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Holen Sie sich jetzt Ihr Guthaben beim Fiskus ab! – Werbung

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Lieber Börsianer,

haben Sie sich eigentlich schon Ihr Guthaben 2020 beim Fiskus abgeholt? Was meine ich damit?

Wenn Sie Investor im RENDITE TELEGRAMM und in den Premium-Chancen sind, dann haben Sie in diesem Jahr einige recht erkleckliche Kursgewinne realisiert. Darauf haben Sie natürlich auch ganz erklecklich Steuern bezahlt. Um ganz genau zu sein: Der Fiskus knöpft Ihnen regelmäßig gleich an der Quelle, als gleich bei der Entstehung 26,375 % vom Kursgewinn ab. Doch dieses Geld muss nicht zwingend verloren sein, sofern Sie noch im laufenden Kalenderjahr aktiv werden, um Ihr Steuerguthaben beim Fiskus abzurufen. Wie funktioniert das?

Ein fiktives Praxisbeispiel: Claus Cleverle hat in diesem Jahr die Aktie XY mit einem Nettogewinn – also nach Transaktionsspesen – von 1.000 Euro verkauft. Folglich hat er 263,75 Euro in Form der Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt. Das hat Claus Cleverle nicht persönlich getan, sondern das hat gleich seine Depotbank noch am Tag des Verkaufs für ihn besorgt.

Nun hat Anleger Cleverle trotz bester Recherche auch einen echten Rohrkrepierer produziert. So hält er derzeit die Aktie ABC im Depot, die 800 Euro in den Miesen notiert. Er veräußert diese Aktie nun und verrechnet den realisierten Buchverlust mit dem zuvor realisierten Buchgewinn. In der Addition senkt er dadurch den erzielten Kursgewinn von 1.000 auf nur noch 200 Euro.

Nach Adam Riese entsteht daraus eine Steuerpflicht in Höhe von 52,75 Euro. Zuvor hat Herr Cleverle allerdings bereits 263,75 Euro bezahlt. Er hat also zu viel abgeführt. Folglich erstattet seine Depotbank in diesem Fall die überbezahlte Abgeltungsteuer in Höhe von 211 Euro. Mit diesem kleinen Kniff hat der Anleger also die Performance seines Depots völlig unabhängig von der Marktentwicklung ad hoc um 211 Euro erhöht. Noch eine Anmerkung: Diese Steuerrückerstattung nimmt Ihre Depotbank zeitnah und ungefragt vor. Sie müssen sich also…..

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