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Inflation: Darum dreht sich jetzt alles an der Börse! Videoausblick

Das Thema Inflation ist seit einiger Zeit der maßgebliche Treiber der Börse: die Erwartung steigender Inflation aufgrund steigender Nachfrage nach dem absehbaren Endes der Coronakrise. Daher erwarten die Märkte heute höhere US-Verbraucherpreise (14.30Uhr deutscher Zeit). Die Rally der Aktienmärkte basierte auf dem Reflations-Trade: die Wirtschaft erholt sich, gleichzeitig kommt der nächste große Stimulus vom Staat – und die Notenbanken halten weiter den Kurs. Damit steigen die Vermögenspreise besonders stark, es entsteht eine Infation der Asset-Preise. Heute dann auch Jerome Powell (20 Uhr) – vermutlich wird er die Wachstumserwartungen nun optimistischer sehen als zuletzt. Und was macht eigentlich Bitcoin nach der Mitteilung von Tesla?

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6 Kommentare

  1. Der Bitcoin Kettenbrief, bzw. Ihre Darstellung davon erinnert mich doch sehr an Schlemiel aus der Sesamstraße :=)

  2. Man kauft Bitcoins, weil man den Fiatwährungen mißtraut? Warum zeigen die Bitcoinjünger denn jedem, der es gar nicht wißen will, ihren Fiatgeldkontostand?
    Der Wert des Bitcoins bemißt sich ja gerade in Fiatwährungen. Schmieren die Fiatwärugen ab, ist der Wert des Bitcoins by itself……?

  3. Moin, mein lieber Markus – mach genau so weiter!
    Laß dich durch keinen noch so blöden Kommentar von deinem
    Weg abbringen. Du gehörst für mich jedenfalls
    seit Jahren und auch in Zukunft zu meinem Frühstück.

    Gruß Günther H.

    1. vielen Dank lieber Günther!

  4. Kryptowerte als neue Finanzdienstleistung
    Geldwäscherechtlich bisher nicht erfasst sind hingegen der gewerbliche Handel von Kryptowerten, die keine Rechnungseinheiten sind und auch nicht unter die sonstigen Kategorien des § 1 Absatz 11 Satz 1 KWG fallen sowie die Verwahrung von kryptografischen Schlüsseln und Kryptowerten; im letzteren Fall jedoch nur insoweit wie § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 12 KWG bzw. § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 KWG nicht einschlägig sind.

    Neues Geldwäschegesetz seit 01.01.2020: Die Änderungsrichtlinie sieht daher das neue Geldwäschegesetz sowie das neue KWG zur Erfassung aller Verwendungsformen von virtuellen Währungen die Schaffung einer weiten Definition des Kryptowertes vor.

    Weiterhin wurden das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung sowie der Kryptowert als neues Finanzinstrument eingeführt.

    Dies führt zusammen mit den bestehenden Regelungen in § 1 Absatz 1a KWG und § 2 Absatz 2 GwG dazu, dass die jeweiligen Dienstleistungsanbieter als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungsinstitute geldwäscherechtlich Verpflichtete werden, soweit sie nicht bisher bereits Verpflichtete sind.

  5. Alle wissen was Kryptowährungen sind, aber wer weiß schon, was eine Krypta ist? Laut Wikipedia handelt es sich dabei um eine „Unterkirche“. Liegt da vielleicht der Ursprung der Glaubensgemeinschaft?

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