17 Cent an der Tankstelle für zwei Monate – das war die Maßnahme der Bundesregierung, um die Bürger während des Iran-Kriegs zu entlasten. Und dann ist da noch die sogenannte Entlastungsprämie. Arbeitgeber können zusätzlich zum normalen Gehalt an ihre Beschäftigten 1.000 Euro komplett abgabenfrei auszahlen. Also Brutto für Netto. Aber daraus wird nichts!
Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab
Nach dem Bundestag hätte auch der Bundesrat zustimmen müssen. Aber der hat heute ganz klar NEIN gesagt. Die Entlastungsprämie kommt also nicht. Im Video sehen sie die Redebeiträge der Bundesländer und nach 20 Minuten die Abstimmung.
Debatte im #Bundesrat zur #Entlastungsprämie für Beschäftigte (TOP 6) Es sprechen Winfried Kretschmann und Andreas Dressel @ADressel https://t.co/BAM57hz5fD
— Bundesrat (@bundesrat) May 8, 2026
Die Bundesländer sehen vor allem das Problem der Einnahmeausfälle, die zu gut zwei Dritteln von ihnen getragen werden müssten. Wobei man sich fragen sollte, wo das Problem liegt. Denn diese Entlastungsprämie wäre on Top auf die normalen Gehälter gekommen. Dazu mein Kommentar: In Wirklichkeit dürften die Bundesländer aus Budgetgründen einfach keine Lust haben, als kommunale Arbeitgeber diese 1.000 Euro zu zahlen. Wenn man sieht, dass große Teile der privaten Arbeitgeber vermutlich diese einmaligen 1.000 Euro zahlen würden, dürften die staatlichen Angestellten reihenweise ebenfalls auf eine Zahlung bestehen. Der Unmut wäre vorprogrammiert. Man kann es sich als staatlicher Arbeitgeber nicht leisten diese Zusatzprämie zu zahlen?
Kommentar
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Der Mittelstandsverband spricht in Sachen Entlastungsprämie von einer „Unverschämtheit“. Denn die Entlastung der Arbeitnehmer werde vom Staat auf die Arbeitgeber abgewälzt. Gewiss, das ist richtig. Und ja, eine gewisse Ungerechtigkeit ist natürlich vorhanden, wenn einige Arbeitgeber diese Entlastungsprämie zahlen können. Und gerade die Firmen, die in Schwierigkeiten stecken, können ihren Angestellten diese abgabenfreie Zusatzprämie nicht zahlen. Aber ich sehe es so: Immerhin wäre ein Teil der Arbeitnehmer in Deutschland in den Genuss von einmalig zusätzlich 1.000 Euro Brutto für Netto gekommen. Mein Fazit dazu: Armselig, dass man als Staatsapparat (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) nicht mal so eine Maßnahme umsetzen kann. Der Hauptgrund für das Scheitern dürfte sein, dass die staatlichen Arbeitgeber aus Budgetgründen flächendeckend keine Luft sehen, ihren Angestellten diese Zusatzprämie zu bezahlen.
DIHK-Kommentar
Der Wirtschaftsverband DIHK schreibt als Reaktion auf die Ablehnung des Bundesrats aktuell: „Dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, ist die erforderliche Notbremsung. Eine gut gemeinte Prämie darf nicht zu neuem Erwartungsdruck und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen führen. Denn jetzt muss die wirtschaftliche Substanz gestärkt werden. Genau vor diesem Zielkonflikt haben wir als gewerbliche Wirtschaft früh gewarnt. Es ist das richtige Signal, dass die öffentlichen Arbeitgeber das offenbar genau so sehen und auch deshalb so abgestimmt haben.
Zugleich zeigt die Debatte um die Kostenverteilung: Symbolpolitik ohne saubere Finanzierung trägt nicht. Was Unternehmen jetzt brauchen ist eine verlässliche, breite Entlastung bei Energie, Steuern, Arbeit und Bürokratie. Nur mit einem klaren Reformkurs und sinkenden Standortkosten sichern wir Investitionen, Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.“
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wäre ein AG interessiert …
sich bis zu 1000€ Kosten mehr auf zu bürden …
(wer braucht schon positive Motivation bei Lohnsklaven?)
dann besteht/bestand diese Möglichkeit schon länger ? egal wie man das Kind nennen mag
Freibetrags (§ 3 Nr. 34 EStG)
Der Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern eine Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder eine einmalige „Inflationsprämie“) leisten.
Hier sind die wichtigsten Fakten im Überblick:
1. Höhe des Freibetrags
Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die maximale Höhe beträgt 1.000 € pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer.
Dieser Freibetrag kann zusätzlich zu anderen steuerfreien Sonderzahlungen (z. B. der 3.000 € Inflationsausgleichsprämie für 2022–2024) genutzt werden, sofern die Gesamtsumme der steuerfreien Sonderzahlungen die jeweiligen Grenzen nicht überschreitet.
2. Voraussetzungen
Damit die Zahlung steuerfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zusätzlichkeit: Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Sie darf also nicht als Teil des regulären Gehalts vereinbart sein, sondern muss eine freiwillige, einmalige Leistung sein.
Zeitpunkt: Die Zahlung muss in einem Kalenderjahr erbracht werden.
Art der Zahlung: Es handelt sich um eine einmalige Sonderzahlung (z. B. zur Entlastung bei hohen Lebenshaltungskosten).
3. Abgrenzung zur Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3.000 €) war eine Sonderregelung für den Zeitraum 2022–2024.
Der § 3 Nr. 34 EStG-Freibetrag ist eine dauerhafte Regelung, die auch für das Jahr 2026 und darüber hinaus gilt.
Arbeitgeber können im Jahr 2026 also weiterhin bis zu 1.000 € steuerfrei als Sonderzahlung auszahlen, ohne dass ein spezielles „Gesetz“ dafür neu verabschiedet werden muss.
4. Beispiel
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Dezember 2026 eine Sonderzahlung von 1.000 € als „Weihnachtsgeld“ oder „Entlastungsgeld“ auszahlt, ist dieser Betrag vollständig steuerfrei. Der Arbeitnehmer muss ihn nicht in seiner Steuererklärung angeben, und der Arbeitgeber muss keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben darauf abführen.
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Arbeitnehmer und Jahr. Wenn der Arbeitgeber bereits andere steuerfreie Sonderzahlungen geleistet hat, kann der 1.000-€-Betrag nur noch insofern genutzt werden, als die Summe aller steuerfreien Sonderzahlungen nicht überschritten wird (in der Praxis ist der 1.000-€-Freibetrag jedoch meist unabhängig von anderen Sonderzahlungen nutzbar, solange es sich um eine „zusätzliche“ Leistung handelt).
Text von Leo KI kann also auch Bullshit sein (-;
Debatte um die Kostenverteilung: Als Gegenfinanzierung war eine Erhöhung der Tabaksteuer vorgesehen. Die Länder wären also leer ausgegangen. Eine diesbezügliche Finanzministerkonferenz hätte möglicherweise eine Lösung auf den Weg gebracht.
…der Herr Kummerfeld, der immer gegen staatliches Eingreifen ist, findet es in dem Fall also armselig, dass der Staat diese Maßnahme nicht umsetzt…kurios…im übrigen kann ja jeder Arbeitgeber, der das gern möchte, auch ohne staatliche Verordnung seinen Arbeitnehmern 500 Euro Sonderprämie zahlen…ist ja nicht verboten…
Das war ja auch die größte Schnapsidee überhaupt. Der Staat ist gnädig und erhebt keine Abgaben auf das Geld anderer. Friede den Hütten, Krieg den Palästen. Ach wie einfach die Welt doch ist.
Dafür kommen drastische Steuererhöhungen, Erhöhung der Sozialbeiträge usw.
Dann „gleicht“ es sich doch wieder aus(!?)
Was passiert in Spanien?
Diesel kostet bei Carrefour in Malaga 1,60 Euro.
Benzin 1,40 95 E5
Da sind aber die 10 % Einkaufsgutschein schon abgezogen.
Die wichtigsten Entlastungen der spanischen Regierung:
Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie, Benzin, Diesel, Gas.
– Strom: von 21 % auf 10 % reduziert.
Zuschuss für besonders betroffene Branchen
– 20 Cent pro Liter Zuschuss für:
– Landwirtschaft
– Transportsektor
– Fischerei
Schutzmaßnahmen für Haushalte
– Einschränkungen bei Strom- und Gassperren für gefährdete Verbraucher.
– Ziel: Niemand soll wegen der Energiekrise ohne Versorgung dastehen.
Umfassendes Entlastungspaket (rund 5 Mrd. €)
Das Paket umfasst insgesamt etwa 80 Einzelmaßnahmen, darunter:
– Unterstützung für Haushalte mit niedrigen Einkommen
– Entlastungen für Unternehmen
– Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise
Viele Grüße aus Andalusien
Helmut