, das der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor wenigen Minuten veröffentlicht hat.

Im Wortlaut zur anstehenden Gaspreisbremse sagt der BDEW über die Probleme der Energieversorger folgendes: „Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Kundinnen und Kunden bei den außergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden. Dies gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen. Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist. Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann. Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt. Diese kann auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.“



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1 Kommentar

  1. Ja, März 23 ist gut.
    Dann muss ja auch vielleicht das Gas erst gar nicht bezahlt (subventioniert) werden, was dann seit Neujahr nur noch alle paar Tage zu bekommen war/ist.
    Wenn überhaupt.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

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