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EU mit Klarstellungen zu Landspekulationen, Umzug von Banken und Brexit-Verhandlungen

Von der breiten Öffentlichkeit in Westeuropa unbemerkt vollzieht sich schon seit Jahren eine Entwicklung, die beunruhigen sollte. Professionelle Fondsmanager (Private Equity) kaufen in großem Stil...

FMW-Redaktion

Von der breiten Öffentlichkeit in Westeuropa unbemerkt vollzieht sich schon seit Jahren eine Entwicklung, die beunruhigen sollte. Professionelle Fondsmanager (Private Equity) kaufen in großem Stil riesige landwirtschaftliche Flächen auf, vor allem in Rumänien und Bulgarien. Neue Maschinen werden angeschafft, alles wird auf absolute Produktivität getrimmt. Die meisten ehemaligen Landwirte sind dann arbeitslos, und die Bewirtschaftung der Felder liegt in der Hand einiger weniger Angestellter der Fondsgesellschaften, die die Maschinen am Laufen halten. So ungefähr sieht es in vielen Gebieten aus. Auch außerhalb der osteuropäischen EU-Staaten ist dieser Trend zu bemerken, zum Beispiel in der Ukraine.

Die EU-Kommission hat sich nun entschlossen eine Klarstellung zu veröffentlichen, was EU-Mitgliedsstaaten tun können um den Verkauf von Ackerland einzuschränken, und was nicht. Wenn man die Details der Veröffentlichung liest, wird klar, was für ein schmaler Grad es ist zwischen nach EU-Recht erlaubten und verbotenen Methoden. Hier im Wortlaut die wichtigsten Punkte:

Die Europäische Kommission hat heute Leitlinien herausgegeben, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, landwirtschaftliche Flächen vor Bedrohungen wie übermäßiger Preisspekulation und Eigentumskonzentration zu schützen. Die EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, den Verkauf von Ackerland zu beschränken, um ländliche Gemeinden zu erhalten und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Dabei müssen sie jedoch das EU-Recht, insbesondere die Vorschriften über den freien Kapitalverkehr, beachten.

Im Jahr 2015 leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten ein, die Investoren aus anderen EU-Ländern diskriminieren und unangemessene Hürden für grenzüberschreitende Investitionen errichtet hatten. In der heutigen Mitteilung gibt die Kommission den Mitgliedstaaten Hinweise darauf, was sie auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union tun können, um den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen zu regeln.

Eckpunkte der Leitlinien der Kommission

In der Mitteilung wird klargestellt, dass die Mitgliedstaaten befugt sind, Maßnahmen zur Eindämmung der Verkäufe von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beschließen. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union klargestellt hat, können einige Beschränkungen unter bestimmten Bedingungen akzeptabel sein:

vorherige Genehmigungen der nationalen Behörden zum Erwerb von Grundstücken

Beschränkungen der Größe des zu erwerbenden Landes

Vorkaufsrechte, die bestimmten Käuferkategorien den Ankauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen ermöglichen, bevor sie an andere verkauft werden. Zu den Käufern, die von diesen Rechten profitieren, können Pächter, Nachbarn, Miteigentümer und der Staat gehören

Staatliche Preisintervention

Das EU-Recht erlaubt jedoch keine diskriminierenden Beschränkungen, wie z. B. allgemeine Wohnsitzvorschriften als Voraussetzung für den Erwerb von Grundstücken. Unverhältnismäßige Beschränkungen grenzüberschreitender Investitionen sind rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung gelten als unverhältnismäßig:

Verpflichtungen aufzuerlegen, selbst Landwirtschaft zu betreiben

Unternehmen zu verbieten, Land zu kaufen

Qualifikationen in der Landwirtschaft für den Erwerb von Grundstücken vorauszusetzen

Die Mitteilung geht auf einen Aufruf des Europäischen Parlaments vom März zurück, das die Kommission aufforderte, klare und umfassende Kriterien für die Regulierung des Grundstücksmarktes festzulegen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Einklang mit dem EU-Recht zu gewährleisten. Landwirtschaftliche Grundstücke sind ein besonderes Gut, das besonderen Schutz verdient. Daher verhängen einige Mitgliedstaaten Beschränkungen für seinen Kauf. Gleichzeitig sind ausländische Investitionen eine wichtige Kapital-, Technologie- und Wissensquelle. Sie kann die landwirtschaftliche Produktivität steigern und den Zugang lokaler Unternehmen zu Finanzmitteln verbessern. Die EU-Vorschriften über den freien Kapitalverkehr sind für die Gewährleistung dieser grenzüberschreitenden Investitionen von entscheidender Bedeutung.



Umzug von Banken

Der Umzug zahlreicher Banken von London nach Dublin, Paris und Frankfurt steht bevor im Rahmen des Brexit. Das müssen viele Banken machen, wenn sie auch nach 2019 weiter Geschäfte innerhalb der EU anbieten wollen. Es geht aber immer noch darum, wie umfangreich diese Umzüge ausfallen müssen. Am liebsten, das ist wohl klar, würden viele Banken einfach nur eine Briefkastenadresse in einer EU-Stadt, und alle Mitarbeiter könnte man in London belassen. Aber Bundesbank und EZB hatten unlängst klar gestellt, dass reales tatsächliches Geschäft mit Mitarbeitern und Büroräumen in die EU verlegt werden müsse. Anscheinend aber waren die bisherigen Hinweise nicht klar genug. Daher legt die europäische Bankenaufsicht EBA nach, und stellt nochmal klar, dass reale Geschäftsteile in die EU verlegt werden müssen. Zitat:

Examples of the areas where guidance is provided include authorisations, the prudential regulation and supervision of investment firms, and resolution. On the first topic, the EBA is of the view that existing authorisation standards should not be lowered and that the same procedures and standards that have always applied should continue to do so. In addition, the EBA believes that firms seeking authorisation should undergo a rigorous assessment against the relevant requirements. Firms should provide a clear explanation of the choices they are making in terms of the substance of the incoming entity, and „empty shell“ companies should not be authorised. Finally, the regulatory burden on firms should be kept to a minimum through the use of existing information held by competent authorities, and through cooperation between authorities.



Nichts ist klar bei den Brexit-Verhandlungen

Nachdem eine Brexit-Verhandlungsrunde nach der anderen völlig inhaltslos verläuft, verstreicht immer mehr Zeit. Mehr als 1/4 der Verhandlungszeit bis Anfang 2019 ist schon verbraucht, und die Zeichen werden immer eindeutiger, dass es auf einen chaotischen harten Brexit hinausläuft. Die Briten scheinen selbst nicht zu wissen was sie genau wollen – folglich können sie auch keine Verhandlungsposition gegenüber Brüssel präsentieren. So sieht es wohl auch die EU-Kommission. Zitat:

Nach der 5. Brexit-Verhandlungsrunde hat EU-Chefverhandler Michel Barnier klargestellt, dass die Fortschritte in den Scheidungsverhandlungen bisher nicht ausreichen, um dem Europäischen Rat in der nächsten Woche zu empfehlen, die Beratungen über die künftigen Beziehungen zu eröffnen. Ein wesentliches ungelöstes Thema bleiben die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs.

„Das Vereinigte Königreich hat uns auch in dieser Woche wieder mitgeteilt, dass es diese Verpflichtungen immer noch nicht klären könne. Es gab also keine Verhandlungen darüber, aber wir hatten technische Diskussionen, die nützlich waren, wenn auch technisch“, sagte Barnier vor Journalisten. „Wir befinden uns also in dieser Frage in einer Sackgasse. Dies ist äußerst beunruhigend für die europäischen Steuerzahler und diejenigen, die von der EU-Politik profitieren.“


Die Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten. © European Union, 2014 / Photo: Georges Boulougouris



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3 Kommentare

  1. Das ist und war schon immer das Problem, wenn Populisten, Separatisten und/oder einfach Machtbesessene keinen Plan haben. Erst einmal das Volk aufstacheln, dann abstimmen lassen, dann feiern. Danach der große Kater: Oh weh, das zieht nun Konsequenzen nach sich, bedeutet viel Arbeit. Aua, die Finanzindustrie muss in großen Teilen abwandern, das hättet ihr uns aber vorher sagen müssen. Alte Schulden müssen wir auch noch zurückzahlen, jetzt aber hallo! Wo gibt es denn sowas?

    1. Quark .
      Das Problem sind populistische grossreichsozialiszen , die 10000 seitige Verträge verfassen , aber ohne klare Aussage wer bei einem Ausstieg was zutun hat .

      Eben wegen dieser Bürokratie wollen viele nicht dazu gehören . so siehts aus .

  2. @Markus Fugmann, haben Sie eigentlich eine Erklärung, was die mehr als dubiose gestrige Entwicklung beim GBP zu bedeuten hat? Erst der große Abverkauf, dann der noch krassere Rücksetzer?
    Ich kann nirgendwo eine plausible Erklärung finden…

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