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Hinweis in eigener Sache: Marktgeflüster und Server-Umstellung bei FMW

Wie bereits im heutigen Videoausblick angekündigt, muß das Marktgeflüster heute entfallen!

Am morgigen Samstag wird es eine Serverumstellung bei FMW geben, da die Zugriffe auf die FMW-Seite stark zugennommen haben und damit eine IT-Infrastruktur notwendig wird, die diesem gewachsenem Zuspruch dauerhaft gerecht wird. Daher dürfte die FMW-Seite morgen zumindest teilweise nicht erreichbar sein – wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihnen allen ein schönes verlängertes Wochenende!



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5 Kommentare

  1. Glückwunsch an Herrn Fugmann und das ganze FMW-Team! Die vielen neuen Leser und Seutenzugriffe haben sie sich wirklich verdient.
    FMW ist einer meiner Top Five Finanzseiten im Web.

  2. Hallo Herr Fugmann,

    dass die Zugriffe rasant steigen wundert mich nicht…
    FMW ist meiner Meinung nach eines der kompetentesten Finanzinformationsportale im deutschsprachigen Raum.
    Vielen Dank an Sie und Ihre Kollegen!

    Auch Ihnen ein schönes verlängertes Wochenende,
    AW

  3. Das sind doch erfreuliche Nachrichten, da nimmt man die Nicht-Erreichbarkeit gerne in Kauf. Glückwunsch Markus Fugmann und die Redaktion!

  4. Kann mich den Vorrednern nur anschließen, wobei sie die 5 gerne durch eine 1 ersetzen dürfen. Mit Realtimekursen und nach Ihren Empfehlungen gestricktem Twitteraccount und den sachlichen Kommentaren von diversen Besuchern hier, dazu noch Onvista, kommt man schon sehr gut zurecht

  5. Heinrich Dießelmeyer

    Ihr Artikel „Rentenversicherung mit „Überschüssen“ – so wird das kaputte System schön gerechnet vom 30.09.2019.

    Sehr geehrter Herr Kummerfeld!
    Durch Zufall habe ich Ihren o. g. Artikel gelesen und ich muss leider sagen, dass ich selten einen so weltfremden und sachunkundigen Artikel über die gesetzlich Rentenversicherung gelesen habe. Ich hoffe, dass Sie mein Schreiben lesen werden und sich vielleicht auch anderweitig das wahre Bild über die gesetzliche Rentenversicherung verschaffen werden.
    Wenn es sich denn mit dem Geist Ihrer Zeitung verträgt, was ich stark bezweifle.
    Es irritiert mich immer wieder wie in seriösen Zeitungen, über die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung berichtet wird, oder eben nicht. Die Rentner haben Zeit ihres Berufslebens für ihren Lebensabend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Immer werden bewusst oder unbewusst eine Reihe von wesentlichen, leicht nachprüfbaren Tatsachen einfach unberücksichtigt gelassen, wie unter anderem:
    · Jeder Rentenkürzung entspricht eine vergleichbare Entwertung der bisher und zukünftig gezahlten Beiträge, sie trifft damit die junge Generation ebenso wie die ältere. Das hat also mit Generationengerechtigkeit absolut nichts zu tun.
    · Bis 1977 erhielten Arbeitnehmer bei vergleichbarer Lebensleistung annähernd die gleiche Altersversorgung wie Beamte oder Mitglieder einer berufsständischen Versorgung. Die regelmäßigen rückwirkenden und enteignungsgleichen Eingriffe des Gesetzgebers seit 1978 haben dazu geführt, dass die heutige Durchschnittsrente für Männer nicht einmal mehr halb so hoch ist, wie die durchschnittlichen Pensionen bzw. die durchschnittliche Versorgung bei den berufsständischen Systemen, wobei die Differenz von Jahr zu Jahr größer wird.
    · Die Aufteilung unserer Bevölkerung auf die verschiedenen Versorgungssysteme ist einmalig in Europa, sie stammt aus der vordemokratischen Zeit des 19. Jahrhunderts und erscheint heute rein willkürlich. Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapital- auf das Umlageverfahren bei gleichzeitiger Enteignung der Rentenversicherungsträger ab 1957 war eine rein politische Entscheidung und diente ausschließlich dazu, den Bundeshaushalt zu entlasten.
    · Seit 1957 wird die gesetzliche Rentenversicherung mit Verpflichtungen der Allgemeinheit belastet und seit 1960 reichen die dafür vom Bund geleisteten Zahlungen nicht aus, diese übertragenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu finanzieren. Die gesetzliche Rentenversicherung subventioniert also seit 50 Jahren den Bundeshaushalt und nicht umgekehrt. Der Bund hat seitdem Schulden in Höhe von etwa 800 Milliarden Euro bei der gesetzlichen Rentenversicherung angehäuft. Warum wohl ist der Gesetzgeber nicht bereit, hier die notwendige Transparenz zu schaffen?
    Leider wird von den Medien nie hinterfragt warum die Lage der gesetzlichen Rente so geworden ist wie sie heute ist. An der Wahrheit ist offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, kein Redakteur oder Berichterstatter interessiert.
    Nach 1945 haben die Eliten des ehemaligen Deutschen Reichs für die erwerbstätige Bevölkerung das Mehr-Klassensystem bei der Altersvorsorge auch für die BRD durchgesetzt, eine willkürliche politische Entscheidung. Die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständische Versorgung, die Beamtenversorgung. Diese Aufteilung gibt es m. E. wohl in keinem demokratischen Rechtsstaat.
    Bis 1956 war die Angestelltenversicherung wie eine berufsständische Versorgung organisiert.
    Die Umstellung der Arbeiter-Rentenversicherung und der Angestelltenversicherung auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war ebenfalls eine willkürliche politische Entscheidung.
    Gleichzeitig hat der Gesetzgeber für die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten andere, wesentlich bessere Systeme und damit ein Zwei-Klassenrecht geschaffen: rechtsstaatliche Grundsätze und elementare Grundrechte für die berufsständische und die Beamtenversorgung, die Gestaltungsfreiheit und staatliche Willkür des Gesetzgebers für Arbeitnehmer und Rentner.
    Politische Beliebigkeit wurde zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner.
    Ab 1957 hat der Gesetzgeber alle Sozialfälle der Gesamtgesellschaft der gesetzlichen RV zur Abwicklung übertragen und in keinem Jahr seitdem diese versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang ersetzt. Die so entstandenen Defizite zu Lasten der gesetzlichen RV summieren sich bis 2018 auf 811.891 Mrd. Euro (https://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015?start=1.
    Seit 1978 gibt es regelmäßige rückwirkende Eingriffe des Gesetzgebers in das Rentenrecht und ebenso regelmäßige Manipulationen bei der Rentenanpassung. Die Folge: Seitdem hat sich das Rentenniveau gegenüber den Einkommen, Pensionen und den Renten der berufsständischen Versorgung in etwa halbiert.
    Seit 1981 ist keine BVerfG- Entscheidung bekannt, in der nicht die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers einen höheren Verfassungsrang hat, als die Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern, z.B. Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip, Vertrauensschutz, Zweckbindung der Beiträge und damit Eigentumsschutz.
    Und jetzt zu den 80 Milliarden Euro Bundeszuschuss in die „Rentenkasse“ von denen die Politiker und andere interessierte Kreise gerne sprechen: Nach dem BMF- Monatsbericht 11/2008, Seite 51, betrugen die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung 2008 etwa 78,2 Mrd. Euro. Davon sind 56,4 Mrd. Euro als Bundeszuschüsse ausgewiesen, die einen Ausgleich für die versicherungsfremden Leistungen darstellen, das sind knapp 24 Prozent der Rentenausgaben (ca. 237 Mrd. Euro). Nach Angaben der Bundesregierung betragen die versicherungsfremden Leistungen mindestens 29,1 Prozent (ca. 69 Mrd. Euro) der Rentenausgaben (Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leitungen und der Bundesleistungen an die RV vom 13.08.2004). Dazu kommen noch rund 14 Mrd. Euro sogenannte Transferleistungen (RV-Bericht 2008 der Bundesregierung). Das heißt, auch 2008 gab es eine Deckungslücke von rund 26,6 Mrd. Euro.
    Wie sehr die politischen „Eliten“ das Zwei-Klassenrecht bereits verinnerlicht haben, zeigt das Beispiel Roman Herzog, der davon sprach, dass die Alten die Jungen ausplündern. Man kann sicher annehmen, dass er nicht sich selbst gemeint hat, obwohl er ein Vielfaches an Pension und anderen staatlichen Leistungen erhält als ein Rentner, aber selbstverständlich nie Beiträge gezahlt hat.
    Nach der Regierungsübernahme durch die SPD nach der Bundestagswahl 1998 gibt es praktisch gar keine Informationen mehr. Die Informationspflicht über die gesetzliche Rentenversicherung wurde eingeschränkt bzw. zur Volksverdummung umfunktioniert. Zum anderen waren die SPD-Politiker unverfroren genug, was sie vor der Wahl 1998 als Sozialabbau und Rentendiebstahl bekämpft hatten, als Brücke zwischen den Generationen oder als Generationengerechtigkeit zu verkaufen. Wer erinnert sich nicht mehr an die Rededuelle zwischen Norbert Blüm (CDU) und Rudolf Dressler, dem sozialpolitischen Sprecher der SPD. Alles heiße Luft und Volksverdummung. Nach der von der SPD gewonnenen Bundestagswahl 1998 mutierte die SPD vom Paulus zum Saulus. Dressler verschwand quasi bei Nacht und Nebel nach Israel und Riester wurde zum Sozialminister gemacht um den Schulterschluss mit den Gewerkschaften herzustellen.
    Alleine zwischen 1977 und 2000 hat der Gesetzgeber mit einer Reihe von Rentenreformen insgesamt 23 leistungsmindernde Eingriffe in das Rentenrecht vorgenommen. Der Trend, in regelmäßigem Turnus Verschlechterungen für die Versicherten vorzunehmen, ist seit 30 Jahren ungebrochen und trifft nicht nur diejenigen, die demnächst in Rente gehen, sondern ganz besonders auch die, die in 20 bis 30 Jahren eine Rente beziehen wollen.
    Der Gesetzgeber hat der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vielzahl von gesamtgesellschaftlichen finanziellen Leistungen übertragen (sog. versicherungsfremde Leistungen), ohne die entsprechenden Mittel dafür in voller Höhe bereitzustellen. Dadurch werden seit mehr als 40 Jahren und auch heute noch die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Staatskasse abgeschöpft. Bis zur Bundestagswahl 1998 wurde dieser Umstand von der Oppositionspartei SPD noch als Rentendiebstahl angeprangert.
    Wären diejenigen, welche die entsprechenden Gesetze formulieren und darüber entscheiden, auch von den Folgen dieser Gesetze betroffen, manche dieser Entscheidungen würde anders aussehen bzw. wäre nie getroffen worden.
    Ein Solidarsystem, das diesen Namen wirklich verdient, würde für Gemeinschaftsaufgaben alle Bürger, auch Beamte, Politiker und Selbständige, in die soziale Solidarität mit einbinden. Dass dem nicht so ist, erkennt man am Beispiel der Kriegsfolgelasten (versicherungsfremde Leistungen) und den Sozialkosten durch die deutsche Wiedervereinigung (Transferleistungen). Wesentliche Teile dieser Lasten hat der Gesetzgeber allein den Pflichtversicherten der Rentenversicherung auferlegt. An diesen Kosten beteiligen sich Selbständige, Politiker und Beamte nicht!
    Die von den Versicherten und Rentnern geleisteten Beiträge zur Entlastung der Rentenversicherung aufgrund vergangener Rentenreformen wurden in der Diskussion um Reformen in keiner Weise berücksichtigt. Als Folge der rückwirkenden Streichung von ursprünglich zugesagten Leistungen wurde die sogenannte Eckrente – das ist jene Rente, die ein Versicherter nach 45 vollen Erwerbsjahren mit Durchschnittseinkommen erhält – gegenüber dem Betrag, der sich ohne diese Maßnahmen ergeben hätte, um 26 Prozent abgesenkt. Nimmt man die 1983 eingeführten Krankenversicherungsbeiträge der Rentner hinzu, beträgt die Eckrentenabsenkung ein knappes Drittel.
    In der Zeit von 1977 bis 2000 änderte sich die Rentenbezugszeit von 11,9 Jahren (1977) auf 16,1 Jahre, also um 4,2 Jahre. Bezogen auf den Wert von 1977 sind das 35,3 Prozent. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber – wie schon erwähnt – eine Rentenminderung von 26 Prozent bzw. ca. 33 Prozent vorgenommen.
    Damit hat der Gesetzgeber den längeren Rentenbezug bereits ausgeglichen.
    Außerdem ist noch darauf hinzuweisen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen RV von 1967 bis 2000 um etwa 38 Prozent erhöht wurde, das heißt wir Rentner haben hier schon einen sehr viel höheren Anteil unseres Einkommens eingezahlt.
    Obwohl von den Sozialpolitikern der politischen Parteien insgeheim nicht bestritten wird, dass die gesamtgesellschaftlichen Leistungen aus Steuermitteln des Bundeshaushaltes zu finanzieren wären, hat sich bisher keine Mehrheit gefunden um gesetzgeberische Taten folgen zu lassen.
    Allein die Unfähigkeit der Parlamente diese Fehlentwicklung zu verhindern wäre Anlass genug die Entscheidungskompetenz über die gesetzliche Rentenversicherung dem Staat zu entziehen und diese auf eine unabhängige Institution, ähnlich der Deutschen Bundesbank, zu übertragen.
    Eine derartige Institution hätte die soziale Rentenversicherung nicht nur auf eine verlässliche Grundlage gestellt, sondern zugleich ein für alle Mal dem politischen Gerangel, dem Spiel der Parteien und der Interessengruppen sowie dem Einfluss der Wahlkonjunktur entzogen.
    Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein.

    Wenn also betroffene Arbeitnehmer und Rentner nicht mehr zur Wahl gehen oder Alternativen suchen, sollte sich niemand wundern.

    Zum guten Schluss noch eine Bitte: Üben Sie einen investigativen Journalismus aus. Glauben Sie nicht alles was Ihnen irgend welche Politiker oder irgend welche Experten erzählen. Recherchieren Sie und schreiben Sie wenn irgend möglich die Wahrheit. Das sind Sie Ihren Lesern schuldig.

    Das Recht auf Volksverdummung haben ausschließlich unsere Parlamentarier.

    Mit freundlichem Gruß
    H. Dießelmeyer

    Auszug aus der Teufel-Tabelle (2017 + 2018)

    Jahr Renten-ausgaben Bundesmittel für versiche- rungsfremde Leistungen VersicherungsfremdeLeistungen Transfer-Leistungen AnteilHibli-Rente ungedeckt
    pro Jahr aufsum-miert
    in Mio. € in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €1) in Mio. € in Mio. € in Mio. €
    2017 254.925 67.792 26,6 % 58.123 22,8 % 20.000 10.190 20.521 788.918
    2018 263.008 69.505 26,4 % 59.966 22,8 % 22.000 10.513 22.974 811.891

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