FMW-Redaktion
In den letzten Jahren (vor allem dank der Finanzkrise) lernten viele Anleger, was Geschlossene Fonds wirklich sind. Würden Sie auf der Suche nach einer normalen Geldanlage darauf kommen Anteilseigner einer Kommanditgesellschaft zu werden, wodurch Sie unbegrenzt nachschusspflichtig sind? (betrifft vor allem die Vergangenheit) Wohl kaum. Kein Otto Normal-Anleger, der nach guten Zinsanlagen sucht, würde in sowas sein Geld investieren. Deswegen nannten die Initiatoren von Geschlossenen Fonds für Schiffe, Immobilien etc ihre KG-Modelle eben nicht „werden Sie KG-Miteigentümer mit unbegrenzter Verlustchance“, sondern sie nannten sie einfach „Geschlossene Fonds“, obwohl es Kommanditgesellschaften waren. Das klang einfach deutlich angenehmer.
Sicher stand in allen Verkaufsprospekten dieser „Geschlossenen Fonds“ im Kleingedruckten, worum es sich wirklich handelte. Aber ja, wer liest sich das schon durch? Welcher Berater weist wirklich aktiv darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einen Fonds handelt, sondern um eine „unternehmerische Beteiligung“ mit persönlicher Haftung? Auch dann würde wohl kaum ein Anleger investieren! Dieses generellen Problems hat sich so richtig noch niemand angenommen.
Aber die Verbraucherzentrale Hessen, deren Schwerpunkt der Graue Kapitalmarkt ist, hat sich nun in einem Vergleich 25 „Geschlossene Fonds“ vorgenommen, und sich die Gebühren angeschaut. Innerhalb einer Fondsbeschreibung des Anbieters gibt es oft abweichende Infos zum selben Kostenpunkt. Die erfolgsabhängigen Zusatzentlohnungen der Fondsbetreiber sind gigantisch. Zitat von den sogenannten Marktwächtern der Verbraucherzentralen:
„Wir haben aber auch innerhalb eines Fonds in den verpflichtenden Dokumenten erhebliche Abweichungen für die gleiche Position festgestellt.“ So werden zum Beispiel in 18 von 25 untersuchten Fonds die Angaben für die sogenannten Initialkosten in den analysierten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Auch die Berechnung dieses Aufschlags erfolgte bei den untersuchten Fonds unterschiedlich. Bei den laufenden Kosten finden sich erhebliche Abweichungen: die Unterschiede zwischen den dreiseitigen wesentlichen Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betragen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Auffällig ist auch, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen zum Teil hoch ausfallen – bis zu 50 Prozent eines Mehrertrages.
VERBRAUCHER KÖNNEN KOSTEN NICHT VERGLEICHEN
Mit den verfügbaren Dokumenten, so das Gutachten, haben Verbraucher kaum eine Chance, die Kosten komplett zu erfassen und deren Wirkung zu verstehen. Zudem sind die Texte sprachlich schwer verständlich. Kleinanleger haben dabei oft das Nachsehen. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen und abschätzen zu können, welcher Fonds niedrige Kosten hat“, fordert Brandes.
Die Marktwächter-Experten werden die Kosten geschlossener Fonds sowie deren Darstellung weiter beobachten. Denn seit Anfang 2018 gelten weitergehende Vorschriften zur Kostendarstellung bei Geschlossenen Fonds. Zudem müssen nun nicht nur die Anbieter, sondern auch die Vertriebe Verbraucher separat informieren. Grund dafür sind Umsetzungsregeln von MiFID II. Diese neuen Informationsblätter müssen sich auf den Anlagebetrag in Euro und Cent beziehen.
Ein beispielhaftes Beratungsfoto der Volksbanken. Damit wollen wir natürlich nicht andeuten, dass die Volksbanken schlechter beraten als andere Anbieter! Foto: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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Bitte,bitte, bitte soll mir mal jemand schlüssig und logisch nachvollziehbar erklären warum man halbwegs transparente CFD’s tod regulieren will aber Anbietern von solchen Investments fast freie Hand lässt die Kunden über den Tisch zu ziehen?
hallo hr fugmann, bei den cad paaren gabs zugunsten des kanadischen dollars eine heftige bewegung. gibts dafür gründe ?
Seid wann wird man als Kommanditist unbeschränkt nachschusspflichtig? Das kann nur in Sonderfällen passieren. Im Normalfall ist das Haftungsrisiko auf die Einlage beschränkt.
Seit wann….
Bei der KG haftet der Komplementär unbegrenzt. Er haftet mit seinem kompletten Privatvermögen, um es genauer zu formulieren. Aber das ist ja letztlich kein Unterschied, wenn man Privatinsolvenz anmelden muss (theoretisch).
Bei allen mir bekannten geschlossenen Fonds in der Form einer KG ist der voll persönlich haftende Komplementär eine eigens von der auflegenden Fondsgesellschaft gegründete GmbH (dies ist auch im allgemeinen Geschäftsleben bei dieser Gesellschaftsform „Standard“). Die Anleger treten ausschließlich als Kommanditisten bei und haften in „99% der Fälle“ nur mit dem eingesetzten Kapital … dies kann allerdings auch einmal dazu führen, daß bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden müssen.
Übrigens: allgemeine „Verteufelungen“ von bestimmten Anlageformen sind nicht zielführend … auch mit dem Sparbuch kann ich Geld verlieren (entweder die Bank oder Sparkasse geht pleite oder auch ohne dies über die Inflation) … wichtig ist, die Chancen und vor allem Risiken zu kennen!