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Bezug auf das Geldwäschegesetz Fidor Bank erhält 3,8 Millionen Euro Bußgeld von der BaFin

Die Fidor Bank erhält von der BaFin ein saftiges 3,8 Millionen Euro Bußgeld. Es geht um das Geldwäschegesetz. Hier die Original-Meldung.

Bankentürme in Frankfurt

Auf der Webseite der Fidor Bank wirkt alles noch ganz normal. Aber wie Finanz-Szene.de am 10. November berichtete, soll die Bank bis spätestens Mitte 2024 liquidiert werden. Heute meldet sich die BaFin mit einer saftigen Geldbuße für diese Bank, die nicht gerade zur ersten oder zweiten Riege des deutschen Bankwesens zählt. Hier die vor wenigen Augenblicken veröffentlichte Meldung der BaFin im Wortlaut.

Fidor Bank AG: BaFin setzt Geldbußen fest – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Fidor Bank AG mit Bescheid vom 1. Dezember 2022 Bußgelder in Höhe von insgesamt 3.751.500 Euro festgesetzt. Grundlage dafür ist § 56 Absatz 1 Nr. 59 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der am 26. Juni 2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (Bundesgesetzblatt [BGBl] I, Seite 1822) und des § 56 Absatz 1 Nr. 69 GwG in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl I, Seite 2602). Der Bescheid ist seit dem 13. Dezember 2022 rechtskräftig.



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