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Digital Markets Act EU verhängt gegen Apple und Meta insgesamt 700 Millionen Euro Strafe

Die EU hat aktuell Strafen gegen Apple und Meta verhängt, weil sie laut EU-Kommission gegen den Digital Markets Act verstoßen haben.

EU-Flaggen
EU-Flaggen. Foto: Pbombaert-Freepik.com

Wie erwartet, belegt die EU-Kommission Apple und Meta mit Strafzahlung gemäß dem Digital Markets Act der EU. Meta soll 200 Millionen Euro zahlen, Apple 500 Millionen Euro. Dies scheint die Börsianer aktuell nicht zu stören, denn vorbörslich fallen die beiden Aktien überhaupt nicht in den letzten Minuten (Meldung der EU-Kommission von 11:45 Uhr). Frage: Wird diese Nachricht Donald Trump erzürnen, und schon in wenigen Stunden hagelt es ein n neues wütendes Zoll-Posting in Richtung EU? Möglich wäre es!

Die Europäische Kommission hat laut eigener aktueller Aussages „heute festgestellt, dass Apple gegen seine Anti-Steering-Verpflichtung gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen hat und dass Meta gegen die Verpflichtung aus dem DMA, Verbrauchern die Wahl eines Dienstes zu ermöglichen, der weniger ihrer personenbezogenen Daten verwendet, verstoßen hat“ Daher hat die Kommission gegen Apple und Meta diese Geldbußen in Höhe von 500 Millionen Euro bzw. 200 Millionen Euro verhängt.

Weiter schreibt die EU, übersetzt: Die beiden Entscheidungen wurden nach ausführlichen Gesprächen mit den betroffenen Unternehmen getroffen, in denen diese ihre Standpunkte und Argumente ausführlich darlegen konnten. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Die heutigen Entscheidungen senden ein starkes und klares Signal. Der Digital Markets Act ist ein entscheidendes Instrument, um Potenziale, Wahlmöglichkeiten und Wachstum zu erschließen, indem er sicherstellt, dass digitale Akteure in wettbewerbsorientierten und fairen Märkten tätig sein können. Er schützt die europäischen Verbraucher und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen. Apple und Meta haben gegen den DMA verstoßen, indem sie Maßnahmen umgesetzt haben, die die Abhängigkeit von Unternehmensnutzern und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken. Daher haben wir auf der Grundlage klarer und vorhersehbarer Regeln entschlossene, aber ausgewogene Durchsetzungsmaßnahmen gegen beide Unternehmen ergriffen. Alle in der EU tätigen Unternehmen müssen unsere Gesetze befolgen und die europäischen Werte achten.„

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: “Die Gewährleistung der freien Wahl für Unternehmen und Verbraucher steht im Mittelpunkt der im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Vorschriften. Dazu gehört auch, dass die Bürger die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie ihre Daten online verwendet werden, und dass Unternehmen frei mit ihren eigenen Kunden kommunizieren können. Die heute getroffenen Entscheidungen kommen zu dem Schluss, dass sowohl Apple als auch Meta ihren Nutzern diese freie Wahl genommen haben und ihr Verhalten ändern müssen. Wir haben die Pflicht, die Rechte der Bürger und innovativer Unternehmen in Europa zu schützen, und ich setze mich voll und ganz für dieses Ziel ein.“

Nach einem konstruktiven Dialog mit Apple hat die Kommission laut ihrer eigenen aktuellen Aussage beschlossen, ihre Untersuchung der Verpflichtungen von Apple hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten für Nutzer im Rahmen des DMA einzustellen. Die Kommission hat Apple außerdem ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass die Vertragsbedingungen von Apple bezüglich der Verbreitung alternativer Apps gegen den DMA verstoßen. Die Kommission stellte außerdem fest, dass der Online-Vermittlungsdienst Facebook Marketplace von Meta nicht mehr unter den DMA fallen sollte.



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