Anleihen

Griechenland-Anleihen: Laut EuGH Enteignung zum Wohle des Finanzsystems

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern ein in der medialen Öffentlichkeit wenig beachtetes Urteil gesprochen. Es geht um die Griechenland-Krise. Auf den zweiten und dritten Blick fördert der offiziell vom Gericht veröffentlichte Urteilstext Interessantes zu Tage. Aber nun erstmal zum ersten Blick auf das Urteil.

EZB gibt Meinung ab

Es geht um die schon Jahre zurückliegende Umschuldung von Anleihen des griechischen Staates. Mit dem überwiegenden Teil der privaten Gläubiger einigte sich Griechenland bestehende Anleihen quasi wertlos zu machen und den Gläubigern dafür neue Anleihen zu geben. Dabei kam es unter dem Strich zu Verlusten für die Gläubiger. Aber diejenigen Gläubiger, mit denen sich Griechenland nicht auf diese Art der Umschuldung einigte, sprachen von Enteignung. Und da Athen die EZB um Rat fragte, ob man für diesen Zweck extra ein Gesetz verabschieden könne, gab die EZB ihren Ratschlag, dass das in ihren Augen kein Problem sei.

Daher klagten diejenigen Gläubiger, die einer Umschuldung nicht zustimmen, gegen die EZB. Von ihr wollten sie Schadenersatz. Aber der EuGH lehnte einen Anspruch gegen die EZB ab. Vereinfacht ausgedrückt: Die EZB hat ja nur ihre Meinung kund getan, nach der sie gefragt wurde. Ansprechpartner für Ansprüche wäre hier wohl der griechische Staat. Tja, dass das EuGH der EZB eine Zahlungspflicht aufdrücken würde für die reine Preisgabe einer Meinung, das war eh unwahrscheinlich. Interessant aber ist wie gesagt der weiterführende Text des EuGH zur Gesamtthematik dieser Enteignung.

Griechenland hat enteignet, aber zum Wohle des Finanzsystems

Denn der EuGH stellt fest, dass es sich in der Tat um eine Enteignung durch Griechenland gehandelt habe! Aber dies sei geschehen zum Wohle des Finanzsystems, so darf man es vereinfacht ausdrücken. Da dieses hohe Gut (das Finanzsystem und Staatsgebilde) über dem Wohl der Investoren stehe, sei eine Enteignung halt in Ordnung gewesen. Der Eingriff in das Eigentumsrecht der Gläubiger sei nicht unverhältnismäßig gewesen, so der EuGH. Gut, sagen wir da. Es mag ok sein, dass sich vor allem auch Banken mal an den Kosten so einer Staatenrettung beteiligen. Doch bei so einer Argumentation könnten ja auch Privatpersonen mal eben so enteignet werden, wenn es der Schutz des Finanzsystems gebietet? Hier der EuGH im Wortlaut:

Insoweit stellt das Gericht fest, dass die in den Verträgen, die den fraglichen Schuldtiteln zugrunde lagen, nicht vorgesehene Ausweitung der Wirkung der mit bestimmten Gläubigern geschlossenen Vereinbarung über die Herabsetzung des Nominalwerts dieser Titel auf Gläubiger, die der Vereinbarung nicht zugestimmt hatten, zu einem Eingriff in das Eigentumsrecht der Gläubiger geführt hat. Jedoch entspricht eine solche Ausweitung der dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung, die Stabilität des Bankensystems des EuroWährungsgebiets in seiner Gesamtheit sicherzustellen, und stellt keinen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff in das Eigentumsrecht dar.

Explizit weist der EuGH in seinem Text auch auf das Eigentumsrecht hin, welches in Artikel 17 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergeschrieben ist. Die Ausübung dieses Rechts (also auf den Schutz des Eigentums bestehen) könne beschränkt werden um dem Gemeinwohl dienende Ziele zu erreichen. Nochmal. Es mag ja gut sein, dass Banken hierdurch auch zur Kasse gebeten werden. Doch mit so einer Argumentation könnten auch einfache Privatpersonen enteignet oder teil-enteignet werden, wenn sie Forderungen gegen staatliche Schuldner haben.



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2 Kommentare

  1. «Doch mit so einer Argumentation könnten auch einfache Privatpersonen enteignet oder teil-enteignet werden, wenn sie Forderungen gegen staatliche Schuldner haben.»

    So, und jetzt denken wir alle noch einmal ganz tief nach, welche Finanzvehikel im Allgemeinen einer Forderung entsprechen…

    (Zielweg klar?)

  2. https://www.neopresse.com/unkategorisiert/unglaublich-immobilien-enteignung-in-berlin-die-neuen-plaene/
    Das ist doch ein alter Hut.
    – Müntefering: „Starke Schultern müssen mehr tragen.“ Es ging um die Reichensteuer über 60%…
    – Schäfer-Gümbel: Zwangskredit an alle Häuslebesitzer an den Staat abzuliefern, der diesen dann so langsam tilgen werde. Wie er das ja immer bei Schulden so macht.
    https://www.zeit.de/online/2008/52/zwangsanleihe-guembel
    https://twitter.com/tsghessen/status/1038297283018797057

    – Und natürlich die Oberlehrerpartei mit dabei. Ohne Zwang geht ja mal gar nix. Macht kaputt, was euch kaputt macht – hieß es von denen in meiner Jugend. Da sind sie jedenfalls schön weit gekommen.
    https://www.nzz.ch/international/deutschland/boris-palmer-droht-grundbesitzern-mit-enteignung-ld.1473832

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