Anleihen

Euro-Rettungsschirm will mehr Risiko-Investments

Von Markus Fugmann

Der Euro-Rettungsschirm ESM leidet unter den Negativzinsen – mehr als die Hälfte seiner Investments besteht aus Papieren, die eine Negativrendite aufweisen. Faktisch muß also der ESM für diese von ihm mit derzeit negativer Rendite gehaltenen Staatsnaleihen Zinsen bezahlen – und das schmälert den Gewinn des Rettungsfonds erheblich. Der ESM ist über den EFSF der größte Einzelgläubiger Griechenlands und hält daher in seinen Büchern ohnehin gewaltige Risiken – sollte es zu einem Grexit kommen, drohen dem Fond schwere Zeiten.

Gleichzeitig aber ist der ESM ein Opfer der EZB-Politik: er kann qua Anlegebestimmungen nur in sichere Papiere investieren, die mindestens ein AA-Rating haben. Da aber solche Anleihen praktisch gar keine oder sogar negative Renditen aufweisen, versuchen die Entscheider beim ESM, die Anlagerichtlinien zu verändern, um renditestärkere, aber daher eben auch risikoreichere Investments tätigen zu können. Einerseits will der ESM, wie es von informierten Kreisen heißt, das Mindestrating auf A von AA absenken lassen, andererseits einen größeren Teil seines Kapitals auch in Nicht-Euro-Staaten anlegen. Das Grundkapital des 2012 gegründeten Fonds beträgt 80 Milliarden Euro, wovon nach Kapitalschlüssel 22 Milliarden aus Deutschland stammen.

Um die Anlagrichtlinien jedoch ändern zu können, braucht der ESM zunächst einmal die Zustimmung des Bundestags-Haushaltsausschusses. Wie informierte Kreise berichten, hat das deutsche Finanzministerium bereits den Bundestags-Haushaltsausschuss gebeten, der Änderung zuzustimmen. Doch die Zustimmung des Deutschen Bundestags alleine reicht nicht – zustimmen müssen auch die anderen Parlamente jener Nationalstaaten, die den ESM-Vertrag ratifiziert haben (darunter Griechenland!). So lautet der offizielle Name des ESM-Gründungsvertrages wie folgt:

„Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland“.

Es ist also noch ein weiter Weg, bis der ESM wirklich seine Anlegerichtlinien wird ändern können – wenn überhaupt. Es hat gewissermaßen eine Signalwirkung, wenn der ESM als Rettungsschirm nun auch ein bißchen mehr Risiko gehen möchte – um wieviel mehr gilt das für Institutionen, die weniger rigide Anlagerichtlinien haben..



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage