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EZB-Entscheidung aktuell: Leitzinsen mindestens bis Mitte 2020 im Keller, längere Anleihe-Reinvestments

Die EZB-Entscheidung wurde soeben verkündet.

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Der EZB-Leitzins (Refinanzierungssatz) bleibt unverändert bei 0,00%.

Der extrem wichtige Banken-Einlagenzins, auf den sich Banken bzgl. der Negativzinsen berufen, bleibt ebenfalls unverändert bei -0,40%.

Die Marginal Lending Facility bleibt ebenfalls unverändert bei 0,25%.

Wichtige Aussage: Die EZB-Leitzinsen bleiben „mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020“ im Keller. Auch die Rückflüsse aus aus auslaufenden Anleihen sollen länger neu investiert werden! TLTRO: Hierzu trifft die EZB aktuell konkrete Aussagen, siehe letzter Absatz der Schnellmeldung.

Um 14:30 Uhr folgt die extrem wichtige PK von Mario Draghi. Wir berichten dann umgehend über alle aktuellen Aussagen. Hier das offizielle Statement der EZB zur jetzigen Entscheidung:

Der EZB-Rat geht inzwischen davon aus, dass die EZB-Leitzinsen mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020 und in jedem Fall so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden, um eine fortgesetzte nachhaltige Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht sicherzustellen.

2) Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten erworbenen Wertpapiere für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, und in jedem Fall so lange wie erforderlich bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder anzulegen, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

3) Was die Modalitäten der neuen Serie vierteljährlicher gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) betrifft, beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte auf ein Niveau von 10 Basispunkten über dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen TLTRO festgesetzt wird. Für Banken, deren anrechenbare Nettokreditvergabe eine Referenzgröße überschreitet, wird der Zinssatz für die TLTRO III niedriger sein und kann so niedrig sein wie der während der Laufzeit des Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz für die Einlagefazilität zuzüglich 10 Basispunkten.

EZB-Entscheidung
Die Zentrale in Frankfurt. Foto: EZB



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