Gold/Silber

Gunnar Heinsohn über die Goldinitiative in der Schweiz

Der Text von Gunnar Heinsohn erschien ursprünglich im Malik-Blog – die Lektüre dieses Blogs ist allen dringend ans Herz gelegt, die sich jenseits der scholastischen Mainstream-Ökonomie informieren möchten!

Ein Vermögen an Rohgold, das aus sich heraus keinen Ertrag bringt, wird gehalten, wenn man es für eine Warenproduktion (Schmuck, Industrie etc.) benötigt, die bei Mangel oder hektischen Preissteigerungen des Rohstoffs verlustreich behindert würde. Die Verluste für Bewachung und Lagerung des Goldes werden in Kauf genommen, weil die Kosten einer Produktionsstörung noch höher lägen. Die Nachfrage nach Gold für die Warenproduktion sorgt dafür, dass sein Preis nicht auf Null fällt. Wird Gold zu diesem Minimal- oder Nachfragepreis im Eigenkapital oder als Reserve gehalten, macht das Sinn, weil es im Notfall schnell liquidiert oder als Pfand für Kredit aktiviert werden kann.

Es bleibt allerdings der Nachteil des Goldes gegenüber ebenfalls schnell liquidierbaren Titeln wie etwa Triple-A-Staatsanleihen, weil die zumeist einen Ertrag bringen und weniger Tresorkosten verursachen. In Zeiten allerdings, in denen erstklassige, also stetig sicher bedien- und verzinsbare Staatsanleihen rar sind, spricht nichts gegen einen gewissen Eigenkapital- oder Reservenanteil in Form von unverderblichen Rohstoffen, die selbst im Krisenfall stetig nachgefragt werden.

Die meisten Vermögen an Rohgold allerdings werden nicht für das Funktionieren von Unternehmen, sondern von Leuten erworben, die Gold als ein von der Natur selbst bereitgestelltes Ur-Geld betrachten, also der neoklassischen Lehre (mit über 80 Nobelpreisen) vom Geld als einem Tauschgut anhängen. Es ist dann dieser Glaube an ein irgendwann wieder nach vorne kommendes Naturgeld, der den Goldpreis über seinen industriellen Nachfragepreis treibt.

Dieser Urgeld-Glaube mag begleitet werden von der Angst, dass nach einer schweren Wirtschaftskrise keinerlei Vermögen mehr existieren, mit deren Eigentumsseiten Geld besichert werden kann. Solche Befürchtungen leben aus den historischen Erfahrungen der schlichten Eigentumsbeseitigung durch marxistische Revolutionäre. Von denen aber wird Goldeigentum genauso beschlagnahmt wie alle anderen Vermögen auch.

Der Urgeld-Glaube kann überdies auf die Erfahrung verweisen, dass nach Kriegen mit Währungsverfall die Bauern Lebensmittel gegen Goldringe oder Silberlöffel, aber nicht gegen Papiernoten hergeben. Das verrät keineswegs tiefere und uralte Geldeinsichten der Landbevölkerung, aber doch ihre Zuversicht, dass nach Wiederherstellung einer eigentumsgestützten Geldordnung diese Edelmetalle – zum Industriepreis – leichter zu Geld gemacht werden können als hübsche Tontöpfe oder bemalte Leinwände, die Städter für die dann so begehrten Speckseiten ebenfalls anbieten. Deshalb soll man das unbenutzte Silberbesteck, das keiner mehr putzen will, durchaus im Hause behalten.

Gelingt nun der Gold=Naturgeld-Gemeinde das Hochtreiben seines Preises, nachdem eine Zentralbank es zu einem niedrigeren Preis verkauft hat, stehen die Verantwortlichen als Trottel da. Es ist durchaus verständlich, dass eine „Gold-Initiative“ der Schweiz oder welcher Nation auch immer darauf reagiert. Vernünftig ist dabei allemal die Forderung, das Gold zum Minimalpreis der Industrienachfrage auch dann in der Bilanz zu halten, wenn die Gläubigen seinen Spekulationspreis himmelnah treiben und die Verführung zur Bilanzverschönerung heftig gespürt wird.

Folgt die Zentralbank-Bilanzierung der Spekulation und man macht Kasse, bevor der Preis abstürzt, werden die Zuständigen gefeiert. Verkaufen sie jedoch vor dem Preisgipfel, gelten sie als Verschleuderer von Volksvermögen. Was also ist zu tun? Man soll sich auf einen bestimmten Prozentsatz an Goldvermögen im Eigenkapital oder in den Reserven einigen, es aber nach dem Niederstwertprinzip bilanzieren und eben dadurch schnell liquidierbar halten. Dann braucht es in Zukunft keine Volksinitiativen à la „Rettet unser Schweizer Gold“, Platin oder Palladium.



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