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EuGH-Urteil kann Dax nicht stützen

Von Michael Leist

Heute möchte ich Ihnen im Zuge des EuGH Urteil zum „Outright Monetary Transactions“-Programm (OMT) der EZB einen DAX Chart zeigen mit der Fragestellung, ob ein Crack-up Boom, also die Flucht der Anleger in Sachwerte, aufgrund einer Erweiterung der Geldmenge zu befürchten ist.

Zuletzt konnte man mit Staatsanleihen insolventer Staaten viel Geld verdienen, zumal klar war, dass die EZB diese Papiere auch zu überteuerten Preisen abnehmen würde. Hatte nicht zuletzt Mario Draghi im Sommer 2012 verkündet, dass man alles tun werde um das europäische Haus aufgrund seiner Baumängel nicht vorzeitig einstürzen zu lassen? Ein weiterer Bewohner dieses Hauses, der EuGH, bestätigte am heutigen Dienstag die Rechtmäßigkeit gemäß dem Leitspruch: „Der Zweck dem auch ich diene heiligt die Mitte auch wenn dies die Eigentumsrechte von Sparen und Versicherten verletzt.“

Also einen neue Rund frisches Geld für alle zu Lasten derer, die nach uns kommen, und derjenigen, die sich absolut nicht verschulden wollen oder können – und alles andere regelt der Markt, die Banken, die Unternehmen, das Marketing oder gar Baron Keynes höchstpersönlich aus dem Jenseits heraus.
Nach dieser Weltansicht sollte daher wie bisher auch Wirtschaftswachstum dadurch entstehen, das die Bewertungen der Aktien im Mark steigen, die Banken Kredite vergeben, die Unternehmen in einen übersättigten Markt hinein expandieren und ihre neuen Produkte durch das geniale Marketing tatsächlich Abnehmer finden, wodurch sich die gestiegene Bewertung der Aktien begründen ließe.

Doch irgendetwas scheint diesmal anders zu sein. Sind etwa die bewährten Mittel der letzten 70 Jahre stumpf geworden? Oder handelt es sich hierbei um üble Nachrede?
Wie auch immer, am 13. April bei einem DAX-Stand nahe seines Allzeithochs schrieb ich im Zuge einer Analyse zum Goldpreis, (1500 Dollar sind realistisch) dass eine Korrektur des Dax bis auf 10.800 Punkte möglich wären, weil ich auch davon ausging, dass eine Flucht in wirkliche Sachwerte einsetzen könnte. Da wir nun unser DAX Ziel abgearbeitet haben, stellt sich uns nun die Frage: „Kleiner Mann was nun?“ Vielleicht fällt der Crack-up Boom ja für Gold einfach aus und die Bewertungen von Aktien steigen wieder?

Dazu möchten wir uns abermals den DAX-Wochenchart Abb. 1 ansehen:

Abb1

Es fällt auf, dass sich eine Formation von negativen Candlestick pattern wiederholt und damit die Aufwärtsbewegung des DAX beendet. Das MACD Histogramm ist negativ und fallend, der Money Flow Index noch nicht im überverkauften Bereich und der positive Volumen Index hat ein Verkaufssignal geliefert. Aufgrund der Gesamtlage ist daher anzunehmen, dass der DAX auch die Folgebewegung hinter den drei negativen Candlestick-Formationen des letzten Jahres wiederholen könnte.

Die Monatsansicht des DAX (Abb.2) bestätigt den Wochenchart. Der Dax hatte bereits 2014 einen überkauften Zustand erreicht und war unter Ausbildung einer negativen Divergenz zum Money Flow Index im Folgejahr bis an seine obere Trendbegrenzung gestiegen und an ihr in einer bearishen Harami-Candlestick-Formation abgeprallt. Was sagt uns das? Nun zum einen, dass Monats- und Wochen-Chart für fallende Kurse sprechen. Zum anderen, dass die Preise gestiegen sind, obwohl mehr Geld aus dem Markt geflossen ist als hereinkam.

Abb2

Da sich der Monatschart des Dow Jones (Abb.3) ganz ähnlich darstellt, stellt sich die Frage, wohin das abgezogene Geld hin ist bzw. hinstreben wird? Dies lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, doch Sachwerte wie Immobilien, Kunst, usw. scheinen die Gewinner zu sein. Ob sich Gold in diese Reihe einreihen könnte erscheint da nur logisch. Staatsanleihen besondere griechische scheinen hingegen dürften nicht mehr in der Anlegergunst steigen.

Abb3



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1 Kommentar

  1. OMT wurde zwar unzulässigerweise von EZB-Draghi 2012 in London verkündet, jedoch nie umgesetzt, weil das BVerfG darin unzulässige Staatsfinanzierung sah, was juristisch völlig zutreffend ist.

    Der EuGH urteilt just dagegen und sah darin die zulässige Währungspolitik der EZB – was unzutreffend ist, denn auch Währungs- wie Wirtschaftspolitik ist ausschließlich Sache der Regierungen.

    Das BVerfG kündigte bereits an, daß eine solche Entscheidung nicht verfassungskonform wäre – und in Deutschland keine Wirkung zeigen kann, was richtig ist. Daher ist die Regierung gehalten, den EuGH insoweit zu ignorieren, als unserer Verfassung widersprochen würde. Darüber hinaus ist unsere Regierung von Verfassung wegen gehalten, alles zu unternehmen, um die auf diese Weise etwa – oder ähnlich – vorgenommene Staatsfinanzierung durch die EZB zu unterbinden – notfalls aus den Verträgen auszusteigen, weil sie verfassungswidrig sind bei einer solchen Interpretation, die mit dem EuGH nun amtlich wäre.

    Also ist dem EuGH zu danken, daß nun jedenfalls für Deutschland rechtlich die Möglichkeit des Ausstiegs aus dem Euro gegeben ist.

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