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Griechenland: Kapitalverkehrskontrollen teilweise gelockert

FMW-Redaktion

Griechenland hat seine Kapitalverkehrskontrollen jetzt teilweise gelockert. Die Regelung, dass man pro Tag nur 60 Euro von seinem Konto abheben darf, bleibt bestehen. Dafür darf man ab sofort ohne Genehmigung maximal 500 Euro pro Monat ins Ausland überweisen. Maximal 8.000 Euro darf man ohne Genehmigung an Griechen im Ausland überweisen, die dort studieren.

Banktransaktionen, bei denen es um Devisenumtausch, Interbanken-Leihe, Derivatehandel oder sonstige Transaktionen geht, die per Saldo die Liquidität der Bank nicht verringern, sind ab sofort auch nicht mehr genehmigungspflichtig. Geschäftsüberweisungen ins Ausland hatte man bereits gelockert, so dass statt 50.000 jetzt 150.000 Euro möglich sind.

Eigentlich, so würde man meinen, wäre es besser die griechische Regierung würde mit diesen Lockerungsmaßnahmen noch ein paar Tage warten, bis das 86 Milliarden Euro-Rettungspaket wirklich von ALLEN Instanzen (Regierungen, Parlamente, ESM) genehmigt wurde. Aber vielleicht hat man sich auch gesagt: Bei dem Blankoscheck, denn uns die EZB gibt, können wir uns jetzt schon mal aus der Deckung wagen. Hintergrund: EZB-Direktor Benoit Coeure hatte am Wochenende in einem Interview gesagt die Mitgliedschaft im Euro sei unwiderruflich und das Herausbrechen eines Landes aus der Währung sei mehr als problematisch. Damit setzt sich die EZB selbst unter Druck ihre ELA-Notkredite weiter an die griechischen Banken auszuschütten, damit Griechenlands Finanzsystem rein technisch am Leben bleibt.



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