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Heiligenhafen: Ex-Wirtschaftskriminalist will für Transparenz sorgen. Heiligenhafen Teil IV: Stellungnahme des HVB Geschäftsführers – alles in bester Ordnung?

Beschreibung des Bildes: Yachthafen Heiligenhafen Dieses Bild zeigt eine sonnige Ansicht eines großen, vollen Yachthafens an einem klaren Tag. Vordergrund und Wasser: Der untere Teil des Bildes besteht aus dunklem, ruhig spiegelndem Wasser, das die vielen Masten reflektiert. Im ganz linken unteren Eck ist ein Teil einer leicht bewachsenen oder schmutzigen Uferbefestigung zu sehen. Mehrere dunkle Holzpfosten, die typischerweise zur Befestigung von Booten dienen, ragen aus dem Wasser und ziehen sich bis in die Mitte des Bildes. Boote: Zahlreiche Segelboote liegen dicht an dicht an Stegen. Die Boote sind überwiegend weiß, viele haben blaue Persenninge (Abdeckungen). Die Boote sind größtenteils mittelgroße Yachten. Masten: Das auffälligste Merkmal sind die extrem vielen hohen, schlanken Masten, die dicht gedrängt in den Himmel ragen. Sie erzeugen eine fast abstrakte, gitterartige Struktur gegen den Himmel. Hintergrund und Himmel: Der Himmel ist hell und klar, dominiert von einem leuchtenden Blau, das von einigen weißen, lockeren Schönwetterwolken durchzogen wird. Die Sonne scheint stark, was zu den deutlichen Spiegelungen im Wasser führt. Gesamteindruck: Es ist ein typisches, sommerliches Hafenbild, das Ruhe und die typische Dichte eines belebten Segelreviers ausstrahlt.
Finanzmarktwelt

In den letzten drei Teilen dieser Serie haben wir ausführlich über die Missstände bei den Steuerausgaben in Heiligenhafen berichtet. Bisher wurde sich mit Händen und Füßen gewehrt, auch nur ein Dokument der zwölf angefragten Dokumente herauszugeben. Doch möglicherweise wendet sich das Blatt jetzt, da der Druck von einigen Stadtvertretern erhöht wird!

Am 08.10.2025 veröffentlichte der Geschäftsführer der HVB eine Stellungnahme als Pressebericht zu meinen vorherigen Artikeln.

Artikel IArtikel IIArtikel III

Diese Stellungnahme veröffentlichte der Geschäftsführer gleich in mehreren Zeitungen.

Laut dem Bericht hat die HVB jetzt doch nicht 960.000 € für die Renovierung ausgegeben. Auch handle es sich laut dem Geschäftsführer nicht um Steuergelder, denn die Finanzierung wurde vollständig aus Eigenmitteln bezahlt.

Als ich das las, hatte ich mich schon für den Heiligenhafener Bürger gefreut. Trotzdem fragte ich höflich bei einer Zeitung nach, ob der Geschäftsführer die Zahlen vorlegte. Doch mir wurde gesagt, dass er das nicht tat und auch nicht verlangt wurde, da es sich hier nur um eine Stellungnahme handele, die von der HVB kam.

Grundsätzlich ist es ja toll, dass jetzt auf einmal alles viel günstiger geworden ist. Dass keine direkten Steuergelder genutzt wurden, ist sicher korrekt. Doch man darf nicht vergessen, dass die Stadt Heiligenhafen die HVB jährlich mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt und verpflichtet ist, wenn die HVB Defizite erwirtschaftet, diese auch auszugleichen. Andererseits gibt es aber auch einen Gewinnabführungsvertrag. Doch hier bekam ich auf Nachfrage bei einigen Stadtvertretern, ob denn auch mal Gewinne an die Stadt abgeführt wurden, ein, soweit ich weiß, „Nein“.

Bis zum heutigen Tage bekam ich keine Auskunft über folgende Punkte:

Zur Vergütung des Geschäftsführers:

  • Die Bestätigung, dass den Stadtvertretern im Rahmen dieser Beschlussfassung die vollständigen und ungeschwärzten Geschäftsführerverträge zur Kenntnis vorgelegt wurden, da dies die logische Voraussetzung für eine rechtsgültige Entscheidung ist.
  • Die Gründe für die Nichtveröffentlichung der Bezüge vor 2018.
  • Die Vorlage der Gesellschafterprotokolle, welche die Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB für die Jahre bis 2018 explizit genehmigten. (Existieren nicht laut dem Bürgermeister Brandt)
  • Die genaue Höhe der Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2024.
  • Die Offenlegung, ob aktuell und vor 2018 projektbezogene Provisionen an den Geschäftsführer gezahlt wurden, und falls ja, deren exakte Höhe und Auszahlungsmodalitäten.
  • Eine detaillierte Stellungnahme zur Einhaltung des Besserstellungsverbots.

Renovierung des Sanitärgebäudes II

  • Alle Originalrechnungen der Renovierung des Sanitärgebäudes II inklusive Wärmeanlage.
  • Alle eingeholten Angebote durch die HVB.
  • Die Begründung für den Zuschlag der Firmen, welche den Zuschlag erhalten haben.

Flutkatastrophe 2023

  • Gutachten der Gothaer Versicherung mit Ablehnung der Schadensregulierung.
  • Zweites Gutachten oder detaillierte Dokumentation des Schadenshergangs für die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Rahmen des Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023.

 

Stellungnahme erst 4 monate später

Seit Mitte Juni 2025, also vor meinem ersten Artikel,  wusste der Geschäftsführer durch Mails, die ich an den Bürgermeister und  die Stadtvertreter schickte, dass ich unter anderem Fragen zum Sanitärgebäude II habe. Diese Mails sind, laut dem Bürgermeister, sofort an die Geschäftsführung der HVB weitergeleitet worden. Da frage ich mich, warum hat nicht gleich der Geschäftsführer der HVB die Zahlen genannt, die er jetzt erst gut vier Monate später in einer Stellungnahme benennt?

Möglicherweise kommt aber jetzt etwas Licht ins Dunkle, denn am 10.11.2025 stimmt der Hauptausschuss über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Dabei geht es darum, ob der Geschäftsführer die Unterlagen zur Prüfung an die zur Geheimhaltung verpflichteten Stadtvertreter aushändigt. Antrag

Sitzung des Hauptausschusses am 10.11.2025 um 17:00 Uhr LIVE.

Wir von Finanzmarktwelt werden uns die Online-Übertragung anschauen. Uns ist bekannt, dass eine größere Zeitung auch entweder vor Ort sein wird oder zumindest die Sitzung online verfolgen wird.

Interview mit einem Stadtvertreter

Grund genug, mich für ein Interview mit einem der Stadtvertreter kurzzuschließen. Meine Interviewanfrage an den Heiligenhafener Stadtvertreter Jörn Brauer wird angenommen.

Ich schicke Herrn Brauer meine Fragen per Mail zu.

 

Finanzmarktwelt: Die Berichterstattung von Finanzmarktwelt.de legt den Verdacht der Steuergeldverschwendung und einer mangelnden Transparenz bei den Heiligenhafener Verkehrsbetrieben (HVB) nahe. Wie beurteilen Sie als Stadtvertreter die aktuelle Situation und das Klima des Widerstands, das der Herausgabe von Dokumenten entgegenschlägt?

Brauer: In der Tat werden die Fraktionen der Stadtvertretung, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind, nur unzureichend informiert. An den Entscheidungsprozessen haben wir, weil wir nicht im Aufsichtsrat sind, keinen Anteil. Lediglich, wenn Projekte zur Abstimmung kommen, können wir zustimmen oder ablehnen. Das ist keine Transparenz.

Inwieweit Steuergeldverschwendung stattfindet, kann ich nicht sagen. Allerdings finden wir als Grüne, dass verschiedene Projekte z.B. für Aussichtsplattformen, Kleinstfischerbrücke oder die jetzt geplante Arbeitsplattform für Fischer überflüssig sind und die Subventionen, die hierzu geflossen sind, an anderer Stelle besser aufgehoben wären. Einen echten Nutzen für den Tourismus sehen wir nicht. Auch für die Heiligenhafener Bürgerinnen und Bürger ist kein Nutzen erkennbar.

Dass der Presse nicht die gesamten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, kann man in Teilen verstehen, wenn man die Geschäftspolitik der HVB-Geschäftsführung kennt. Ob und inwieweit das Transparenzgesetz greift, kann ich als Nichtjurist nicht sagen.
Allerdings entscheiden die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter über die Pläne der HVB, so dass ihnen natürlich völlige Transparenz in Unterlagen gewährt werden sollte.

Finanzmarktwelt: Was hat Sie persönlich, nach der Lektüre der Berichte, dazu bewogen, als Fraktionsvorsitzender den Antrag auf Herausgabe der Daten zum Sanitärgebäude II und zur Schadensregulierung der Stege 11 und 12 zu stellen? War dies eine Reaktion auf meine journalistischen Anfragen, oder waren die Vorwürfe intern bereits bekannt?

Brauer: Wir hatten bereits im Vorfeld Bedenken ob dieser Kosten, die auffällig in ihrer Höhe waren. So waren wir unabhängig von der Berichterstattung durch Finanzmarktwelt.de bereits dabei, Erkundigungen über die Kostenzusammenstellung einzuholen. Selbst für einen Laien war es sichtbar, dass die Renovierung eines Sanitärgebäudes nicht zum Preis des Neubaus einer Villa durchzuführen sei. Hier müssten nach unserer Meinung erheblich geringere Kosten entstanden sein. Auch die Installation einer Wärmepumpe mit Solarelementen mit 160 T€ in der Vorplanung erschien uns unrealistisch. Durch die sozialen Medien wurden wir auf den Artikel aufmerksam und die dezidierte Darstellung eines Kostenrahmens dort verstärkte unser Interesse an dem Sachverhalt.

Ex-Wirtschaftskriminalist will für Transparenz sorgen.

Finanzmarktwelt: Inwieweit beeinflusst Ihre Vergangenheit als ehemaliger Wirtschaftskriminalist Ihr heutiges, offensichtlich sehr entschlossenes Engagement für radikale Transparenz und die lückenlose Aufklärung von Sachverhalten, die den Umgang mit öffentlichen Geldern betreffen?

Brauer: Ich habe selbst in den 90er Jahren mehrere Jahre im Bereich Korruption bei der Kriminalpolizei Hamburg gearbeitet und auch im weiteren Verlauf meines Berufslebens an Großverfahren im Wirtschaftsbereich mitgewirkt. Hier entwickelt man ein Gespür, wenn Zahlen nicht nachvollziehbar erscheinen. Ich glaube, dass die HVB vielfach gute Arbeit leistet und echte Verdienste in der Förderung des Tourismus hatte. Insofern ist es mir wichtig, hier Transparenz herzustellen und den guten Ruf der HVB zu erhalten, wenn denn die Zahlen nachvollziehbar sind. Dies kann gut durch eine Prüfung der Unterlagen durch die Stadtvertreter, also auch mich, geschehen. Es besteht ja die Möglichkeit, dass die von Herrn Gabriel zuletzt veröffentlichten Zahlen durchaus stimmen können. Dazu muss man allerdings den gesamten Prozess von der Angebotsfindung bis zur Abrechnung durchsehen.

Finanzmarktwelt: Die HVB-Geschäftsführung betonte, die Sanierung des Sanitärgebäudes II sei vollständig selbst finanziert, und die tatsächlichen Kosten von 660.000 Euro für das Gebäude (plus 100.000 Euro für die Wärmeversorgung) lägen sogar unter den ursprünglichen Schätzungen. Welche konkreten Informationen aus der Berichterstattung von Finanzmarktwelt lassen Sie dennoch zu dem Schluss kommen, dass diese Kosten „erheblich überzogen“ waren? Die Aussage der HVB, dass es sich hierbei nicht um Steuergelder handelt, kam mir etwas fragwürdig vor, denn die Stadt Heiligenhafen bezuschusst die HVB jedes Jahr mit erheblichen Mitteln und ist verpflichtet, Defizite auszugleichen. Sehen Sie das auch so? Und lagen Ihnen als Stadtvertreter Heiligenhafens die gleichen Zahlen vor, von denen die Geschäftsführung der HVB spricht?

Brauer: Was uns als Grüne Fraktion besonders aufregt, ist, dass wir die endgültigen Zahlen einmal als kurze Mitteilung des Bürgermeisters aus den Neuigkeiten aus dem Aufsichtrat mitgeteilt bekommen haben und schriftlich nur aus der Zeitung. Und hierbei auch nur die endgültige Summe der Kosten für die Sanierung und für die Wärmeversorgung. Wie soll es einem als Stadtvertreter da nachvollziehbar sein, ob das stimmt oder nicht.
Darüber hinaus müssen wir unsere Entscheidungen für Wirtschaftspläne der HVB und der Stadtwerke aufgrund der Prognosen treffen. Und hier standen 800 T€ für die Sanierung und 160T€ für die Wärmeversorgung im Raum. Dass es hinterher (nach der Artikelveröffentlichung) deutlich billiger in der Abrechnung war, hat uns veranlasst, den Antrag zu stellen.
Steuergelder sind es nun direkt nicht gewesen, die in das Projekt geflossen sind. Insofern hat Herr Gabriel recht. Allerdings ist es aus unserer Sicht auch Aufgabe der Geschäftsführung, sorgsam mit dem Firmenkapital umzugehen, da die HVB und auch die Stadtwerke zu 100 Prozent der Stadt gehören.

Finanzmarktwelt: Sie fordern die Herausgabe aller Originalrechnungen, Angebote und die Begründung für die Auftragsvergabe. Was genau erwarten Sie in diesen Unterlagen zu finden?

Brauer: Wenn alles seine Richtigkeit haben sollte, ist nachgewiesen, dass mit dem Firmenkapital sorgsam umgegangen worden ist. Wenn Ausschreibung, Auftragsvergabe und Abrechnung nach den Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns abgewickelt worden sind, ist alles in Ordnung. Ansonsten müssten sich die Behörden, wie die Kommunalaufsicht, mit dem Sachverhalt beschäftigen. Bislang fühlt sich weder die Kommunalaufsicht, noch das Gemeindesprüfungsamt zuständig, dies zu prüfen. Wenn alles in Ordnung ist, stimmt dies auch. Wenn nicht, wird sicherlich die eine oder andere Behörde tätig.
Es gilt also auch, den guten Ruf der HVB zu bewahren.

Finanzmarktwelt:  Nach Informationen, die ich anführe, hat die Gothaer Versicherung ein Gutachten zur Schadensregulierung der Stege 11 und 12 erstellt, welches zur Ablehnung der Zahlung führte. Haben Sie Kenntnis über die Begründung dieser Ablehnung?

Brauer: Auf Ihre Informationen über die Gothaer haben wir uns auch gestützt. Über die Gründe der Ablehnung haben wir natürlich noch keine Kenntnis. Deswegen ja der Antrag.

Finanzmarktwelt: Falls die Ablehnung der Versicherung darauf beruhte, dass die Stege möglicherweise nicht ordnungsgemäß instandgehalten wurden: Hätte dieser Mangel dann nicht auch im nachfolgenden Gutachten /Detaillierte Dokumentation für die Investitionsbank Schleswig-Holstein (zum Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023) vermerkt werden müssen, um die Höhe der möglichen staatlichen Förderung entsprechend zu beeinflussen? Liegt Ihnen dieses Gutachten oder eine detaillierte Dokumentation, die die Investitionsbank Schleswig-Holstein erhalten haben muss, bereits vor?

Brauer: Nein, eine Dokumentation kennen wir nicht.

Finanzmarktwelt: In Ihrem Antrag betonen Sie, der Schaden hätte zuerst an eine vorhandene Versicherung gemeldet werden müssen, bevor staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden konnten. Wie schätzen Sie die rechtliche Lage ein, wenn die HVB nach der Ablehnung durch die Versicherung dennoch eine Förderung auf Basis eines anderen Gutachtens erhalten hat?

Brauer: Das kann ich nicht sagen, da ich kein Jurist bin.

Finanzmarktwelt:  Ich als Journalist habe meine Anfrage nach den beiden Gutachten (Gothaer und das HVB-Gutachten) an den Bürgermeister und alle Stadtvertreter geschickt. Warum, glauben Sie, hat nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formell reagiert, während andere Stadtvertreter die Sachlage bisher nicht öffentlich hinterfragt haben?

Brauer: Lieber Herr Kasper-Behrs – da müssen Sie die anderen Fraktionen fragen. Wir sind halt neugierig.

Finanzmarktwelt: Der Bürgermeister wurde in der Berichterstattung mit dem Satz zitiert, dass sich gegen die Herausgabe von Unterlagen „mit Händen und Füßen gewehrt“ werde. Wie groß schätzen Sie den Widerstand in der Verwaltung und unter den Stadtvertretern gegen eine vollständige Aufklärung ein?

Brauer: Auch da kann ich keine Antwort darauf geben. Fragen Sie mal bei den anderen Parteien und Wählergruppen bzw. beim Bürgermeister nach.

Finanzmarktwelt: Ihr Antrag richtet sich an den Hauptausschuss. Was ist Ihr Plan, falls die Unterlagen nicht vollständig oder nur in geschwärzter Form übergeben werden? Welche Konsequenzen fordern Sie letztendlich aus der gesamten Affäre, und was wäre Ihr Idealziel für die Zukunft der HVB und ihrer Kontrolle durch die Stadt?

Brauer: Wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, was sich meiner Meinung nach weder Stadtvertretung, noch HVB leisten können sollte, werden wir uns weitere Schritte überlegen müssen.

In Sachen Transparenz wünsche ich mir für die Zukunft, dass die HVB unter einem neuen Geschäftsführer, alle Ziele und Projekte transparent macht und die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die nicht im Aufsichtsrat sind, dies nicht erst aus der Zeitung erfahren, sondern früh in die Planungen eingebunden werden.

Darüber hinaus sollten alle Parteien und Wählergruppen im Aufsichtsrat vertreten sein. Dies wurde durch CDU, SPD und BfH am Anfang der Wahlperiode verhindert. Auch bei einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse zu Gunsten der Grünen, wurden die Grünen entgegen der Regel nicht in den Aufsichtsrat berufen.

Finanzmarktwelt: Die HVB wird von außen gefühlt als eine „Förderungsmaschine“ wahrgenommen, was auf den ersten Blick für die Stadt Heiligenhafen sehr positiv erscheint. Sehen Sie diesen Fokus auf externe Förderungen auch uneingeschränkt positiv?

Brauer: Das sehen wir nicht uneingeschränkt positiv. Einerseits ist es angesichts der sehr klammen Stadtkasse gut, wenn Land, Bund oder andere Institutionen Vorhaben subventionieren. Andererseits muss deswegen nicht alles in Heiligenhafen gebaut werden. Aus unserer Sicht werden, wie oben beschrieben, teilweise Projekte wie Plattformen etc. gemacht, die wenig sinnvoll erscheinen und auch keinen Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger bieten. Allerdings werden diese Einwände seitens der großen Parteien und Wählergemeinschaft nicht gehört und es wird munter weitergebaut.

Letztlich müssen die HVB und auch die Stadt die Kosten für Instandhaltung und Unterhaltung der Projekte übernehmen. Da sehe ich nicht viel. Allein schon das Aktivhus ist seit Jahren defizitär und kostet ca. 500.000 € im Jahr, zumindest war es in den vergangenen Jahren so.
Für die Renovierung des Wellnessbereichs wurden in diesem Jahr mehr als 1,4 Mio. € zur Verfügung gestellt. Ob der Wellnessbereich dann schwarze Zahlen schreibt, wage ich zu bezweifeln.

Finanzmarktwelt: Ist Ihnen, als zur Geheimhaltung verpflichtetem Stadtvertreter, der Geschäftsführervertrag der HVB und der Vertrag des damaligen zweiten Geschäftsführers jemals vorgelegt worden? Falls ja, beinhaltet dieser Vertrag zusätzlich zu seinem opulenten Gehalt auch eine prozentuale erfolgsabhängige Provision für den Geschäftsführer, beispielsweise für erfolgreich abgeschlossene Förderungsprojekte?

Brauer: Erstens nein, ich kenne den Geschäftsführervertrag nicht und zweitens dürfte ich Ihnen zum Inhalt nichts sagen, da ich, wie eben erwähnt, zur Geheimhaltung verpflichtet bin.

Ich bedanke mich herzlich für das Interview mit Herrn Jörn Brauer, Stadtvertreter und Fraktionsvorsitzendem von Bündnis 90/Die Grünen in Heiligenhafen.

Sitzung am Montag den 10.11.2025

Es bleibt also spannend, wie die Mehrheit der Stadtvertreter am Montag, dem 10.11.2025, in ihrer Sitzung abstimmen wird. Leider vermittelten die Stadtvertreter in vielen vorherigen Sitzungen das Gefühl, die Mehrheit stimme immer im Sinne der HVB ab. Das zeigte sich auch in der letzten Sondersitzung, als sie beschlossen, aus den Stadtwerken Heiligenhafen eine GmbH zu machen. Da fragt man sich: Warum?

Der Bürgermeister hatte im Rahmen seiner Rechtsprüfungspflicht die Kommunalaufsicht einbezogen. Diese entschied, dass die Stadtvertreter den Beschluss zur GmbH-Gründung neu fassen müssen. Nun beriefen sie (die Stadtvertreter) eilig am 30.10.2025 eine Sondersitzung ein – zufälligerweise genau, als sich der Bürgermeister im Urlaub befand. Dort stimmten die Stadtvertreter mit 10 zu 6 für die Umwandlung der Stadtwerke Heiligenhafens in eine GmbH.

Einige Stadtvertreter brachten viele nachvollziehbare Argumente vor, warum hier keine Eile besteht, die GmbH zu gründen. Weil auf die Stadt auch hohe Kosten zukommen könnten. Die Mehrheit entschied trotzdem für die Gründung! Zukünftig sollen die Stadtwerke Heiligenhafen 51 % und die Stadtwerke Eutin 49 % der GmbH halten.

In der neuen GmbH wird Herr Bürgermeister Brandt dann nicht mehr direkt involviert sein – aktuell ist Herr Brandt einer der Werksleiter.

Befangenheit?

Von den 16 Stadtvertretern in der Sondersitzung saß auch ein zukünftiger neuer HVB-Mitarbeiter, der seine Arbeit ab dem 1. Dezember 2025 antritt. Da dies schon vor der Sitzung bekannt war, gilt dieser Stadtvertreter als befangen und hätte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 GO SH nicht mit abstimmen dürfen.

  • Er hätte die Befangenheit unaufgefordert vor der Beratung und Abstimmung anzeigen (Offenbarungspflicht) müssen.
  • Er darf weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen.
  • Er hätte den Sitzungsraum verlassen müssen.

Warum der Stadtvertreter befangen ist (trotz fehlender leitender Funktion in der HVB)
Der entscheidende Punkt im Kommunalrecht ist die Frage, ob die Abstimmung dem Stadtvertreter einen „unmittelbaren Vorteil oder Nachteil“ bringen kann (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 GO SH). Die Tatsache, dass der Stadtvertreter zukünftig keine leitende Funktion hat, ändert nichts am Grundsatz der Befangenheit.

Ich hoffe für die Heiligenhafner Bürger, dass am 10.11.2025 die Mehrheit der Stadtvertreter dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zustimmt. Wenn sie es nicht tun, handeln sie gegen die Bürgerinteressen und zeigen mangelndes Interesse an Transparenz. Die Unterlagen bekommen nur die Stadtvertreter zur Überprüfung und nicht die Presse.



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