Lesen Sie auch jetzt den II Teil:Heiligenhafen Teil II – Wer stoppt das Steuergeld-Fiasko in Heiligenhafen?
Finanzmarktwelt räumt auf: Kommunen unter der Lupe – Wenn Steuergelder versickern!
In einer neuen Artikelserie werden wir in den kommenden Monaten Deutschlands Kommunen akribisch unter die Lupe nehmen. Finanzmarktwelt räumt auf! Wir werden gezielt jene Lücken aufzeigen, die bei der Vergabe und Verwendung von Fördergeldern skrupellos ausgenutzt werden. Unser investigatives Team wird penibel prüfen, inwieweit dabei Gesetze gebrochen werden, und unsere brisanten Ergebnisse werden wir – wo immer nötig – direkt der Staatsanwaltschaft übergeben. Jeder Fall, der vor die Justiz gelangt, wird von uns lückenlos weiterverfolgt und öffentlich dokumentiert. Machen Sie sich bereit für eine Serie, die aufrütteln wird!
Haben Sie Hinweise? Wenn Sie aktuelle Informationen haben, denen wir gegebenenfalls nachgehen sollten, oder Kenntnis von Unregelmäßigkeiten in anderen Kommunen, dann schreiben Sie uns an [email protected]. Jede Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt!
Erste Station: Heiligenhafen an der Ostsee.
Heiligenhafen, die charmante Küstenperle an der Ostsee in Schleswig-Holstein, zieht Jahr für Jahr unzählige Touristen an, die hier ihre wohlverdiente Auszeit genießen. Mit rund 9.300 Einwohnern und einer Atmosphäre, die Tradition und Moderne harmonisch verbindet, hat sich der Ort in den letzten Jahren zu einem äußerst attraktiven Reiseziel entwickelt.
Im Jahr 2022 konnte Heiligenhafen einen beeindruckenden Bruttoumsatz von 119,7 Millionen Euro durch den Tourismus verbuchen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 106,9 Millionen Euro durch Übernachtungen in Betrieben und weiteren 12,8 Millionen Euro durch den Tagestourismus. Es ist wichtig zu betonen, dass dies der Gesamtumsatz ist, der durch touristische Aktivitäten generiert wird, und nicht ausschließlich direkte Einnahmen der Kommune. Ein Großteil dieses Umsatzes entfällt auf das Gastgewerbe (ca. 72,8 Mio. €), den Einzelhandel (ca. 26,3 Mio. €) und Dienstleistungen (ca. 20,6 Mio. €).
Ehrenamtliche Verantwortung in Millionenhöhe: Eine Herausforderung für Kommunalpolitiker
In Heiligenhafen, wie in zahlreichen anderen Kommunen, bilden ehrenamtlich tätige Stadtvertreter und Ausschussmitglieder das Rückgrat der lokalen Politik. Ihr Engagement erfolgt zumeist neben einem Hauptberuf, wodurch sie eine Vielfalt beruflicher Hintergründe und Lebenserfahrungen in ihre Ämter einbringen. Es ist eine unbestreitbare Realität, dass diese ehrenamtlichen Akteure in ihren primären beruflichen Kontexten möglicherweise nie Entscheidungen über Investitionssummen in Millionenhöhe zu verantworten haben.
Nichtsdestotrotz obliegt ihnen gerade in ihrer Funktion als Stadtvertreter und Ausschussmitglieder die immense Verantwortung, über Investitionen in genau dieser Größenordnung zu befinden. Sie wirken maßgeblich an der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans mit, in dem bedeutende Projekte und weitreichende Investitionen detailliert verzeichnet sind. In den jeweiligen Ausschüssen werden diese Vorhaben vorberaten und Empfehlungen für die abschließende Beschlussfassung der gesamten Stadtvertretung formuliert. Die Stadtvertretung trägt dabei die unerlässliche Pflicht, Projekte akribisch zu prüfen und nicht bloß routiniert durchzuwinken.
Diese ehrenamtlich besetzten Gremien fungieren somit als die maßgeblichen Entscheidungsträger für erhebliche finanzielle Mittel, eine Rolle, die in der Privatwirtschaft einem Aufsichtsrat oder einer Unternehmensführung vergleichbar ist. Sie tragen die essenzielle politische Verantwortung für die zweckmäßige Verwendung der Steuergelder und die nachhaltige Entwicklung der Stadt. Dies unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit einer fundierten Entscheidungsbasis, der Implementierung transparenter Prozesse und einer durchweg kritischen Auseinandersetzung mit den vorgelegten Zahlenwerken und strategischen Planungen.
Finanzlage im Überblick
Am 30. Dezember 2024 berichteten die Lübecker Nachrichten (LN) über die prekäre finanzielle Situation der Stadt Heiligenhafen.
Die Überschrift lautete:
„Heiligenhafen kämpft mit einer angespannten Haushaltslage. Einige für 2025 geplante Bauvorhaben können nicht umgesetzt werden. Betroffen sind auch die Sportler in der Stadt.“
Das Minus wächst: Heiligenhafen drückt ein Gesamtschuldenstand von etwa 24 Millionen Euro, und mit dem Haushalt für 2025 wird es nicht besser.
Heiligenhafen: Hohe Geschäftsführervergütung und fehlende Transparenz
Angesichts dieser Zahlen wäre Sparen geboten, doch in Heiligenhafen scheint man eine andere Strategie zu verfolgen. Hier leistet man sich einen Geschäftsführer, der in einer ausgelagerten GmbH, der HVB (Heiligenhafener Verkehrsbetriebe), mit einem Gehalt dirigiert, das fast einen Bundesminister in den Schatten stellt (Ein Amtsgehalt als Bundesminister lag 2023 bei rund 201.792 € brutto).
Im Jahr 2023 belief sich die Gesamtvergütung dieses Geschäftsführers auf sage und schreibe 196.776,92 €.
Am 3. Juli 2024 berichtete die Ostsee-Zeitung MV über einen ähnlichen Fall, der die Vergütung von Tobias Woitendorf, dem Chef des Landestourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, betrifft. Nach einer Prüfung kam der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zu dem Ergebnis, dass Herr Woitendorf zu hoch bezahlt werde.
Dem Bericht zufolge ist für den Geschäftsführer eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe B 2 vorgesehen. Der Tourismusverband zahlt jedoch nach B 5, was einem Bruttogehalt von 9674,22 Euro entspricht. Die Differenz beläuft sich auf rund 1500 Euro pro Monat.
Dieser Sachverhalt steht im Widerspruch zum Besserstellungsverbot. Dieses Verbot besagt, dass Empfänger von Steuergeldern nicht besser bezahlt werden dürfen als vergleichbare Landesbedienstete. Da der Tourismusverband mit Fördermitteln des Landes unterstützt wird, sieht der Rechnungshof in diesem Fall einen Verstoß gegen dieses Prinzip.
Haftung der Aufsichtsräte bei Verstößen
Wenn die Vergütung eines Geschäftsführers einer kommunalen Gesellschaft, wie hier der HVB, vom Landesrechnungshof als Verstoß gegen das Besserstellungsverbot gewertet wird und festgestellt wird, dass die zuständigen Aufsichtsräte ihre Kontrollpflichten verletzt haben, können diese tatsächlich in die Haftung genommen werden.
Aufsichtsräte, die ihre Kontrollpflichten bei der Genehmigung oder Duldung eines Gehalts, das gegen das Besserstellungsverbot verstößt, schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verletzt haben, laufen die Gefahr, für den dadurch entstandenen Schaden (den überhöhten Gehaltsanteil) persönlich in Regress genommen zu werden. Dies ist ein wichtiger Mechanismus, um die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Unternehmen sicherzustellen. Zum Glück für die Aufsichtsräte gibt es hier eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. So würden gegebenenfalls im schlimmsten Fall nur ca. 430.000 € auf die Aufsichtsräte zukommen, die sie dann zurückzahlen müssten. Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) könnte in einem solchen Fall grundsätzlich Deckung bieten, vorausgesetzt, eine solche Police ist vorhanden und es liegt kein nachweisbarer Vorsatz der handelnden Organe vor.
Wir haben beim Bürgermeister mehrmals angefragt, wie kräftig das Gehalt in 2024 und 2025 angestiegen ist, doch bis jetzt haben wir noch keine Antwort bekommen.
Mangelnde Transparenz in der Vergangenheit
Es mutet seltsam an, dass in den Jahren vor 2018 die Vergütung der HVB-Geschäftsführer nicht offengelegt wurde, indem man sich auf § 286 Abs. 4 HGB berief, der eine Ausnahmeregelung von der Pflicht zur Offenlegung der Organbezüge bietet. Zu dieser Zeit leistete sich die Stadt Heiligenhafen sogar zwei hochdotierte Mitarbeiter auf diesen Positionen. Wollte man vielleicht verhindern, dass die Bürger in Heiligenhafen die exorbitanten Gehälter bemerken? Eine Begründung, wie sie sonst üblich ist, findet man in den Bilanzen nicht.
Wer verfasste den Geschäftsführervertrag?
Da stellt sich die Frage, wer diesen Geschäftsführervertrag verfasste. Offenbar wurde der Vertrag von der Muttergesellschaft der HVB-Verkehrsbetriebe, der HVB Beteiligungsgesellschaft, aufgesetzt – in der derselbe Geschäftsführer ebenfalls tätig ist. Auch in den Stadtwerken Heiligenhafen wird derselbe Geschäftsführer als Werksleiter im Impressum angezeigt. Vertragsverlängerungen wurden stets vom Aufsichtsrat und dem Vertreter der Gesellschafterin (der Stadt Heiligenhafen) abgesegnet. Mir wurde jedoch berichtet, dass der Geschäftsführervertrag dem Hauptausschuss und dem Aufsichtsrat sowie dem damaligen Bürgermeister angeblich nie vollständig vorgelegt wurde. Dementsprechend wusste kaum jemand vor 2018, wie hoch die Bezüge der Geschäftsführer tatsächlich waren. Das Interesse, dies in Erfahrung zu bringen, schien nicht allzu ausgeprägt zu sein.
Doch wenn man schon einen derart hochdotierten Geschäftsführer beschäftigt, darf man doch sicher von herausragender Arbeit ausgehen. Betrachten wir hierzu nur ein einziges, kleines Projekt: die Sanierung eines Sanitärgebäudes.
Das Sanitärgebäude: Ein „Palast“ für 960.000 Euro?


Es geht nach Heiligenhafen
Ein Blick in die vorliegenden Ausschnitte des I. Nachtrags zum Investitionsprogramm für das Geschäftsjahr 2025 offenbart eine bemerkenswerte Position: Die Sanierung des Sanitärgebäudes II an der Marina Heiligenhafen, inklusive einer neuen Wärmepumpe und zehn Solarthermie-Kollektoren, schlägt mit einer beeindruckenden Summe von 960.000 Euro zu Buche. Diese Summe setzt sich aus 800.000 Euro für die Grundsanierung und weiteren 160.000 Euro für die Wärmeversorgung zusammen.
Diese außerordentliche Investition war für mich Grund genug, diesen angeblichen „Palast“ persönlich in Augenschein zu nehmen.
Nach meiner Ankunft in Heiligenhafen begab ich mich umgehend zum besagten Sanitärgebäude. Mein erster Eindruck war jedoch ernüchternd: Es präsentierte sich ein völlig normales Gebäude, das von außen keinerlei Anzeichen erkennen ließ, die auf eine umfassende Renovierung für insgesamt 960.000 Euro – inklusive Wärmeversorgung – schließen ließen.

Meine Aufmerksamkeit galt auch der Wärmeeinheit; ich fertigte umgehend zwei Aufnahmen an, um die Kosten dieser Installation zu ermitteln.

Was sagt der Fachmann zu den Kosten?
Da ich kein Fachmann bin, verabredete ich mich mit einem Segler, der einen Liegeplatz im Yachthafen gemietet hat. Er besitzt die nötige berufliche Qualifikation, um ein Vorabgutachten zu erstellen. Dank seines Liegeplatzes hatte der Fachmann Zugang zum Sanitärgebäude.
Heiligenhafener Sanitärgebäude: Kostenexplosion unter der Lupe – Grobe Fehleinschätzung oder?
Das kürzlich sanierte Sanitärgebäude an der Marina Heiligenhafen sorgt für Stirnrunzeln: Eine interne Kostenprüfung des Bauvorhabens, durchgeführt von dem besagten Gutachter, legt erhebliche Diskrepanzen zwischen veranschlagten und marktüblichen Preisen offen. Die detaillierte Analyse der einzelnen Kostenpositionen lässt den Schluss zu, dass bei der Auftragsvergabe die Ausführung der Arbeiten zu völlig überzogenen Preisen erfolgte. Warum das so ist, muss kritisch hinterfragt werden.

Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die Renovierung des Sanitärgebäudes an der Marina Heiligenhafen eine Investition von 800.000 € veranschlagt ist. Zusätzlich sind für die Wärmeversorgung des Sanitärgebäudes II an der Marina weitere 160.000 € im Wirtschaftsplan vorgesehen.

Präzise Darstellung der Kostenanalyse
Nachstehend finden Sie eine präzise Darstellung der Kostenanalyse, basierend auf überschlägiger Mengenermittlung und der in Augenschein genommenen, verbauten unteren bis mittleren Standard-Qualität. Alle genannten Summen sind Nettopreise.
Kostenanalyse der Renovierung des Sanitärgebäudes Heiligenhafen
Malerarbeiten
- Angesetzter Betrag: 24.908,84 €
- Verbaute Mengen: ca. 145 qm Deckenflächen, 230 qm Wandflächen
- Maximale Kostenansatz laut Gutachten: 10.000,00 €
- Differenz: ca. 15.000,00 € (als völlig überhöht eingestuft)
Trockenbauarbeiten
- Angesetzter Betrag: 21.831,85 €
- Verbaute Mengen: ca. 145 qm Abhangdecke, inklusive eventueller Zulagen
- Maximale Kostenansatz laut Gutachten: 14.000,00 €
- Differenz: ca. 7.800,00 € (als überhöht eingestuft)
Innentüren
- Angesetzter Betrag: 27.646,60 €
- Stückpreis: 3.455,82 € pro Stück (bei 8 Stück)
- Details: 8 Standard- oder Feuchtraumtüren mit Metallzargen. Zusätzliche Mehrkosten sind unklar.
- Maximale Kostenansatz laut Gutachten: 15.000,00 €
- Differenz: ca. 12.600,00 € (als völlig überhöht eingestuft)
Fliesenarbeiten
- Angesetzter Betrag: 64.794,95 €
- Verbaute Mengen: ca. 240 qm Wandfliesen und 145 qm Bodenfliesen, unterer bis maximal mittlerer Standard, inklusive eventueller Zulagen
- Maximale Kostenansatz laut Gutachten: 30.000,00 €
- Differenz: ca. 34.500,00 €
TGA-Planung (Technische Gebäudeausrüstung)
- Angesetzter Betrag: 98.500,00 €
- Bewertung: Die verbaute Heizungsanlage mit Luftwärmepumpe und kombinierter Solarthermieanlage entspricht dem unteren Standardbereich eines Einfamilienhauses und kann durch jeden Fachbetrieb im Rahmen des Werkvertrages konzipiert werden. Ein separater TGA-Planer ist dafür nicht notwendig.
- Differenz: ca. 98.500,00 € (als gänzlich unnötig erachtet)
Hochbau-Planung
- Angesetzter Betrag: 46.500,00 €
- Bewertung: Bei dem Gebäude handelt es sich um einen reinen Zweckbau mit wenigen, größtenteils spiegelgleichen Räumen, einem geringen Gestaltungsanspruch und einfachen Standard-Ausführungsdetails. Gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) stellt die Planungsaufgabe sehr geringe bis geringe Anforderungen an den Planer dar. Angemessen wäre demnach die Einordnung in die Honorarzone I und das Ansetzen des unteren, maximal des Viertel-Honorarsatzes.
- Umbauzuschlag: Aufgrund der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (Kernsanierung) kann ein Umbauzuschlag von 20 % angesetzt werden.
- Maximale Angemessenheit: Selbst bei Zugrundelegung der völlig überhöhten Baukosten, zuzüglich Umbauzuschlag und 5 % Nebenkosten, hätte das Honorar 30.000,00 € netto nicht übersteigen dürfen. Nach Ermessen des tatsächlichen Planungsaufwands wäre der Planer bereits mit 20.000,00 € gut honoriert.
- Bauzeit: Aufgrund der deutlich zu langen Bauzeit ist zudem eine unzureichende Bauleitung anzunehmen.
- Differenz: ca. 15.000,00 € bis eher 25.000,00 €
- Allein bei diesen paar Posten: über 195.000 €, warum?
Wärmeversorgung
Die Kosten der Wärmeversorgung lassen erneut die Stirn runzeln. Eine grobe Schätzung der Komponenten legt eine erhebliche Diskrepanz offen:


Die Differenz zum veranschlagten Betrag von 160.000 € liegt hier bei rund 117.000 € bis 124.000 €.
Insgesamt muss sich der Steuerzahler und der Heiligenhafener Bürger bei diesem Projekt fragen, was hier tatsächlich geschehen ist. Angesichts einer Überschreitung von über 300.000 € nach ersten Schätzungen ist es zwingend erforderlich, die angeforderten Unterlagen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Es ist zudem zu hinterfragen, warum diese Prüfung nicht bereits durch den Hauptausschuss erfolgt ist, da dies zu dessen Kernaufgaben gehört. Das Ausbleiben einer frühzeitigen Kontrolle hat offensichtlich zu einer massiven Fehlallokation öffentlicher Mittel geführt, oder war es vielleicht so kalkuliert?
Die Unterlagen wurden mehrfach beim Bürgermeister angefordert.
Um ein umfassendes Gutachten zu erstellen, habe ich die Kommune Heiligenhafen bereits am 16. Juni 2025 das erste Mal angeschrieben. Eine Kopie des Schreibens ging an alle Aufsichtsräte und Stadtvertreter; die Antwort des Bürgermeisters wird erwartet.
Im Rahmen dieser Anfrage wurden folgende Unterlagen angefordert:
Für das Sanitärgebäude II:
- Kopien der Originalrechnungen
- Vollständige und detaillierte Kostenaufstellung zur Sanierung, inklusive aller zugehörigen Rechnungen
- Für die HVB (Heiligenhafener Verkehrsbetriebe):
- Protokolle, die belegen, dass die Gesellschafterin (Stadt Heiligenhafen) die Nichtveröffentlichung der Geschäftsführergehälter vor 2018 ($ 286 Abs. 4 HGB) genehmigt hat. Hierbei wird insbesondere die Rechtfertigung der Gehaltshöhe im Hinblick auf das Besserstellungsverbot kritisch hinterfragt.
- Zusätzlich wurden weitere Unterlagen angefordert, die in einem Folgeartikel genauer beleuchtet werden sollen. Dazu gehören unter anderem Gutachten zur Flutkatastrophe vom Oktober 2023.
- Transparenz Fehlanzeige: Bürgermeister Brandt verweigert konkrete Antworten auf kritische Fragen
Die Stadt Heiligenhafen steht im Fokus einer kritischen Betrachtung ihrer jüngsten Investitionen, insbesondere der Sanierung des Sanitärgebäudes an der Marina und der damit verbundenen Kostenstrukturen. In diesem Kontext wurden Bürgermeister Brandt am 16. Juni 2025 detaillierte Fragen und Dokumentenanforderungen übermittelt.
Die Öffentlichkeit und die Presse erwarteten eine transparente und umfassende Stellungnahme zu den aufgeworfenen Punkten. Die Reaktion des Bürgermeisters wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Bürgermeister Brandt antwortet ausweichend und mit Falschaussagen – Transparenz bleibt auf der Strecke.

Anstatt konkrete Informationen zu den angefragten Originalrechnungen, detaillierten Kostenaufstellungen, Protokollen und der Rechtfertigung der umstrittenen Geschäftsführergehälter zu liefern, hat sich Bürgermeister Brandt für eine Antwort entschieden, die jegliche inhaltliche Auseinandersetzung vermissen lässt. Diese mangelnde Bereitschaft, auf präzise gestellte Fragen einzugehen und die geforderten Dokumente bereitzustellen, ist nicht nur alarmierend, sondern auch kontraproduktiv für das dringend benötigte Vertrauen in die Stadtverwaltung.
Besonders störend ist, dass in dieser knappen Antwort auch faktisch falsche Aussagen getroffen werden. So heißt es seitens des Bürgermeisters: „Die Vergütung des Geschäftsführers inklusive aller Bestandteile ist über das Transparenzregister öffentlich einsehbar.“ Dies ist jedoch inkorrekt.
Die Vergütung eines Geschäftsführers, einschließlich aller Bestandteile, ist nicht über das Transparenzregister öffentlich einsehbar. Das Transparenzregister dient primär der Offenlegung der „wirtschaftlich Berechtigten“ eines Unternehmens – also jener Personen, die letztendlich die Kontrolle ausüben und von dem Unternehmen profitieren. Es wurde dezidiert zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen und ist keine Datenbank für Gehaltsinformationen. Abgesehen davon ging es um die Gehälter vor 2018.
Ich forderte weiterhin die Unterlagen an und bestand auf die Beantwortung meiner Fragen. Das Verhalten des Bürgermeisters motivierte mich zusätzlich, tiefgreifender und umfassender zu recherchieren.
Am 15. Juli 2025 erhielt ich dann durch einen Mitarbeiter des Bürgermeisters eine Bitte um Fristverlängerung:
„Sehr geehrter Herr Kasper-Behrs,
Herr Bürgermeister Brandt befindet sich gegenwärtig im Urlaub, so dass die gesetzte Antwortfrist keinesfalls gehalten werden kann. Ich werde Herrn Brandt Ihre Anfrage bei Aufnahme des Dienstbetriebes vorlegen und bitte um Fristverlängerung bis zum Monatsende.„
Ich antwortete am 15.07.2025 zurück:
„vielen Dank für Ihre E-Mail und die Information bezüglich der Urlaubsabwesenheit von Herrn Bürgermeister Brandt.
Ich nehme Ihre Bitte um Fristverlängerung bis zum Monatsende, genauer bis zum 31. Juli 2025, 16:00 Uhr, zur Kenntnis und komme dieser nach.
Gleichwohl möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die von mir gestellten Anfragen, insbesondere die aus dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein resultierende Auskunftspflicht, an die Behörde gebunden sind und nicht an die individuelle Verfügbarkeit einer einzelnen Person. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist eine fundamentale Verpflichtung der Verwaltung.
Die von mir geforderten Unterlagen und Antworten betreffen Vorgänge von erheblichem öffentlichem Interesse und unterliegen einer gesetzlich verankerten Auskunftspflicht. Es handelt sich hierbei um grundlegende Transparenzfragen zur Verwendung öffentlicher Gelder, die keine weitere, über das absolut notwendige Maß hinausgehende Verzögerung zulassen.
Ich vertraue darauf, dass der Bürgermeister – auch in seiner Abwesenheit – die Tragweite dieser Angelegenheit sowie seine Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Auskunftsfristen erkennt und die erforderlichen internen Maßnahmen ergreift, um die fristgerechte Beantwortung durch die Verwaltung bis zur genannten Frist zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kasper-Behrs
Weiterhin Auskunftsverweigerung
Es war meine Annahme, dass der Bürgermeister nach seiner Urlaubsrückkehr die Bereitstellung der angefragten Unterlagen unverzüglich veranlassen würde. Eine Delegation dieser Aufgabe an den Geschäftsführer der HVB wäre ebenfalls eine praktikable Option gewesen.
Am 31. Juli 2025, zwölf Minuten vor der Deadline, kam die erwartete E-Mail von Herrn Bürgermeister Brandt. Aber wo waren die Anhänge? Keine Anhänge, keine beantworteten Fragen.
„Sehr geehrter Herr Kasper-Behrs,
ich schlage vor, dass wir uns persönlich treffen. Aus meinem Haus würde Herr XXXXX an dem Gespräch teilnehmen. Kurzfristig passt es bei mir am 05.08.25 im Zeitfenster 14. – 17.00 oder 06.08.25 von 10. – 12.00 Uhr „
Herzliche Grüße
Kuno Brandt
Keine Informationen – wieder einmal!
Fehlanzeige bei der Bereitstellung von Informationen! Das Ausbleiben der angeforderten Anhänge und die fehlende Beantwortung der Fragen nach einer bereits verlängerten Frist werfen ernsthafte Fragen auf:
Handelt es sich um eine Informationsblockade oder schlichtweg um Unvermögen?
Gibt es eine übergeordnete Instanz, die dem Bürgermeister die Bereitstellung dieser Informationen untersagt, oder mangelt es ihm an der notwendigen Autorität, diese intern einzufordern?
Bestehen interne Kommunikationsprobleme innerhalb der Verwaltung, die eine zeitnahe Bearbeitung unmöglich machen?
Diese anhaltende Verzögerung ist im Hinblick auf die Verpflichtungen des Bürgermeisters im öffentlichen Interesse höchst problematisch und deutet auf erhebliche Defizite in der Verwaltungsführung oder im Umgang mit Transparenzanfragen hin.
Ich schickte am 31.07.2025 eine E-Mail an den Bürgermeister zurück:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandt,
leider kann ich Ihrem Wunsch, die Frist weiter zu verlängern, nicht mehr entsprechen.
Obwohl Ihr Mitarbeiter für Sie eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2025, 16:00 Uhr, erbeten hatte, wurden bis heute keinerlei der angefragten Unterlagen oder Informationen geliefert.
Ihr Vorschlag, nach weiteren 16 Tagen Bedenkzeit nun ein Treffen zu vereinbaren, kann in dieser Situation nicht als Ersatz für die ausstehenden Dokumente dienen.
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass Sie im öffentlichen Interesse gesetzlich verpflichtet sind, diese Unterlagen umgehend beizubringen.
Da eine kooperative Lösung bislang nicht möglich war, werde ich nun die zuständigen Behörden um Unterstützung bitten müssen, um die Bereitstellung der angeforderten Informationen sicherzustellen. „
Informationsrechte von Journalisten und die schweigende Stadtverwaltung
Als Journalist in Deutschland hat man ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht gegenüber Kommunen, das primär durch die Landespressegesetze und Informationsfreiheitsgesetze geregelt ist. Dies ermöglicht den Zugang zu amtlichen Informationen.
Warum schweigt der Bürgermeister? Ein Blick hinter die Kulissen der Heiligenhafener Verwaltung
Warum verweigert der Bürgermeister die Auskunft? Erhält er selbst keine vollständigen Dokumente vom Geschäftsführer der HVB? Ist der wahre Chef von Heiligenhafen etwa der HVB-Geschäftsführer und nicht das gewählte Stadtoberhaupt? Oder steckt hinter der mangelnden Transparenz lediglich das Kalkül einer Wiederwahl als Bürgermeister? Immerhin arbeitet man auch als Bürgermeister nicht umsonst und verdient dabei immer noch etwa ein Drittel des Gehalts des HVB-Geschäftsführers.
Dies war nur der Anfang unserer Heiligenhafen-Recherche. Bleiben Sie dran: Schon bald folgen weitere Enthüllungen, die auch Ihnen als Leserschaft die Sprache verschlagen werden.
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Moin, moin,
sehr guter Artikel. Ja, aber leider ist das nicht nur in Heiligenhafen so. Geld wird von Leuten verschwendet, die im realen Leben von Geld keine Ahnung haben.
Bspw. Bad Malente-Gremsmühlen. Das „Bad“ kostet ca. 300 TE/p.a. Wozu?
Und was stand gerade im Internet? „Finanzminister“ Kingbeil plant weitere Steuererhöhungen, weil das Steuergeld wieder nicht ausreicht.
Fazit: Bürgermeister Brandt et.al., sie sind in der Haftung. Der Tag kommt.
Tourismusförderung in Heiligenhafen: Wo man Geld ins Meer wirft – aber zum Glück mit Aussicht!
Mitschuld tragen sicher auch die Förderungen durch Land, Bund und auch EU. Man kann nur hoffen, dass nicht alles im Sand verläuft. Die regionalen Zeitungen schweigen bekanntlich immer wenn kritische Leserbriefe eingehen.
Die Bürgermeister-Wahl steht in Heiligenhafen im September an. Gibt es ein Update?
Als Heiligenhafener habe auch ich sehr ähnliche Erfahrungen mit dem Bürgermeister und dem Bauamt gemacht. Erst Kontakt per Mail, später das persönliche Gespräch im Rathaus, danach nichts mehr. Scheint Methode zu sein!