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Pläne bestätigt Große Solarfarmen in Deutschland verlieren staatliche Subventionen

Große Solarfarmen werden von staatlichen Subventionen ausgeschlossen, offenbar weil die Kosten für Mindestvergütungen aus dem Ruder laufen.

Solaranlagen
Solaranlagen. Foto: Alex Kraus/Bloomberg

Es gibt derart viel Zubau an Solar- und Windstrom, dass es für den deutschen Steuerzahler inzwischen praktisch unbezahlbar geworden ist. Das normale marktwirtschaftliche Prinzip lautet: Beim Überangebot eines Produkts sinken die Preise. Und im Fall dieser Erneuerbaren Energien wird inzwischen derart viel produziert, dass die Preise massiv in den Keller fallen. Wunderbar, denkt man da als Verbraucher? Pustekuchen! Unternehmen und Private haben eben deswegen so schnell und so zahlreich Solar und Wind hochgefahren, weil der Staat Mindestabnahmepreise garantiert. Von daher muss der Steuerzahler jetzt die Differenz zwischen Marktpreis und Mindestabnahmepreis ausgleichen. Und hier laufen die Kosten ins Uferlose, die letzten Schätzungen lagen bei 20 Milliarden Euro nur für dieses Jahr! Jetzt scheint die Bundesregierung wohl verstärkt die Notbremse zu ziehen!

Bundesregierung streicht einigen Solarfarmen Subventionen wegen Überangebot

Die Bundesregierung plant, den Kreis der Solarproduzenten, die für Subventionen in Frage kommen, einzuschränken, nachdem ein Überangebot an erneuerbarer Energie zu steigenden Kosten für die Regierung geführt hat. Der rasche Ausbau der Solarenergie hierzulande hat dazu geführt, dass die Großhandelspreise für Strom in Zeiten, in denen das Angebot die Nachfrage übersteigt – beispielsweise an besonders sonnigen Tagen – häufig ins Negative drehen. Da die Regierung dafür sorgt, dass die Erzeuger einen Mindest-Einspeisetarif erhalten, muss sie die Differenz ausgleichen. Die Subventionen für erneuerbare Energien wurden im Mai auf 20 Milliarden Euro in diesem Jahr geschätzt und möglicherweise auf insgesamt 18 Milliarden Euro im Jahr 2025.

Politische Entscheidungsträger wollen daher die Schwelle für Solarproduzenten senken, die ihre Produktion über Direktvermarktung verkaufen müssen, wie aus einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, der Bloomberg vorliegt und den Verkauf an der Strombörse vorsieht. Das bedeutet, dass Produzenten ab einer bestimmten Kapazitätsstufe keine staatlich festgelegte Vergütung erhalten würden.

Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2026 installiert wurden und eine Leistung von mehr als 90 Kilowatt haben, kommen nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr für Einspeisetarife in Frage. Dieser Schwellenwert wird bis zum 1. Januar 2027 auf 75 Kilowatt und danach auf 25 Kilowatt gesenkt. Derzeit liegt er bei 100 Kilowatt. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigte die Pläne.

Der Gesetzesentwurf setzt auch eine frühere Entscheidung der Bundesregierung um, Zahlungen für mittelgroße und große Projekte im Bereich erneuerbare Energien zu streichen, wenn die Strompreise unter Null fallen. Die Pläne bergen das Risiko, den Ausbau der Solarenergie zu verlangsamen, insbesondere bei Installationen auf kleineren Gewerbedächern, so der Bundesverband Solarwirtschaft, der außerdem darauf hinweist, dass es wichtig ist, die Speicherkapazität zu erhöhen.

FMW/Bloomberg



Claudio Kummerfeld
Über den RedakteurClaudio Kummerfeld
Claudio Kummerfeld verfügt über langjährige Kapitalmarkterfahrung. Er berichtet als Finanzjournalist über aktuelle Marktereignisse. Dazu kommentiert er politische und wirtschaftliche Themen.
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1 Kommentar

  1. ..Jetzt scheint die Bundesregierung wohl verstärkt die Notbremse zu ziehen..!
    Da werden wohl noch mehr Notbremsen gezogen werden müssen.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

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