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Peking zieht die Mauer hoch Fluchtgefahr: China verbietet KI-Managern Auslandsreisen

Isolation führt direkt in Brain-Drain

Fluchtgefahr China verbietet KI-Managern Auslandsreisen
Foto: mcsutiporn - Freepik.com

China zieht die Mauer hoch: Top-Forscher und Gründer von DeepSeek oder Alibaba sitzen fest. Ein neues Ausreiseverbot soll den Abfluss von strategischem KI-Wissen stoppen.

Fluchtgefahr: China verbietet KI-Managern Auslandsreisen

Um die Fluchtgefahr von Spitzenkräften zu bannen, blockiert China ab sofort die Auslandsreisen führender Köpfe aus der nationalen KI-Branche. Diese neue, rigorose Gangart trifft die gesamte Tech-Szene der Volksrepublik im Kern. Betroffen von der neu eingeführten, formellen Genehmigungspflicht sind namhafte Gründer, Spitzenmanager und Forscher von global konkurrenzfähigen Unternehmen wie Alibaba oder DeepSeek. Dabei entscheidet die Bürokratie keineswegs nach der offiziellen Position in der Firmenhierarchie. Maßgeblich für die Reiseerlaubnis ist stattdessen eine bewusst vage gehaltene, individuelle behördliche Einschätzung, welchen strategischen Wert die jeweilige Forschungsarbeit besitzt, was den Behörden einen maximalen Ermessensspielraum garantiert.

Das neue Spionageabwehrgesetz: Volle Kontrolle über kommerzielle KI

Dass China den Abfluss strategischen Wissens zu kontrollieren versucht, ist nicht neu. Nuklearwissenschaftler, Universitätsprofessoren in militärsensiblen Fächern und Führungskräfte staatseigener Unternehmen unterliegen seit Jahrzehnten Ausreisebeschränkungen, die von administrativen Auflagen bis zur temporären Einbehaltung von Reisedokumenten reichen. Was in diesem Frühjahr vollzogen wurde, ist qualitativ etwas anderes: die Ausweitung dieses Systems auf den kommerziellen Privatsektor, auf Firmen, die formal unabhängig von staatlicher Kontrolle operieren und deren Produkte auf Weltmärkten konkurrieren, als wären sie westliche Unternehmen. Dabei galt bisher schon, dass jeder Bürger, der China verlassen will, ein Ausreisevisum benötigt. Auch hier sind die Hürden sehr hoch, denn ein solches Ausreisevisum kann nur dort erteilt werden, wo der Antragsteller sein Hukou, also seinen polizeilichen Wohnsitz, hat.

Innerhalb eines Jahres hat China somit die Regeln für Auslandsreisen seiner KI-Elite massiv verschärft. Vor gut einem Jahr gaben die Behörden eine Warnung heraus, Reisen in die USA zu meiden. Mitte letzten Jahres begann DeepSeek, die Reisepässe einiger Führungskräfte einzubehalten. Im Februar dieses Jahres lehnte der Gründer von DeepSeek, Liang Wenfeng, auf Druck der Behörden eine Einladung zu einem hochrangigen KI-Gipfel in Paris ab. Ende des Frühjahrs wurden die bis dahin informellen Kontrollen in ein formelles Genehmigungsverfahren überführt, das für alle Auslandsziele gilt.

Hinter dem Ausreiseverbot steht der Wettbewerb um die Führungsrolle im KI-Sektor, den China um jeden Preis gewinnen will. Nach einer Einschätzung der Stanford University beträgt der Leistungsvorsprung nach ihrem AI-Index nur noch 2,7 Prozent. Schon seit Ende 2024 behandelt Peking KI-Expertise als Staatsgeheimnis, dessen Abfluss die strategische Parität gefährdet. Entsprechend stützten die Behörden das Genehmigungsverfahren auf das Geheimdienst- und Spionageabwehrgesetz, die den Behörden weitreichende Ermessensspielräume einräumen.

Das Sowjet-Szenario: Isolation führt direkt in den Brain-Drain

Wie effektiv ein solches Verbot ist, steht indes auf einem anderen Blatt. Einerseits stabilisieren die Maßnahmen die Wissenskonzentration im Inland und verhindern, dass ausländische Konzerne chinesisches Talent direkt abschöpfen. Andererseits entsteht ein strukturelles Problem. Internationale Konferenzen fallen weg, spontane Kollaborationen werden durch Genehmigungsverfahren unterbunden, und chinesische Forscher im Ausland werden sich zweimal überlegen, ob sie nach China zurückkehren.

Denn sie wissen nicht, ob sie je wieder ausreisen dürfen. Toby Walsh von der University of New South Wales zog eine Analogie zur Sowjetunion. Auch dort habe staatliche Abschirmung kurzfristig strategische Vorteile gesichert und langfristig den Anschluss an internationale Entwicklungen verhindert. Toby Walsh führt aus, dass das Ausreiseverbot langfristig zu einer Einbahnstraße, also letztendlich zu einem Brain-Drain führe. Denn, wie Niusha Shafiabady von der Australian Catholic University feststellt, verdanken die USA ihren Aufstieg zur wissenschaftlichen und technologischen Supermacht der Offenheit gegenüber ausländischen Talenten. Bei der Betrachtung der amerikanischen KI-Elite fällt auf, dass hier Talente mit Migrationshintergrund dominieren. Internationale Talente wird die Genehmigungspflicht eher abschrecken, nach China zu ziehen. Wer möchte schon Gefahr laufen, in einem fremden Land praktisch zu einem Gefangenen zu werden?



Dói Ennoson
Über den RedakteurDói Ennoson
Dói Ennoson schreibt unter einem Pseudonym. Er ist China-Experte und vermittelt tiefgreifende Einblicke in das Reich der Mitte.
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26 Kommentare

  1. Ja, gut, man kann es mit Spionagegefahr in besonderen sensiblen Bereichen begründen.
    Aber warum müssen junge Männer in Deutschland ihre Ausreise genehmigen lassen?
    In dem besten Deutschland, wo es Meinungsfreiheit gibt und niemand wegen Kritik an Politikern von der Justiz verfolgt wird.
    Ist der 30 jährige Klempner ein Risiko?

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Ihr Kommentar zeigt, dass Sie offenbar weder Ahnung von China noch von Deutschland haben. In China muss jeder Bürger, der ins Ausland will, erst einen Reisepass und dann ein Ausreisevisum beantragen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in China keinerlei Anspruch, einen Reisepass zu bekommen. Ihre Aussage, dass jeder junge Männer ihre Ausreise beantragen müssen, ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Junge Männer müssen nicht generell ihre Ausreise beantragen, sondern nur bei Reisen von mehr als 3 Monaten und das auch nur theoretisch. Bundesministerium der Verteidigung hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Das bedeutet: Längere Auslandsaufenthalte gelten in der Praxis generell als genehmigt, es muss kein entsprechender Antrag gestellt werden. Zudem soll das Gesetz geändert werden. Es wäre schön, wenn Sie, bevor Sie solch einen Unsinn behaupten, erst einmal die genaue Rechtslage eruieren. Nach 20 Jahren im Ausland weiss man über viele Sachen nicht bescheid, aber entweder macht man sich Schlau oder man enthält sich eines Kommentars.
      Die Gleichsetzung der Meinungsfreiheit in Deutschland und China ist nicht nur sachlich falsch, sondern offenbart ein bemerkenswert gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Wer die Freiheiten einer demokratischen Ordnung erst dann anerkennt, wenn sie völlig folgen- und widerspruchslos sind, hat den Kern von Meinungsfreiheit offenbar nicht verstanden.
      Ich hoffe, Sie verschonen uns künftig mit weiteren derartigen Vergleichen und einer weiteren Diskussion. Ein Blick in das Grundgesetz, das Sie ganz offensichtlich nicht kennen, sowie in das Strafgesetzbuch und die gelebte Rechtspraxis dürfte genügen, um die Haltlosigkeit Ihrer Behauptungen zu erkennen.

      Im Übrigen garantiert auch die chinesische Verfassung das Recht auf Demonstration. Versuchen Sie doch einmal, auf dem Platz des Himmlischen Friedens ein Plakat mit der Aufschrift „Xi Jinping muss weg“ hochzuhalten. Ich stehe gerne mit einer Stoppuhr in etwa 50 Metern Entfernung und messe die Zeit bis zum Einschreiten der Behörden.

  2. Hallo @ Doi Ennoson
    Die Allgemeinverfügung ist ungesetzlich.

    Das ist wieder eine typisch deutsche Lösung.

    Das Ministerium hat damit seine Kompetenzen überschritten und sich quasi „zum Gesetzgeber aufgeschwungen“. Nur das Bundesverfassungsgericht oder der Bundestag selbst dürfen Gesetze außer Kraft setzen.

    Das Verteidigungsministerium hat das Gesetz zwar nicht formell aufgehoben, sondern eine Allgemeinverfügung (einen pauschalen Verwaltungsakt) erlassen. Das Ministerium stützte sich dabei auf eine Klausel im Wehrpflichtgesetz, die ihm erlaubt, „Ausnahmen“ zuzulassen.

    Ausnahmen von der Wehrpflicht müssen aber in jedem Einzelfall begründet werden.

    Das gab es immer.

    Also wieder ein Bruch der Verfassung.

    Aber was gilt nun, wenn ein junger Deutscher seinen beruflichen Werdegang ins Ausland verlegt?

    Beruhend auf einen ungesetzlichen Verwaltungsakt?

    Kann ein ungesetzlicher Verwaltungsakt Rechtssicherheit gewährleisten?

    Was passiert, wenn der junge Mann schon im Ausland etwas aufgebaut hat und dann wird der ungesetzliche Verwaltungsakt rückwirkend von einem Gericht aufgehoben?

    Diese Rechtsunsicherheit ist schlimmer als eine generelle Genehmigungspflicht.

    Ich kenne die chinesichen Gesetze nicht, mit denen die Ausreise geregelt wird.

    Aber sie werden sicherlich eindeutiger sein, als die ungesetzliche deutsche Regelung.

    Denn ungesetzliche Allgemeinverordnungen können nie Rechtssicherheit schaffen.
    Das sollten Sie schon wissen, wenn Sie. anderen Menschen Unwissenheit vorwerfen.
    Und da ungesetzliche Allgemeinverordnungen eben illegal sind, können Sie auch nichts bewirken, sonder nur einen Zustand vortäusschen, der gar nicht existieren darf.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      ach so, Sie wissen gar nicht, wie die chinesischen Gesetze aussehen und es interessiert Sie offenbar auch nicht. Und trotzdem erlauben Sie sich, eine Meinung darüber haben zu können. Es interessiert Sie nur Deutschland. Warum lesen Sie denn meine Artikel überhaupt?
      Helmut, es gibt in Deutschland keine Unsicherheit. Keiner meiner Bekannten, der in den letzten Monaten Deutschland verlassen hat, um in China zu arbeiten hat eine Genehmigung beantragt und lt. Deutschem Generalkonsulat gibt dazu auch überhaupt kein Anlass.
      Wenn Sie nach 20 Jahren im Ausland nicht die Lebenswirklichkeit in Deutschland kennen, dann sollten Sie sich eine Kommentar darüber ersparen.
      Wenn Sie nur über Deutschland aussprechen wollen, tun Sie das bitte unter Artikel über Deutschland, nicht unter meinen Artikel, wo ich mich recht wenig über Deutschland äußern.
      Ich hoffen, damit ist die Diskussion beendet.

  3. Hallo @ Doi Ennoson
    Das hatte ich noch vergessen.
    Selbst dieTageschau berichtet:

    ….Die Einschätzung, dass die Aussetzung der Genehmigungspflicht per Allgemeinverfügung ungesetzlich ist, stützt sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages…

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

  4. @Helmut, was geht dich eigentlich noch Deutschland an? Du lebst ja dort nicht mehr.
    Oder projizierst du da eine unbewußte Sehnsucht und Trauer? Lies mal bei C.G.Jung etwas über Projektionen.
    Sofern Teile deiner Familie noch in DE leben, werden sie schon wissen warum.
    Warum kümmerst du dich nicht um die Probleme Spaniens, die sind auch nicht ohne?

  5. Columbo
    Ich hatte den Artikel über China gelesen.
    Ich nehme an, dass dort die Bestimmungen über die Ausreise gesetzlich geregelt sind.

    Dann wollte ich darauf hinweisen, dass es auch in Deutschland gesetzliche Bestimmungen gibt, die Ausreisen regeln.
    Die allerdings durch eine ungesetzliche und verfassungswidrige Verordnung außer Kraft gesetzt sind.
    Also nichtig.

    Mich wundert nur, dass Doi Ennoson hier zwar sicherlich die geltenden Gesetze zur Ausreise in China zu recht kritisiert, aber gleichzeitig auch noch die verfassungswidrig Vorgehensweise in Deutschland schön reden will.
    Wenn er mich schon kritisiert und darauf hinweist, dass die Ausreise doch in Deutschland für junge Männer möglich ist, dann doch bitte auch mit dem Hinweis, dass diese Verordnung verfassungswidrig ist.

    Zu Deiner gezielten Frage:
    Ich habe Kinder und Enkelkinder in Deutschland. Und ich beobachte sehr genau, wie Merz sich dafür einsetzt, dass die Ukraine mit Sonderrechten in die EU aufgenommen werden soll.
    Und auch die Beistandsklausel gelten soll.
    Dann ist die ganze EU mit Russland im Krieg.
    Soweit solltest Du mal denken.
    Und deshalb werden sie nicht in Gibraltar die Grenze schließen.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  6. „…Dann ist die ganze EU mit Russland im Krieg.
    Und deshalb werden sie nicht in Gibraltar die Grenze schließen…“

    Gerade deshalb werden sie genau diese Grenze schließen

  7. Hallo @ Doi Ennoson
    Nein, mich interessieren die chinesischen Gesetze nicht.
    Und ich habe darüber auch kein Urteil abgegeben.
    Sondern mit Deutschland verglichen.
    Und dort gibt es ganz eindeutige Gesetzte dahingehend, welche Männer Deutschland verlassen dürfen, ohne das beantragt zu haben.
    Nur- diese Gesetze sind verfassungswidrig außer Kraft gesetzt.
    Und Sie weisen mich zwar darauf hin, dass wegen dieser Verordnung (die verfassungswidrig ist) das Gesetz außer Kraft ist, aber nicht, dass die Verordnung selbst verfassungswidrig ist.
    Was ist das für ein Journalismus?
    Kommen Sie vom ÖRR?

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Wenn Ihnen die chinesischen Gesetze egal sind, dann unterlassen Sie es doch bitte Ihren Unsinn unter meinen Artikel zu schreiben. Wenn Sie keine Ahnung haben, es Sie auch nicht interessiert, dann können SIe auch keine Vergleiche mit Deutschland ziehen.
      Wie Sie zurecht darauf hinweisen, ist das Gesetz de facto ausser Kraft und soll neu formuliert werden. Es hat in der Lebenswirklichkeit der Deutschen keinerlei Auswirkungen.
      Und damit können wir hoffentlich diese unsinnige Diskussion beenden.
      Ich habe weder Zeit noch Lust mich mit Menschen auseinanderzusetzen, denen China völlig egal ist und offenbar auch keine Ahnung der deutschen Lebenswirklichkeit haben.

  8. Hallo @ Doi Ennoson
    Ich habe die chinesischen Gesetze weder kritisiert, noch für gut befunden.
    Sondern habe aufgezeigt, dass es in Deutschland gesetzlich auch so geregelt ist, dass Männer in einem bestimmten Alter Deutschland nur noch mit Genehmigung länger verlassen dürfen.
    Sie haben mich dann praktisch als Lügner hingestellt.
    Daher habe ich Ihnen genau erklärt, dass es das Gesetz gibt, aber durch eine verfassungswidrig Verordnung (was auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages so sieht) außer Kraft gesetzt wurde.
    Diese Aufklärung hätte Ihnen zugestanden, wenn Sie schon kritisieren, dass ich praktisch gelogen habe.
    Das ist guter Journalismus.
    Und ganz dringend nötig, wenn man auch noch eine Verordnung als Grund angibt, die verfassungswidrig ist.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Es ist schön zu beobachten, wie Sie sich innerhalb weniger Sätze selbst widerlegen: Das Gesetz ist, wie Sie selber schreiben, de facto ausser Kraft gesetzt und soll überarbeitet werden. Welchen Teil daran verstehen Sie nicht? Kein Mensch in Deutschland braucht de facto eine Genehmigung, um das Land zu verlassen. Hören Sie bitte auf, immer und immer wieder den selben Unsinn zu behaupten, der nachweißlich nicht stimmt.

      Aber vielleicht können Sie ja Quellen nennen, die belegen, dass jemanden auf Grundlage dieses Gesetzes die Ausreise verweigert wurden. Im übrigen stimmt Ihre Aussage so oder so nicht: Jungen Männer brauchen auch nach dem Wehrgesetz nicht generell eine Ausreisegenehmigung, sondern nur bei längeren Aufenthalten im Ausland.

      Und nein, da ich nicht über das Gesetz im Rahmen meiner journalistischen Betätigung geschrieben habe, brauche ich auch nichts zu korrigieren. Sie sollten auch hier Ihre offensichtlichen Wissenslücken zum journalistischen Ethos schließen.

      Ich hoffen nun, dass wir diese fruchtlose Diskussion endlich beenden können.

  9. Doi Ennoson
    Ich habe kritisiert, das Sie wissen müssten, dass dieses Gesetz noch existiert, und nicht durch den Bundestag oder Bundesverfassungsgericht abgeschafft wurde.
    Aber nur durch eine verfassungswidrige Verordnung nicht angewendet wird.
    Da Sie das aber wussten, und meinen Kommentar als falsch bezeichnet haben, hätten Sie zumindest darauf hinweisen müssen, dass die Verordnung selbst von Wischenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages als verfassungswidrig angesehen wird.
    Sie begründen also die Richtigkeit Ihrer Behauptung und gleichzeitig die Unrichtigkeit meines Kommentars damit, dass es ja eine verfassungswidrige Verordnung gibt.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz überarbeitet werden soll. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass das Gesetz noch existiert. Das sollte selbst Ihnen klar sein.
      Im Übrigen ist nicht das Gesetz verfassungswidrig. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes ist ist die Generalverordnung des Bundesverteidigungsministieriums verfassungswidrig, wie Sie selbst mehrfach betonen.
      Können wir jetzt bitte die Diskussion beenden?

      1. @Doi Ennoson
        Niemand mit einer zwanghaften Neigung zur Rechthaberei bis zum letzten Wort kann eine Diskussion so einfach beenden – es sei denn, er deklariert sie plötzlich überraschend als Kommentar-Ping-Pong (ein Synonym für die eigene argumentative Sackgasse) 😉
        Somit ist es wenig verwunderlich, dass sich @Helmut wieder einmal in irrelevante Nebensächlichkeiten verbeißt – das ist schließlich beileibe nicht das erste Mal, sondern eher die Regel.

  10. Doi Ennoson
    Ich habe nicht geschrieben, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.
    Warum schreiben Sie so einen Blödsinn???

    Ich habe geschrieben:
    …dass die Verordnung selbst von Wischenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages als verfassungswidrig angesehen wird….

    Fällt Ihnen sonst nicht mehr ein.
    Auch ein Gesetz das überarbeitet werden soll ist noch gültig.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Bravo! Sie bestätigen also selber, dass Ihr Vorwurf haltlos ist: Sie werfen mir vor, dass ich nicht darauf hingewiesen habe, dass das Gesetz noch gültig sei. Obwohl ich geschrieben habe, dass das Gesetz überarbeitet werden soll. Und nun schreiben Sie genau das: „Auch ein Gesetz das überarbeitet werden soll ist noch gültig.“
      Beenden wir doch einfach die sinnlose Diskussion. Sie widersprechen sich ständig selber.

  11. Doi Ennoson
    Sie haben mir vorgeworfen, dass ich behauptet hätte, dass das Gesetz, das den Auslandsaufenthalt deutscher Männer regelt, verfassungswidrig sei.
    Das ist gelogen und Blödsinn.

    Ich frage mich nur, was Sie so alles für einen Blödsinn in Ihren Cinaberichten schreiben, der nicht so einfach widerlegt werden kann.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

    1. @Helmut
      Zitat: „Und dort gibt es ganz eindeutige Gesetzte dahingehend, welche Männer Deutschland verlassen dürfen, ohne das beantragt zu haben.
      Nur- diese Gesetze sind verfassungswidrig außer Kraft gesetzt.“

      Wie gesagt, Sie widersprechen sich ständig selber.
      Lassen Sie ss doch endlich gut sein.

      1. Es wird jeden Tag schlimmer mit unserem Helmut. Müssen wir uns Sorgen machen?

    2. @Helmut
      Sie schreiben – Zitat: «Sie haben mir vorgeworfen, dass ich behauptet hätte, dass das Gesetz, das den Auslandsaufenthalt deutscher Männer regelt, verfassungswidrig sei.
      Das ist gelogen und Blödsinn.»

      Bitte liefern Sie ein Zitat von @Doi Ennoson, das diese Unterstellung stützt.
      Das wird Ihnen natürlich nicht gelingen, weil Ihre Aussage schlicht und einfach ebenso unwahr wie Ihre Schlussfolgerung eine bodenlose Unverschämtheit ist.

      Während nämlich Sie den Begriff «verfassungswidrig» 14-mal inflationär durchs Forum schleudern, benutzt ihn Herr Ennoson genau zweimal: «Im Übrigen ist nicht das Gesetz verfassungswidrig. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes ist die Generalverordnung des Bundesverteidigungsministeriums verfassungswidrig, wie Sie selbst mehrfach betonen.»

      Er stellt mit dem einleitenden «Im Übrigen» (also im Sinne von «darüber hinaus; ansonsten; ohnehin») unmissverständlich klar, dass das Gesetz eben nicht verfassungswidrig ist. Herr Ennoson stimmt Ihnen also explizit zu und wirft Ihnen dahingehend rein gar nichts vor.

      Somit gilt weiterhin Ihr zweiter Satz – nur eben völlig anders als ursprünglich intendiert: «Das ist gelogen und Blödsinn» 😘

  12. Anna Luisa
    Ich weiß, dass es Ihnen nichts ausmacht, wenn Verordnungen in Deutschland mal wieder geben die Gesetzte und die Verfassung verstoßen.
    Es darf ja auch wieder von Deutschland Krieg ausgehen.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. Nichtwissensmut-Fan

      Was Helmut nicht alles so weiß.

    2. Hallo @Helmut,
      wiederholtes Tolerieren von Gesetzesbeugung und Verfassungsbruch meinerseits – diese Schlussfolgerung ziehen Sie ernsthaft aus meinem Kommentar?
      Das ist erstaunlich. Sie offenbaren eine völlig neue Logik jenseits aller bisher bekannten logischen, semantischen und philosophischen Parameter 😘

      Noch einmal zur Erinnerung – ich hatte Sie lediglich gebeten: «Bitte liefern Sie ein Zitat von @Doi Ennoson, das diese Unterstellung stützt.»

      Haben Sie das bereits vergessen, wollen oder können Sie nicht antworten oder eröffnen Sie bereits die nächsten Nebenschauplätze zur Ablenkung von Ihren peinlichen Debattenbeiträgen gegenüber Herrn Ennoson?

      An der Stelle darf ich außerdem darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem wahnhaften Eifer zu Vergleichen und Whataboutismen ursprünglich den angeblichen Zwang zur Ausreisegenehmigung jüngerer deutscher Männer moniert haben – flankiert von themenfernen Nebelkerzen wie «Meinungsfreiheit» und «Beleidigungsparagrafen».

      Herr Ennoson hat den entsprechenden Passus genauer unter die Lupe genommen und als de facto Papiertiger seit mehr als 25 Jahren entlarvt sowie auf die gelebte Rechtspraxis verwiesen. Erst daraufhin haben Sie Ihren 180°-Schwenk hin zum Verfassungsbruch vollzogen – garniert mit immer mehr Beleidigungen im Verlauf der (leider schon sehr früh verlorenen) Debatte.

      Hauptsache, Sie können Ihr Narrativ von der willkürlichen Schreckensherrschaft deutscher Altparteien mit irgendwelchen Nebensächlichkeiten untermauern, nicht wahr?

      P.S. «Es darf ja auch wieder von Deutschland Krieg ausgehen» – da haben Sie in Ihrer Aufregung wohl etwas verwechselt und meinen vermutlich: von Russland aus 😉

  13. Sorgenmut-Fan
    Reicht es nur für so ein Gelaber?
    Ohne Fakten und Gründe.
    Ganz billig.
    Unterste Schublade.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  14. Hallo @ Anna Luisa
    Für Sie nocheinmal in Kurzform.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass die Verordnung, die das Gesetz außer Kraft setzt, mit den geregelt wird, welche jungen Männer aus Deutschland ausreißen dürfen, verfassungswidrig ist.
    Und wenn hier der Autor schon darauf hinweist, dass aber diese Verordnung. besteht, auch darauf hinweisen sollte, dass selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Verordnung als verfassungswidrig ansieht.
    Entweder wusste @ Doi Ennoson das nicht, oder es ist billiger Journalismus, das bewusst zu verschweigen.

    Viele Grüße aus Andalusien
    Helmut

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