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Halleluja: GEMA und YouTube einigen sich – endlich „freies Videogucken“ (GEMA-Statement hier)

Es war ja schon nicht mehr zu ertragen. Kennen Sie das? Sie surfen rum bei YouTube, finden interessante Musikvideos oder sonstige Videos, wo im Hintergrund Musik läuft? Sie klicken drauf und erhalten...

FMW-Redaktion

Es war ja schon nicht mehr zu ertragen. Kennen Sie das? Sie surfen rum bei YouTube, finden interessante Musikvideos oder sonstige Videos, wo im Hintergrund Musik läuft? Sie klicken drauf und erhalten die Meldung, dass dieses Video „in ihrem Land nicht verfügbar ist“? Auch Privatnutzer, die einfach so Videos hochgeladen hatten und ohne Kenntnis der GEMA im Video Musik laufen ließen, wurden Opfer der im Internet oft als „Horrororganisation“ wahrgenommenen Einnahmestelle für Musikrechteinhaber. Auch viele Privatvideos waren nicht für deutsche User, dafür aber im Ausland ganz normal zu betrachten. Jetzt aber haben sich die GEMA und YouTube nach jahrelangem Rechtsstreit darauf geeinigt, wie viel YouTube (also Google) pro angeschautem Video mit Musikinhalt an die GEMA zu zahlen hat, und sämtliche Sperren für deutsche User sind aufgehoben!

Amen! Halleluja! Endlich freies YouTube in Deutschland. Dass man diesen Tag noch erleben darf!

youtube

Wie viel muss YouTube denn nun an die GEMA zahlen? Das wurde noch nicht bekannt. Aber den Usern wird es egal sein. Und YouTube wird so einem Deal wohl auch nur zugestimmt haben, wenn man auch nach Abzug dieser GEMA-Kosten weiterhin gut am deutschen Markt verdient. Und das Ende der Sperre dürfte den Zuschauern und Musikproduzenten endlich einen neuen Schub in Deutschland geben.

Hier die aktuelle Original-Erklärung der GEMA:


Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Die GEMA löst mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuhänderischen Verwertungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern ein.

Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.

„Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung.

Die Vereinbarung deckt neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. „Der Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Geschäftsmodell mit der Kreativität der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber müssen für die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen vergütet werden. Dafür wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen“, ergänzt Thomas Theune, Direktor Sendung und Online bei der GEMA.

Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen.

„Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen“, bekräftigt Dr. Harald Heker. „Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen.“



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