Anleihen

Gold-Schuldverschreibung der Deutschen Börse ist stark gefragt – Gold-Hinterlegung steigt um 57 auf 175 Tonnen

Wenn der deutsche Michel die Aktienmärkte auf Rekordständen scheut, scheint er/sie zum Teil auf die Schuldverschreibung der Deutschen Börse aufzuspringen, die mit Gold unterlegt ist. Die Anleihe mit...

FMW-Redaktion

Wenn der deutsche Michel die Aktienmärkte auf Rekordständen scheut, scheint er/sie zum Teil auf die Schuldverschreibung der Deutschen Börse aufzuspringen, die mit Gold unterlegt ist. Die Anleihe mit dem Sicherheit-versprühenden Titel „Xetra Gold“ bedeutet nicht, dass die Anleger direkt Gold kaufen. Für jeden gekauften Anteilschein dieser Anleihe wird im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere in Frankfurt genau ein Gramm Gold hinterlegt. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold beläuft sich laut aktueller Meldung der Deutschen Börse jetzt auf 6,1 Milliarden Euro. Der tatsächlich für diese Anleihe hinterlegte Goldbestand liegt bei 175,04 Tonnen, was 57 Tonnen mehr sind als im Jahr 2016. Laut der Börse hat dieses Produkt „Xetra Gold“ mehrere Spitzenwerte zu bieten. Zitat:

„Der Anstieg liegt vor allem an der hohen Nachfrage von institutionellen Investoren. Allerdings zeigen auch immer mehr Vermögensverwalter, Family Offices und Privatanleger Interesse an Gold als Anlageklasse“, sagte Michael König, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities GmbH, der Emittentin von Xetra-Gold. „Mit mehr als 175 Tonnen im Bestand ist Xetra-Gold mittlerweile das führende physisch hinterlegte Gold-Wertpapier in Europa.“

Von allen über den Börsenplatz Xetra gehandelten Rohstoffe (Exchange Traded Commodities, ETC) ist Xetra-Gold das umsatzstärkste Wertpapier. Im Gesamtjahr 2017 lag der Orderbuchumsatz bei rund 2,86 Milliarden Euro. Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger davon mehr als 970 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 4,9 Tonnen Gold ausgeliefert.

Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof bekannt gegeben, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Gold-Barren oder Gold-Münzen.


Foto: Deutsche Börse AG



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2 Kommentare

  1. Warum Hinterlegung???
    In de eigene Taesch,da ists sicher!!
    …Wenn der deutsche Michel……Fugi,du wirst mir mit deiner Wortwahl,immer sympathischer!

  2. Gold-Schuldverschreibung der Deutschen Börse?
    Da sollte man doch sehr Vorsichtig sein.
    https://www.youtube.com/watch?v=Kaw3qMgqHQU ab 1:20:00 sehr interessant was Andreas Popp da über Gold Zertifikate erzählt.

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