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Offizielle Mitteilung der EU-Kommission EU nennt mögliche Zölle gegen US-Waren für 95 Milliarden Euro

Die EU geht in die Offensive, und verkündet offiziell Pläne über Zölle auf US-Importe über 95 Milliarden Euro, wenn es keinen Deal gibt.

EU-Flaggen
Foto: Pbombaert-Freepik.com

Was die letzten Tage mehrmals in Teilen durchgesickert ist, wird jetzt offiziell von der EU-Kommission per Presse-Statement verkündet. Falls die Handelsgespräche mit den USA kein Ergebnis bringen, plant man, US-Importe im Umfang von 95 Milliarden Euro mit Zöllen belegen.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einer Liste von US-Einfuhren eingeleitet, die Gegenstand von EU-Gegenmaßnahmen werden könnten, falls die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA nicht zu einem für beide Seiten vorteilhaften Ergebnis und zur Aufhebung der US-Zölle führen, so die aktuelle Aussage der EU-Kommission.

Weiter schreibt die Kommission, übersetzt: Die zur Konsultation gestellte Liste betrifft Einfuhren aus den USA im Wert von 95 Milliarden Euro und umfasst eine breite Palette von Industrie- und Agrarerzeugnissen. Außerdem konsultiert die Kommission mögliche Beschränkungen für bestimmte EU-Ausfuhren von Stahlschrott und chemischen Erzeugnissen im Wert von 4,4 Milliarden Euro in die USA. Diese Konsultation richtet sich sowohl gegen die US-Universalzölle als auch gegen die Zölle auf Autos und Autoteile.

Seit die USA ihre ungerechtfertigten und schädlichen Zölle eingeführt haben, hat die EU der Suche nach einer für beide Seiten vorteilhaften und ausgewogenen Lösung auf dem Verhandlungsweg Vorrang eingeräumt , auch im Rahmen der von den USA angekündigten 90-tägigen teilweisen Aussetzung der Zölle. Diese Verhandlungen laufen sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene. Parallel zu den Verhandlungen und für den Fall, dass diese nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, bereitet die EU weiterhin mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutz ihrer Verbraucher und ihrer Industrie vor. Die öffentliche Konsultation ist zwar ein notwendiger Schritt in diesem Prozess, führt aber nicht automatisch zur Annahme von Gegenmaßnahmen.

Parallel dazu wird die EU ein WTO-Streitverfahren gegen die USA einleiten ( ), bei dem es um allgemeine, so genannte „reziproke“ Zölle und Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile geht, und einen förmlichen Antrag auf Konsultationen stellen. Die EU ist der eindeutigen Auffassung, dass diese Zölle in eklatanter Weise gegen grundlegende WTO-Regeln verstoßen. Die EU will damit bekräftigen, dass international vereinbarte Regeln wichtig sind und diese nicht einseitig von einem WTO-Mitglied, einschließlich der USA, missachtet werden können.

Schließlich wird die Kommission auch weiterhin sorgfältig die potenzielle Umlenkung von weltweiten Ausfuhren auf den EU-Markt beobachten, die durch die von den USA gegenüber Drittländern erhobenen Zölle verursacht werden könnte. Darüber hinaus wird die Kommission die Verhandlungen mit anderen Handelspartnern fortsetzen, um neue Exportmöglichkeiten zu finden und unsere Bezugsquellen zu diversifizieren. Wir werden auch die laufenden Arbeiten zum Abbau von Hemmnissen und zur Stärkung des EU-Binnenmarktes fortsetzen.

Die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: „Die Zölle haben bereits jetzt negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Die EU ist nach wie vor fest entschlossen, mit den USA zu Verhandlungsergebnissen zu kommen. Wir sind davon überzeugt, dass es gute Vereinbarungen zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks geben kann. Gleichzeitig bereiten wir uns weiterhin auf alle Möglichkeiten vor, und die heute eingeleitete Konsultation wird uns bei dieser notwendigen Arbeit helfen“.

Die nächsten Schritte

Die Kommission wird auf der Grundlage der EU-Durchsetzungsverordnung handeln und die US-Maßnahmen als Schutzmaßnahmen betrachten. Als erster Schritt in diesem Prozess sind alle, die von möglichen Ausgleichsmaßnahmen betroffen sind, die derzeit von der EU erwogen werden, aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ihre Meinung zu äußern, auch zu den Auswirkungen der US-Zölle. Die Konsultation läuft noch bis zum 10. Juni.

Auf der Grundlage der gesammelten Beiträge wird die Kommission ihren Vorschlag für die Annahme von Gegenmaßnahmen fertig stellen und die Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens konsultieren. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will die Kommission den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen in Kraft setzen, falls die Verhandlungen mit den USA zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen.

Sobald die EU ihren Antrag auf WTO-Konsultationen formell eingereicht hat, haben die beiden Parteien bis zu zwei Monate Zeit, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten die Konsultationen scheitern, kann die EU die Einsetzung eines Panels beantragen, das den Fall in der Sache beurteilt.



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