Allgemein

Hat die EU aus CETA und TTIP nichts gelernt? Weg frei für Investoren-Klagen bei Japan-Abkommen?

Haben die Verhandler rund um die zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström etwas aus all den Protesten gelernt? Verbannen sie rein private Schiedsgerichte, so wie man es nun bei CETA sieht? Die Antwort...

FMW-Redaktion

Das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU trat erst teilweise in Kraft. Mehrmals mussten Inhalte überarbeitet werden, und das dank massivem Gegenwind aus der Zivilgesellschaft. Das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA scheitert nicht nur am selben massiven Gegenwind, sondern aktuell vor allem an der kompletten Ablehnung solcher Verträge durch die neue Trump-Administration! Aber die EU schließt abseits davon ja auch andere Freihandelsabkommen. So ist aktuell auch das Abkommen zwischen Japan und der EU in einer laufenden Verhandlung.


EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Foto: EU-Kommission

Die Frage lautet: Haben die Verhandler rund um die zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström etwas aus all den Protesten gelernt? Verbannen sie rein private Schiedsgerichte, so wie man es nun bei CETA sieht? Die Antwort lautet: Anscheinend nicht. Man versucht in diesem Fall wohl möglichst leise und zügig durchzuverhandeln, damit man zu einem Abschluss kommt, bevor ein neuer großer Proteststurm in den nationalen Parlamenten und im EU-Parlament ankommen kann.

Die unter anderem in diesem Bereich sehr aktive NGO ATTAC hat heute geleakte Dokumente von der EU-Seite veröffentlicht. Anscheinend nach aktuellem Stand der Verhandlungen (!) sollen im Vertrag mit Japan Investoren beidseitig die Möglichkeit haben die ordentliche Justiz einfach zu umgehen. Die Unternehmen können sich dann unmittelbar an ein privates Schiedsgericht wenden. Das heißt: Fühlt sich beispielsweise Sony in Deutschland aufgrund neuer Gesetze hierzulande in einem zukünftigen Gewinn für die Firma beschnitten, kann man direkt zu einem Schiedsgericht zum Beispiel bei der Weltbank in Washington DC gehen und dort Deutschland verklagen.

Auch hat man bei der EU offensichtlich nichts gelernt, weil man im Entwurf für das Japan-Abkommen die zukünftigen Rechte von „Investoren“ möglichst allgemein gehalten hat. Mit „Investoren“ sind immer die Unternehmen gemeint, die im jeweils anderen Rechtsgebiet tätig sind, also japanische Unternehmen mit Standorten in der EU und umgekehrt. Je allgemeiner die Formulierungen im Freihandelsvertrag, desto größer der Entscheidungsspielraum für spätere „Schiedsrichter“, die dann nach Lust und Laune über Milliardenbelastungen für Steuerzahler entscheiden können.

Im geleakten § 14 des Vertragsentwurfs mit Japan heißt es, dass sich die EU gegenüber japanischen Investoren dazu verpflichtet sie unter Berücksichtigung ihrer Investments „fair und gerecht“ zu behandeln, und ihnen vollen Schutz und Sicherheit in ihrem Gebiet zu gewähren. Umgekehrt soll das selbe gelten. Hätte die EU etwas aus CETA und all den Protesten drum herum gelernt, würde sie hier im Vertragsentwurf reinschreiben, dass die Investoren im Rahmen des Freihandels zwischen Japan und EU sich in erster Linie an geltendes nationales Recht halten müssen, und zwar in dem Land, wo sie tätig sind. Eigentlich ist das die normalste Sache der Welt, aber anscheinend für Fundamentalisten wie Frau Malmström in Brüssel nicht. Sie ließ schon letztes Jahr ihre Abneigung gegenüber Freihandels-Kritiker diverse Male durchblicken.

ATTAC hierzu im Wortlaut:


„Das Abkommen zwischen der EU und Japan enthält Sonderklagerechte für Konzerne und räumt Konzernlobbyisten direkten Einfluss auf geplante Gesetze ein. Wie TTIP und CETA gefährdet es Regulierungen im öffentlichen Interesse, beschneidet die Rechte von Parlamenten sowie Bürgerinnen und Bürgern und höhlt die Demokratie aus. Damit wird klar: EU-Kommission und Regierungen behaupten zwar, aus dem Protest gegen TTIP und CETA gelernt zu haben. Doch egal, mit wem sie neue Handelsverträge aushandeln – es dominiert stets die gleiche Konzernagenda“, sagt Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis. Attac fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der EU-Kommission das (weiterhin geheime) Mandat für die Verhandlungen mit Japan entzogen wird.

Wie bei TTIP geplant und in CETA festgeschrieben, sollen auch mit JEFTA Konzerne abseits des demokratischen Rechtsstaates auf Entschädigung klagen können, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch neue Gesetze im öffentlichen Interesse geschmälert sehen.(1) Die Grundlage dafür bieten auch in JEFTA schwammige Formulierungen wie „gerechte und billige Behandlung“ oder „legitime Erwartungen“. Prozesse auf dieser Basis haben bereits weltweit zu Milliardenzahlungen von Staaten an Konzerne geführt. Das staatliche „right to regulate“ wird dabei nicht garantiert. Denn Schiedsrichter_innen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen nur „Entschädigungen“, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Wenn es zu keiner Verurteilung kommt, sondern sich Staat und Konzern einigen, enthält diese Einigung oft die Rücknahme oder Abschwächung des angegriffenen Gesetzes. Zudem können schon Androhungen von Klagen Regierungen davon abhalten, Gesetze im Allgemeininteresse zu beschließen.


Auch der grüne EU-Abgeordnete und Experte auf diesem Gebiet Sven Giegold ist der Meinung, dass die EU-Verhandler nichts gelernt haben.

Hier die aktuelle Übersichtsseite der EU-Kommission zu den Verhandlungen mit Japan.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage