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EU-Kommission: Schutz vor Stahl-Flut, Iran-Geschäfte, Anleihe-Kartell

Wir erinnern uns. Die USA haben Zölle auf Stahlimporte eingeführt. Die logische Schlussfolgerung war, dass Stahlprodukte aus einigen Ländern für Exporte Richtung USA nicht mehr infrage kamen. Daher versuchten die Exporteure natürlich andere Abnehmerländer zu finden. Es ist kein Geheimnis, dass es global eine überschüssige Stahlproduktion gibt, vor allem aus China. Und irgendwo muss die ja abbleiben. Die EU-Kommission hatte richtigerweise vorausgesehen, dass man nun versucht die Überschüsse, welche nicht mehr in die USA verkauft werden, ersatzweise in der EU abzusetzen. Und die Kommission wollte verhindern, dass die eh schon taumelnde europäische Stahlindustrie unter immer mehr Dumping-Stahl endgültig zusammenbricht. Bisher gab es schon provisorische Maßnahmen, die ab morgen in „endgültige Schutzmaßnahmen“ umgewandelt werden. Zitat EU-Kommission von heute:

Die Europäische Kommission veröffentlichte heute eine Verordnung, mit der sie endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen erlässt. Diese Maßnahmen treten morgen, am 2. Februar, in Kraft und ersetzen die seit Juli 2018 geltenden vorläufigen Maßnahmen. Als Reaktion der Europäischen Union auf die Entscheidung der Vereinigten Staaten, Zölle auf Stahlerzeugnisse einzuführen, leitete die Kommission im März 2018 eine Untersuchung ein. Diese Untersuchung ergab, dass die Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die EU stark zugenommen haben. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Stahlerzeuger in der EU dar, deren Lage aufgrund der anhaltenden Überkapazitäten auf dem weltweiten Stahlmarkt und einer noch nie da gewesenen Häufung unlauterer Handelspraktiken bestimmter Handelspartner nach wie vor prekär ist. Die Beschränkungen auf dem US-Markt durch die Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 führen zu einer Umlenkung der Handelsströme in die EU.

Diese Maßnahmen stehen voll und ganz im Einklang mit den WTO-Verpflichtungen der EU und sind sorgfältig gestaltet, sodass ein kontinuierlicher Einfuhrstrom aufrechterhalten wird. Auf diese Weise wird ein wirksamer Wettbewerb auf dem europäischen Stahlmarkt und eine ausreichende Auswahl für die zahlreichen Stahlverwender in der EU gewährleistet. Die Maßnahmen betreffen 26 Warenkategorien im Stahlbereich und werden in Form von Zollkontingenten erlassen; wenn diese überschritten werden, gilt ein Zollsatz von 25 %. Durch die Zollkontingente bleiben die traditionellen Mengen der Importe in die EU vollständig erhalten und werden schrittweise erhöht. Dieses System unterscheidet sich nicht sehr von den derzeit geltenden vorläufigen Maßnahmen; es enthält jedoch einige wichtige Änderungen, mit denen sich Störungen des Handels minimieren lassen und bestehende Handelsregelungen in Bezug auf Menge und Ursprung aufrechterhalten werden. Die wichtigsten Lieferländer werden beispielsweise von individuellen Kontingenten auf der Grundlage der bisherigen Importe aus diesen Ländern profitieren. Diese Maßnahmen sollten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gelten, können jedoch überprüft werden, wenn sich die Lage ändert. Die Kommission hat ferner beschlossen, den Mechanismus der vorherigen Überwachung für die Waren, die Gegenstand der endgültigen Maßnahmen sind, auszusetzen, solange die Maßnahmen in Kraft sind.

Iran

Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben diese Woche ihre „Zweckgesellschaft“ gegründet, mit welcher europäische Firmen angeblich reibungslos weiter Geschäfte mit dem Iran machen können. Wir haben daran schon mehrfach gezweifelt. Denn wenn die USA (wie auch immer) davon Wind bekommen, dass dieses oder jenes Unternehmen weiter mit dem Iran handelt, wird es diesem Unternehmen den Handel in den USA verweigern. Diese Angst dürfte unendlich größer sein als die Zusicherung von europäischen Regierungen, dass über so eine Zweckgesellschaft alles reibungslos weiterläuft mit dem Iran. Ein Papiertiger, zumindest unserer Meinung nach! Die EU-Kommission unterstützt diese Zweckgesellschaft öffentlich, was Donald Trump wenig freuen dürfte. Da ist neuer Streit vorprogrammiert. Zitat EU-Kommission:

Die Europäische Union hat die gestrige (Donnerstag) Entscheidung Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens zur Registrierung der Zweckgesellschaft INSTEX begrüßt und ihre Unterstützung zugesagt. Damit können EU-Länder weiterhin mit dem Iran Geschäftsbeziehungen unterhalten, ohne von den von den USA wiedereingeführten Sanktionen getroffen zu werden. Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, erklärte dazu: „Ich begrüße die Registrierung von INSTEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges), einer Zweckgesellschaft mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich als Erstaktionäre. Die Aufhebung der Sanktionen ist eine wesentliche Dimension des JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action), des iranischen Atomabkommens. Das heute eingeführte Instrument wird den Wirtschaftsakteuren den notwendigen Rahmen für die Fortsetzung des legitimen Handels mit dem Iran bieten.

Wir werden die Arbeit der beteiligten Mitgliedstaaten bei der schnellstmöglichen Inbetriebnahme dieses Instruments in enger Abstimmung mit den iranischen Partnern weiterhin begleiten. Wir unterstützen ihr Engagement, INSTEX mit interessierten europäischen Ländern weiterzuentwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern zu öffnen.“ INSTEX wurde ins Leben gerufen, nachdem US-Präsident Donald Trump (link is external) das über Jahre ausgehandelte Atomabkommen mit dem Iran im Mai 2018 aufgekündigt und die Wiedereinführung von Wirtschaftssanktionen verfügt hat. In einer Gemeinsamen Erklärung von Deutschland, Frankreich und Großbritannien von gestern heißt es dazu: „Durch INSTEX wird der legitime Handel zwischen Europa und Iran gefördert, wobei der Schwerpunkt zunächst auf den Sektoren liegt, die für die iranische Bevölkerung am wesentlichsten sind, beispielsweise Arzneimittel, Medizinprodukte sowie Lebensmittel und Agrargüter.

Langfristig soll INSTEX wirtschaftlichen Akteuren aus Drittstaaten offen stehen, die Handel mit Iran treiben wollen, und die E3‑Staaten werden fortlaufend prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“ Mogherini betonte darüber hinaus, dass die EU sich weiterhin für die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA in all seinen Aspekten einsetze, solange Iran weiterhin alle seine nuklearen Verpflichtungen, wie in dem Abkommen festgelegt, vollständig erfülle. Es ginge um die Einhaltung internationaler Abkommen und die Förderung unserer gemeinsamen regionalen und internationalen Sicherheit. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) hat in dreizehn aufeinander folgenden Berichten bestätigt, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen uneingeschränkt einhält.

Anleihe-Kartell

Und mal wieder wurde offenbar ein jahrelanges Kartell aufgedeckt, wo Banken (ähhh, sorry, einzelne Händler) sich verbündeten um Anleihekurse zu manipulieren. Wie immer (das ist natürlich wichtig) sind hier einzelne Personen schuld, und natürlich nie ganze Banken oder gar Vorstände, Abteilungsleiter etc? Die EU-Kommission legt sich schon während der Ermittlungen fest, dass man hier nur gegen einzelne Trader ermittelt. Die Banknamen sind noch nicht bekannt. Aber wir hätten da so eine Vermutung, welche Bank mal wieder dabei ist. Im Grunde genommen wie immer? Zitat EU-Kommission:

Die EU-Kommission hat gestern (Donnerstag) acht Banken von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass sie zwischen 2007 und 2012 beim Handel mit europäischen Staatsanleihen durch Absprachen mit dem Ziel einer Wettbewerbsverzerrung gegen das europäische Kartellrecht verstoßen hätten. Die Kommission ist zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass acht Banken zu unterschiedlichen Zeiträumen während der Jahre 2007 bis 2012 an Absprachen mitgewirkt haben könnten, die den Zweck verfolgt hätten, den Wettbewerb beim Erwerb europäischer Staatsanleihen und dem Handel mit diesen zu verzerren. Die im Dienste der Geldinstitute agierenden Wertpapierhändler tauschten untereinander wirtschaftlich sensible Informationen aus und stimmten ihre Handelsstrategien ab. Die entsprechenden Kontakte liefen vornehmlich – aber nicht ausschließlich – über Online-Chatrooms ab. Die Absprachen galten europäischen Staatsanleihen, d. h. auf Euro lautenden Anleihen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, würden diese Verhaltensweisen einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht darstellen, nach dem aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen untersagt sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des EWR-Abkommens). Die Untersuchung der Kommission richtet sich gegen einzelne Wertpapierhändler bei acht Geldinstituten und impliziert nicht, dass das vorgeworfene wettbewerbswidrige Verhalten eine generelle Praxis im Handel mit europäischen Staatsanleihen darstellen würde. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis eines Verfahrens nicht vor. Wenn die Kommission, nachdem die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie das Verhalten untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

EU-Kommission - EU-Flagge
© European Communities, 2004 / Source: EC – Audiovisual Service / Photo: Georges Boulougouris



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