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Gegen den Rundfunkbeitrag mit Guerilla-Taktik? Ab morgen vor Gericht!

Es haben sich schon unendlich viele Menschen am Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) die Zähne ausgebissen. Mit der plumpen Argumentation, dass man ARD & ZDF ja gar nicht schaue, komme man nicht weiter. Der Rundfunkbeitrag ist zu...

FMW-Redaktion

Es haben sich schon unendlich viele Menschen am Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) die Zähne ausgebissen. Mit der plumpen Argumentation, dass man ARD & ZDF ja gar nicht schaue, komme man nicht weiter. Der Rundfunkbeitrag ist zu zahlen, fertig aus. Das ist geltende Rechtsprechung. Ändern könnten das nur die zuständigen Ministerpräsidenten der Bundesländer, die gemeinsam über den Rundfunkbeitrag und desse Höhe entscheiden. Aber von denen ist keine Meinungsänderung zu erwarten.

Also könnte man die Milch sauer machen? Mit einer Art Guerilla-Taktik versuchen die Gebühreneintreibung von ARD & ZDF komplizierter zu gestalten? Natürlich wollen wir an dieser Stelle als treue Staatsbürger nicht dazu aufrufen den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Zahlungspflicht ist Zahlungspflicht! Hierzulande kommt man ja sogar ins Gefängnis, wenn man sich weigert Fernsehen zu bezahlen, dass man gar nicht konsumieren möchte. Selbst wenn man keinen Fernseher besitzt, muss man trotzdem ins Gefängnis, wenn man die Zahlung verweigert – denn die Zahlungspflicht ist an die Wohnung gebunden!

Rundfunkbeitrag in bar zahlen

Welch ein Wahnsinn! Aber gut. Was bleibt noch übrig? Zahlreiche Bürger haben immer wieder versucht ihren Rundfunkbeitrag in bar zu bezahlen. Das lehnen die Öffentlich Rechtlichen aus nachvollziehbaren Gründen panikartig ab, denn das wäre ein verwaltungstechnischer Albtraum, wenn hunderttausende Bürger mit ihren 1 und 2 Cent-Münzen auf Schubkarren angerollt kämen bei den Pförtnern der Rundfunkanstalten. Die grundsätzliche Argumentation, dem Bürger das Barzahlen zu verweigern, lautet (vereinfacht ausgedrückt): Die Verhältnismäßigkeit gebietet es, dass man den Bürger zum Überweisen verpflichtet, denn jeder hat doch ein Bankkonto heutzutage.

Und die paar Menschen, die kein Bankkonto haben? Die können ja bei Banken ihren Rundfunkbeitrag in bar einzahlen. Dass Banken hiefür aber oft Bareinzahlungsgebühren verlangen, egal. Es geht aber um die Frage, ob man als Bürger nicht seinen Rundfunkbeitrag in bar direkt bei seiner Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalt zahlen kann, also WDR, BR, NDR und Co. Der anerkannte Journalist und Wirtschaftsexperte Norbert Häring zieht am morgigen 13. Februar 2018 vor das Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Häring hält dagegen

Es geht hierbei um die 2. Revision seines Verfahrens, eine mündliche Verhandlung. Hier kann er also seine Argumente mündlich vortragen. Häring beruft sich nämlich auf das Bundesbankgesetz. Und dort steht geschrieben: “

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“

Häring beruft sich also vereinfacht gesagt darauf, dass ARD & ZDF ihm die Barzahlung nicht verweigern dürfen, weil Bargeld offiziell das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel ist. Häring warnt schon vor neuen „humoristischen“ Ablehnungsgründen des Gerichts. Denn in der Vorinstanz lehnte das Gericht seine Klage ab, weil man einfach mal unterstellte, dass der Gesetzgeber vielleicht hätte besser nachdenken sollen bei seinen Gesetzen. Nach dem Motto: Der Kläger ist uns lästig, also beschließen wir als Gericht, dass uns dieses Gesetz gerade nicht den Kram passt? Zitat als Norbert Härings Blog:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte in erster Instanz geurteilt, die Eigenschaft des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel laut Bundesbankgesetz hindere den Rundfunk nicht daran, per Satzung die Zahlung mit Bargeld auszuschließen, denn: Wenn der Gesetzgeber richtig nachgedacht hätte, so das Verwaltungsgericht, hätte er vernünftiger Weise das „Massenverfahren“ Rundfunkbeitragseinziehung vom Geltungsbereich des Paragraph 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz ausgenommen.

Ein anderes Gericht urteilte schon mal, dass die Annahmepflicht für Bargeld aus dem Bundesbankgesetz rechtlich eingeschränkt werden dürfe, da die Kleinhaltung der Verwaltungskosten ein anerkannter Rechtsgrundsatz sei. Also kann ein Gesetz igoniert oder frei interpretiert werden, weil der Staatsapparat Verwaltungskosten sparen will? Mal sehen, wie weit Norbert Häring kommt. Er als Experte wird sicherlich fundiert in Sachen Bundesbankgesetz und Bargeld argumentieren können!

Wir hatten es neulich schon mal erwähnt, aber an dieser Stelle noch einmal. Das ist Ulrich Wilhelm, seit Januar neuer Chef der ARD. Vorher war er jahrelang Pressesprecher von Angela Merkel als „beamteter Staatssekretär“ (sehen Sie hier). Nein, bitte keine Verschwörungstheorien. ARD & ZDF sind kein Staatsfernsehen!


Ulrich Wilhelm. Foto: Stefan Brending, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de



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29 Kommentare

  1. In den 80er Jahre gab es die Aktion „Giro Blau“.
    Als Protest gegen Atomkraft wurde die Stromrechnung scheibchenweise bezahlt.
    Wenn es möglich war auch noch auf unterschiedliche Konten.
    Eine kleine Aktion „ziviler Ungehorsam“

    1. ja sehe ich auch so – wenn dieser Beitrag größenmäßig und recht plötzlich von der Bevölkerung boykottiert würde, dann wäre es das schnell gewesen denke ich. Zumindest ein große Diskussion sollte in Zukunft vermehrt angestoßen werde zu dem ganzen Thema. Dass das juristisch alles völlig unklar ist mit der Zahlung dieses Beitrags, wird auch jedem klar der sich dort mal ein wenig mit beschäftigt.

      Ich habe zum Beispiel bis heute keine Antworten erhalten von denen wie das denn nun alles juristisch aussieht (trotz mehrfachen NAchfragens per Post). Und solange werde ich das auch nicht zahlen.

      1. Glückwunsch Jana! Bin ebenfalls Nichtzahler.

        Ich bin der Meinung, wenn man nicht einmal in der Lage ist, die GEZ-Gebühren zu verweigern, dann sollte man überhaupt nicht den Mund aufmachen und sich über irgendetwas in Deutschland zu beschweren.
        Meckern können sie alle, aber eigene Initiative zu ergreifen will dann doch kaum jemand, im Sinne von „Sollen doch die anderen verweigern, ich möchte keinen Stress, obwohl mir das auch alles auf den Sack geht“…

        1. Andreas du hast Recht. Alle sagen toll wie die das machen ,aber die wenigsten machen. Wenn jeder zwei oder drei Monate nicht bezahlt bricht alles zusammen. Bevor die mahnen sind sie um. Das gleiche gilt für Nazisteuern wie Einkommen und Gewerbesteuer von 34 und 36 und heute genau so angewandt wie viele andere Nazigesetze in der Bundesrepublik in Deutschland.

        2. So ist es! Wir sind Totalverweigerer und kommen damit von Anfang an durch, wegen der unklaren Gesetzeslage.

          Ich habe 2 Beiträge unten dazu geschrieben.

    2. Das ist wie Kriegsdienst verweigern. Manche können das ohne Probleme.
      Viele würden gerne, können aber nicht und müssen kuschen. Ich kann es mir als Mensch nicht antun und ich kann es nicht verantworten, dass es denen angetan wird, die nach mir kommen. Jede Lüge schubst die Erdgeschichte in eine falsche Richtung, weil wir so nach Lügen entscheiden und nicht nach der Wahrheit.
      Was uns helfen wird ist die Tatsache, dass nur die Wahrheit bewiesen werden kann. Eine Lüge kann unmöglich bewiesen werden.
      Ist doch logisch, oder?

  2. rundfunkbeitraga.de

    Wer es genauer verstehen will lese auch hier
    BVerfGE 90, 60 – 8. Rundfunkentscheidung
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html

    „…
    aa) Das Erfordernis funktionsgerechter Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht schon früher entwickelt. Die Mittelausstattung muß nach Art und Umfang seinen Aufgaben entsprechen. Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist danach die Gebührenfinanzierung (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 87, 181 [199]). Sie erlaubt es ihm, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. In der ungeschmälerten Erfüllung dieser Funktion und in der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System findet die Gebührenfinanzierung ihre Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]). Da die derzeitigen Defizite des privaten Rundfunks an gegenständlicher Breite BVerfGE 90, 60 (90) height=18BVerfGE 90, 60 (91) height=18und thematischer Vielfalt nur hingenommen werden können, soweit und solange der öffentlichrechtliche Rundfunk in vollem Umfang funktionstüchtig bleibt, ist es auch weiterhin gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 87, 181 [201]). …“

    Kann eine Gebühren- oder Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus geknüpft werden, der durch das Innehaben einer Wohnung begründet wird?

    BVerfGE 87, 181 – 7. Rundfunkentscheidung

    (vgl. BVerfGE 87, 181 [201]).
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html

    „… Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. Im Unterschied zu den publizistischen Entscheidungen der Rundfunkanstalten, die sich auf deren Leistung für die Rundfunkempfänger beziehen, betreffen die finanziellen Entscheidungen des Gesetzgebers primär eine Leistung der Empfänger an die Rundfunkanstalten. Deren Leistungspflicht ist dem Grunde nach gerechtfertigt, denn sie dient der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots, das von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert ist und im Gesamtinteresse liegt. Die Leistungspflicht besteht deswegen auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger und knüpft allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Empfangsgeräts begründet wird. Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistungspflicht ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. …“

    Fragen welche Sie stellen können

    Wann ist das beim Wohnen in einer Wohnung erfüllt?
    Wann ist das bei Wohnen ohne Strom erfüllt?
    Wird der Empfängerstatus jetzt durch das Wohnen selbst möglich, warum war das in der Vergangenheit nur möglich mit Geräten? Ist jetzt Wohnung = Gerät?

    Seit wann ist die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistungspflicht gerechtfertigt?
    Gibt es diese Dritten als abgrenzbare Gruppe aktuell noch?
    Wo ist das Maß das zur Funktionserfüllung geboten erscheint definiert? (Auftrag/Grundversorgung und Abgrenzung dazu)

    War die Umstellung auf alle Wohnungen notwendig, weil die
    Heranziehung vonEmpfänger mit Empfängerstatus allein nicht mehr ausgereicht hat?
    Wie wird das belegt? Welche Anzeichen wurden dafür angeführt?

  3. Die Formulierung im Bundesbankgesetz ist eindeutig.

    Wenn das Verwaltungsgericht da etwas hineininterpretiert, was definitiv nicht drin steht, dann ist das ein unzulässiger Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers. Das steht dem Gericht nicht zu.

    Ich wünsche Herrn Häring allen erdenklichen Erfolg.

    Sollte er gewinnen, befürchte ich allerdings, dass der Gesetzgeber auf die Idee kommen könnte, das Bundesbankgesetz zu ändern. Wer verliert schon gerne seinen hauseigenen Propagandasender? Und die Abschaffung des Bargelds als letzte kleine Freiheitsbastion steht doch seit langem auf der politischen Agenda.

  4. demnächst bekommen wir hier noch in diesem rechtlosen Staat die nächste Zwangsabgabe aufs auge gedrückt, und zwar die zeitung-und Zeitschriften abgabe! wie bei dem GEZ zwangsbeitrag, werden wir dazu verdonnert den Zeitungen und Zeitschriften, wegen sinkender auflagen, zu helfen.
    die idotischen „Rechtsbrecher“, sprich „Bundesverfassungsgericht! werden das natürlich für richtig befinden. sie wollen ja weiter ihre dicken gehälter fürs Nichtstun kassieren! ich kenne kein urteil, dieses missratenen gerichtes, das für den kleinen mann irgendein Vorteil gebracht hat!

  5. Wer sich ein vollständigeres Bild über das Drama rund um die „Rechtsprechung“ der VGe bis hin zum BVerwG (nicht zu verwechseln mit dem BVerfG) machen möchte, ist herzlich eingeladen, sich auf gez-boykott.de mit weitreichenderen Informationen zu versorgen (frei zugänglich).

    Herrn Häring von hier das Allerbeste, mit dem Wunsch, dass in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit bzgl. des Rundfunkbeitrags endlich(sic!) wieder „Recht“ gesprochen wird.

    An die Redaktion einen großen Dank für den Beitrag, da dieses Thema (noch viel mehr) Öffentlichkeit verdient hat…

  6. Wieder mal diese invers schizophrene Singularisierung „der Gesetzgeber“!
    Ganze Heerscharen von Beamten und Professoren haben mitgewirkt um die GEZ zum Beitragsservice zu camouflagieren. Auch Herr Paul Kirchhoff war darunter. Genau: Der wollte doch Steuervereinfachung.
    „Der Steuer- pardon: Gebührenzahler“ berappt das Ganze. Natürlich ist das auch wieder nur einer.

    Früher wurde wenigstens zwischen Radio- und Fernsehempfang unterschieden, heute ist einfach jede Wohnung dran – für alles.
    Ausnahmeregelungen sind für „den Steuerzahler “ nicht vorgesehen, für Empfänder schon.

  7. Versuchen Sie mal, Steuern ans Finanzamt bar einzahlen zu wollen. Auch das ist generell unmöglich.

  8. —Hierzulande kommt man ja sogar ins Gefängnis, wenn man sich weigert Fernsehen zu bezahlen—-
    ***So ein Blödsinn***, man kommt nur in Erzwingungshaft, wenn man keinen Versicherung darüber abgibt, wie viel Einkommen und Vermögen man hat.
    Wer kein Geld und kein Vermögen hat brauch überhaupt nichts zahlen und kommt auch nicht ins Gefängnis.

    Warum wird hier so ein Blödsinn verbreitet???

    Viele Grüße
    H. J. Weber

    1. »Warum wird hier so ein Blödsinn verbreitet???«

      Weil die Leute von Rechtsangelegenheiten leider sehr wenig verstehen. Nebenbei: ein „Gefängnis“ existiert rechtlicherseits nicht, hingegen aber Freiheitsentzug.

  9. Wir sind Totalverweigerer, haben noch nie gezahlt. Mittlerweile fordern sie die Beiträge seit 2013… Der Beitragsservice hat die Zwangsvollstreckung über die Stadtverwaltung betrieben, der haben wir mitgeteilt, daß sie illegal handeln würde, falls sie das durchzöge. Daher hat die Stadtverwaltung den Auftrag an den Beitragsservice, der ja selbst ein Inkassounternehmen ist, zurückgegeben. Seit 14 Monaten haben wir nichts mehr von denen gehört und keine Drohbriefe erhalten. Sicherlich ist das noch nicht das Ende der Geschichte, aber wenn das eine seriöse Forderung wäre, hätten die ihr Geld längst, dann hätte längst ein Amtsrichter seine Unterschrift dafür gegeben.

    Man muß ganz klar festhalten: Wer den Zwangsbeitrag zahlt, zahlt ihn freiwillig. Und nicht nur das, er macht sich auch mitschuldig.

    Die kleine Mühe, sich mit den Drohbriefen usw. auseinanderzusetzen, ist für jeden schaffbar und für uns hat sie sich bisher gelohnt, die haben noch keinen Pfennig erhalten.

  10. Über die Rechtstaatlichkeit in dieser Staatssimulation „BRD“ sage ich hier ersteinmal nichts!
    Wer vor Gericht zieht, lässt sich mit der Mafia ein.
    Wenn man schon zahlen will, dann per Überweisung und immer mal einen cent mehr und den nächsten Monat wieder einen Cent weniger. Die Bettelbriefe die dann kommen, ungeöffnet mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurück schicken.
    Jede Überweisung muß von Hand bearbeitet werden.
    Nix mehr Automatisch!

    PS.: Ich zahle jetzt das „6. Jahr“ nicht!!!!!!!!
    Was will dieser Dreckshaufen da gegen machen????????

  11. Wichtig ist, daß man bei der Totalverweigerung immer betont, daß man die Zahlung leisten würde, wenn die Rechtsgrundlage sicher wäre. Sie ist aber nicht sicher.

    Mit irgendwelchen inhaltlichen oder politischen Argumenten kommt man nicht weiter. Einfach auf die fehlende Rechtsgrundlage pochen und

    Man kann die Zahlung auch jederzeit einstellen. Es ist für die Totalverweigerung völlig egal, ob man in früherer Zeit mal gezahlt hat.

    Ja, die Drohbriefe haben es in sich, wir Deutsche haben dann immer gleich Angst. Weg mit der Angst, her mit der Menschenwürde!!! Besiegt Eure Angst!

    Die Rechtsgrundlage ist nicht korrekt, wir sind der Beweis. Wie gesagt, noch keinen Pfennig haben sie von uns bekommen, und uns hat es nur Porto und ein bißchen Zeit zum Beantworten der Drohbriefe gekostet.

  12. > Auch das ist generell unmöglich.
    Diese Aussage ist schlichtweg falsch und rechtlich nicht haltbar.
    Bitte dazu noch einmal ausgiebig recherchieren… ;-)

    1. @Admins
      Dieser Kommentar hier kann (zusammen mit obigen Beitrag) gelöscht werden.
      Ich hatte den richtigen Thread versehentlich nicht erwischt.

  13. Wenn sie Erfolg haben, wird die Gebühr abgeschafft und demnächst alles über Steuern finanziert, die wieder von den Ex-Gebührenzahlern getragen werden. Wo kämen wir schließlich hin, wenn es weniger Lügenpresse gäbe?

  14. „Zähne ausgebissen“, „Plumpe Argumentation“ ?? Wir leben im 21. Jahrhundert und jeder kann die Urteile auf den Gerichtsseiten aber auch die Gesetze auf offiziellen Seiten einsehen und ohne jede große Mühe feststellen, dass sich der niedergeschriebene Gesetzestext nicht einmal bei wohlwollender Auslegung mit dem deckt, was die Gerichte urteilen. Dabei tauchen Fragen auf, deren Antworten man lieber nicht hören möchte. Vielleicht diese, nach der Unabhängigkeit der Gerichte. Schaut man sich die Kritik des Richterbundes an der Praxis der Besetzung der Richterposten an, kommt man nicht umhin, ernsthafte Zweifel am Rechtssystem zu haben.
    Auch im angesprochenen Fall ist für jeden offenkundig und nachlesbar, dass Euro von jedem zu akzeptieren ist. Wenn man Gesetze nur so anwendet, dass sie für eine Partei möglichst bequem sind, na dann gute Nacht.
    Kann mir auch mal jemand erklären, was James Bond, Pilcher, Helene Fischer Show, Koch – Brat.- Back und Rätzelsendungen, Jux und Klamauk von vor 40 Jahren mit Pressefreiheit zutun hat und wozu man dafür über 20 TV Sender und rund 80 Radiosender benötigt? Ist das mit Artikel 5 GG gemeint? Finden im ZDF andere Kriege, Wetter, Wirtschaftsnews und Olympiasiege statt als in der ARD?

    1. .. geht der Krieg in RTL etwa anders aus oder scheint da weniger die Sonne? Geht Air Berlin da früher pleite und hat der DAX dort andere Werte? Gibt es auf Pro 7 keinen Dieselskandal? Auf Kabel 1 kein Erdbeben in Taiwan?

  15. Selten so einen tendenziellen Artikel gelesen.

    Da heißt es u. a., Barzahlung „lehnen die Öffentlich Rechtlichen aus nachvollziehbaren Gründen panikartig ab, denn das wäre ein verwaltungstechnischer Albtraum, wenn hunderttausende Bürger mit ihren 1 und 2 Cent-Münzen auf Schubkarren angerollt kämen bei den Pförtnern der Rundfunkanstalten.“

    Der allgemeinen Lebenserfahrung nach wird sicherlich niemand versuchen, schubkarrenweise mit Ein- oder/und Zwei-Centmünzen zu zahlen, weil derjenige, der es doch versuchen würde, zu Recht abgewiesen werden würde.

    In diesem Zusammenhang wäre der ungenannten Autor/die Autorin dieses tiefschürfenden Artikels in der „Finanzmarktwelt“ (deren Slogan: „Ihr Auge im Zentrum der Finanzen“ ) gut beraten gewesen, wenn er/sie sich zuvor das Münzgesetz § 3 (Annahme- und Umtauschpflicht) angesehen hätte.
    Dort steht nämlich u. a., dass niemand dazu verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen bzw. Münzen im Gesamtwert von mehr als € 200,00 anzunehmen.

    Desweiteren wird in dem Artikel die Meinung vertreten, dass diejenigen, die keine Bankkonto haben, den Rundfunkbeitrag bei den Banken in bar einzahlen könnten. Nur wurde dabei offenbar bewusst „vergessen“ zu erwähnen, dass die Kreditinstitute für Bareinzahlung auf fremde Konten i. d. R. Gebühren von € 10,00 bis € 15,00 verlangen. Wer sich allerdings kein Bankkonto leisten kann, wird auch nicht das Geld für die erwähnten Bankgebühren aufbringen können.

    Mit dieser Gebührenhöhe, die in keinerlei Zusammenhang mit dem tatsächlichen Aufwand besteht, sollen ganz offensichtlich Bargeldzahlungen wirkungsvoll eingeschränkt werden. Die Opposition gegen das Bargeld und die Befürwortung einer Bargeldobergrenze bei € 5.000,00 liegen im Trend, allerdings nicht bei der Mehrzahl der Bürger.

    Nur der Vollständigkeit halber:
    Dass auf Euro ausgestellte Geldscheine das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sind, ist nicht nur Bundesrecht, sondern auch EU-Recht – siehe: Art. 128 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:
    (1) […] Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

  16. @Peter Kindel
    Der von Ihnen angeführte Par. 3 (1) MünzG bezieht sich auf die Zahlung mit Euro-Gedenkmünzen… Oder liege ich falsch?

    Münzgesetz (MünzG)
    § 3 Annahme- und Umtauschpflicht
    (1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

    1. § 3 (1) MünzG bezieht sich »sowohl« auf deutsche Euro-Gedenkmünzen, »als auch« auf „normale“ Euro-Münzen. Das ist übrigens auch die Ansicht des Bundesverbands der deutschen Banken, siehe: https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/nur-50-munzen-pro-einkauf/

      Die Grenze von € 200,00 kommt natürlich nur dann infrage, wenn sich bei den Münzen auch deutsche Euro-Gedenkmünzen befinden.

      1. Nun gut, ich lass das mal so stehen. Der Beitrag des Bankenverbandes gibt Ihnen da wohl recht. Ich finde aber, dass § 3 (1) Satz 2 MünzG dann sehr zweideutig formuliert ist.
        Vielen Dank für die Aufklärung, auch wenn ich sicherlich nicht in die Verlegenheit kommen werde, irgendwo eine Rechnung von bis zu 200 € mit Münzen begleichen zu müssen.

        1. @69nobody
          Ich muss zugeben, dass ich zunächst auch stutzte, als ich § 3 (1) MünzG durchlas und finde die Formulierung auch nicht als besonders gelungen an.

    1. @Contgrovers
      Und nun wird es sicher zur Revision kommen.

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