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EU macht den Rücken gerade gegen Online-Monopolisten, für europäische Unternehmen und Konsumenten

Die EU-Kommission hat heute angekündigt (sagen wir es mal allgemein umschrieben) für europäische Konsumenten und Internet-Unternehmen bessere Bedingungen und Wettbewerbsgleichheit herzustellen...

FMW-Redaktion

Die EU-Kommission hat heute angekündigt (sagen wir es mal allgemein umschrieben) für europäische Konsumenten und Internet-Unternehmen bessere Bedingungen und Wettbewerbsgleichheit herzustellen gegenüber de facto Monopolisten, die in der Regel aus den USA stammen. Das Problem liegt unserer Meinung nach schon darin, dass von Google, Apple, über Netflix bis Amazon alle global bedeutenden Anbieter von Online-Inhalten ihren Sitz nicht in der EU haben, sondern zufällig alle in den USA.


© European Union , 2016

Daher ist es für EU-Institutionen relativ mühsam ihnen zu sagen, dass zum Beispiel bei Online-Preisvergleichen die eigenen Produkte nicht unfairerweise bevorrechtigt dargestellt werden dürfen gegenüber Produkten von europäischen Konkurrenten. „Dann baut doch eure eigenen global führenden Marktplätze, dann könnt ihr da genau so unfair arbeiten“… dieser Ausspruch ist uns gerade spontan eingefallen. Aber laut dem Verständnis der EU-Kommission, dass man natürlich gut nachvollziehen kann, muss zum Beispiel Google externe Anbieter bei Suchergebnissen fair berücksichtigen. Denn machen wir uns nichts vor. Google ist quasi ein Monopolist, auch wenn man erst durch die User dazu gemacht wurde.

EU-Unternehmen aus der globalen zweiten, dritten oder 10 Reihe wie beispielsweise Spotify oder Rocket Internet waren in Brüssel schon vorstellig geworden, und hatten sich genau darüber beschwert, dass Giganten wie Google (Suche/Preisvergleiche) oder Apple (App Store) sie benachteiligen würden. Eigene Produkte der Giganten würden durch ihre eigenen Portale bevorzugt angepriesen. Die heutigen EU-Aussagen sind so zu verstehen, dass die ersten Untersuchungsergebnisse diese Vorwürfe bestätigen. So ist die Rede von nicht transparenten Suchergebnissen oder dem Entfernen von Produkten der Drittanbieter aus dem Angebot ohne Rücksprache. Auszugsweise im Zitat von der heutigen Veröffentlichung der EU-Kommission:

Im Bereich der Online-Plattformen wird die Kommission bis Ende 2017 eine Initiative gegen missbräuchliche Vertragsklauseln und unlautere Handelspraktiken vorbereiten, die in den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen festgestellt wurden; sie hat zudem kürzlich wettbewerbsrechtliche Durchführungsbeschlüsse gefasst, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. Die Kommission hat mehrere Dialoge mit Online-Plattformen innerhalb des digitalen Binnenmarktes aufgebaut (z. B. EU-Internetforum, Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet und Gemeinsame Absichtserklärung zum Verkauf nachgeahmter Güter über das Internet) und will diese nun besser koordinieren. Eines der Ziele sind Fortschritte bei den verfahrenstechnischen Aspekten und Grundsätzen für die Entfernung illegaler Inhalte (Melde- und Abhilfeverfahren) auf der Grundlage von Transparenz und Schutz der Grundrechte.

Immer häufiger werden vertragliche Beschränkungen genutzt, um die Kontrolle über den Vertrieb zu erhöhen. Je nach Geschäftsmodell und -strategie können solche Beschränkungen unterschiedliche Formen haben. So gibt es beispielsweise preisbezogene Beschränkungen, Marktplatzverbote (Plattformverbote), Beschränkung der Nutzung von Preisvergleichsinstrumenten oder den Ausschluss reiner Online-Unternehmen vom Vertriebsnetz. Einige dieser Praktiken sind zum Beispiel dadurch zu vertreten, dass sie die Qualität des Produktvertriebs verbessern. Andere hingegen könnten eine größere Auswahl und niedrigere Preise im elektronischen Handel, die Verbrauchern zugutekommen würden, verhindern und rechtfertigen ein Einschreiten der Kommission zur Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften.

Hier möchten wir sagen: In solchen Fällen macht die EU als Institution mehr als Sinn. Wenn eine staatliche Einrichtung mit Google oder Apple verhandelt, ist es sicher besser im Namen von mehr als 500 Millionen Konsumenten zu sprechen als nur im Namen von nur 10 oder 40 Millionen!

Auch schreibt die EU-Kommission heute, dass man sich intensiv für Wettbewerbsgleichheit und faire Preise für Verbraucher einsetze. Und dieser Kampf betrifft natürlich nicht nur die „bösen“ US-Konzerne, sondern genau so Unternehmen in der EU selbst. Zitat EU-Kommission auszugsweise:

Der heute veröffentlichte Bericht beinhaltet die endgültigen Schlussfolgerungen der Kommission und bezieht Stellungnahmen zu dem im September 2016 vorgestellten Zwischenbericht mit ein. Die Schlussfolgerungen dieses Zwischenberichts haben sich großteils bestätigt.

Dank der Erkenntnisse aus der Sektoruntersuchung wird die Kommission das EU-Kartellrecht auf europäischen Märkten des elektronischen Handels zielgerichtet durchsetzen können. Zu diesem Zweck wird sie weitere kartellrechtliche Untersuchungen einleiten. Im Februar 2017 hat die Kommission bereits drei getrennte Untersuchungen zu Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Hotelpreisen, dem Vertrieb von PC-Videospielen bzw. den Preisen für Verbraucherelektronik eingeleitet, da diese möglicherweise den Wettbewerb einschränken.

Die Sektoruntersuchung hat bereits Unternehmen dazu veranlasst, ihre Geschäftspraktiken von sich aus zu überdenken. Dies kann dazu beitragen, dass Verbraucher einfacher grenzübergreifende Käufe tätigen, niedrigere Preise nutzen und auf das Angebot von mehr Einzelhändlern zurückgreifen können. Der Kommission ist bekannt, dass Unternehmen aus der Bekleidungsindustrie —Mango (Punto Fa), die beiden zum Inditex-Konzern gehörenden Unternehmen Oysho und Pull & Bear sowie die beiden zu Arcadia gehörenden Unternehmen Dorothy Perkins und Topman— und aus anderen Einzelhandelssektoren (der Kaffeemaschinenhersteller De’Longhi sowie der Hersteller von Fotozubehör Manfrotto) ihre Praktiken bereits angepasst haben, und sie begrüßt dies.



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