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EU-Aufsichtsbehörde lässt Binäre Optionen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu

Das „Schreckgespenst“ namens „Binäre Optionen“ war eigentlich schon verschwunden. Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hatte Binäre Optionen vor Kurzem komplett verboten. Diese Entscheidung galt für drei Monate. Anfang Oktober endet diese Frist, und man wollte bis dahin prüfen, ob man das Verbot danach wieder verlängert. Heute nun wurde eine Entscheidung gefällt. By the way… zu den Einschränkungen für den CFD-Handel, die auch „erst einmal“ bis Oktober gelten, wurde heute nichts vermeldet.

Das Verbot für Binäre Optionen wird mit heutiger Entscheidung grundsätzlich um drei Monate von Oktober bis Anfang Januar 2019 verlängert. Die ESMA schafft aber Ausnahmen. So ist man zur der Meinung gelangt, dass Binäre Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen für Privatanleger offenbar nicht so große Verlustrisiken mit sich bringen wie die ehemals extrem kurzen Laufzeiten von wenigen Minuten, Stunden oder Tagen.

Daher werden diese Wetten mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen wieder erlaubt sein ab Anfang Oktober. Diese Erlaubnis gilt aber nur, wenn diese Optionen mit der Veröffentlichung eines Informationsprospekts verknüpft sind, und wenn der Anbieter die eingegangenen Positionen absichert (Hedging). Laut ESMA bewirke der „kumulative“ Effekt dieser drei Grundvoraussetzungen“, dass das Endprodukt für die Aufseher keine außergewöhnlich große Gefahr für Anleger-Risiken mehr darstelle (sinngemäß übersetzt).

Puuuuh, da dürfte man sich fragen, ob Anbieter von Binären Optionen es überhaupt lohnend finden werden unter solchen Voraussetzungen dem Anleger in Europa neue Produkte anzubieten. Und da ist noch eine weitere Ausnahme. Erlaubt sind Binäre Optionen ab Oktober auch wieder, wenn eine für das Ende der Wett-Laufzeit festgelegte Auszahlungssumme nicht kleiner ist als die ursprüngliche Einzahlungssume des Kunden auf den Broker-Konto. Nochmal puuuuh… sollen Anbieter unter solchen Voraussetzungen wieder anfangen in der EU Binäre Optionen anzubieten?

Generell ist es schon verwunderlich, dass die ESMA solche 3 Monats-Fristen nutzt für ihre Verbote sowie die Verlängerung der Verbote. Die Produkte (in diesem Fall Binäre Optionen) sind doch vom Markt genommen worden. Was will man dann also neu prüfen oder im Nachhinein prüfen bei einem Produkt, das nicht mehr existiert? Jetzt diese erneute Zulassung unter extremen Bedingungen, das erscheint doch recht merkwürdig. Vielleicht eine Art Alibi-Entgegenkommen an die Finanzbranche? Wo die Binarys doch wirklich niemand braucht…



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1 Kommentar

  1. Pingback: esma binäre optionen – Binäre Optionen 2022

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