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Insolvenzantragspflicht: Pleitewelle soll auf April verschoben werden

Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen war bislang von März bis Ende September ausgesetzt. Geschäftsführer, die wussten, dass ihr Laden eigentlich am Ende ist, müssen normalerweise Insolvenz anmelden, um sich nicht der Insolvenzverschleppung strafbar zu machen. Aber seit März haben sie nichts zu befürchten, und können völlig überschuldete und kaputte Unternehmen weiter betreiben. Die deutsche Politik versucht die Coronakrise mit Zuschüssen, Krediten und vielen anderen Maßnahmen zuzuschütten oder sogar zu verstecken.

Und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist wohl die wichtigste wirtschaftspolitische Maßnahme, um gegenüber der breiten Öffentlichkeit das tatsächliche Ausmaß der Krise zu verstecken. Offiziell, und da handeln wohl mache Politiker auch im guten Glauben, geht es natürlich darum, dass man den Betrieben Zeit einräumen will. Die (eigentlich gesunden) Unternehmen sollen zusehen, dass sie durch die Krise kommen, und sich dann wieder solide aufstellen. Sie sollen nicht durch so eine extreme Ausnahmesituation wie die Coronakrise gezwungen werden Insolvenz anmelden zu müssen. Dieses Ansinnen mancher Politiker ist nur all zu verständlich. Aber ein Teil der Politik wird auch wissen, dass die Zahl der kaputten Zombieunternehmen sich derzeit immer weiter auftürmt, und dass es bei den allermeisten Betrieben womöglich keine Erholung von der Krise geben wird.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis März verlängert werden

Also versucht man nun den Tag X weiter in die Zukunft zu verschieben. Die Aussetzung Insolvenzantragspflicht, die bislang bis Ende September gilt, sollte (wir berichteten letzte Woche) bis Ende Dezember verlängert werden. Jetzt wird aber bekannt, dass sie bis März 2021 verlängert werden soll. So sagt es Bundesjustizministerin Lambrecht.

Die CDU denkt daran die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eher nur bis Ende Dezember 2020 zu verlängern. Aber wir raten mal, dass sich die SPD-Ministerin durchsetzen wird. So kann man die Arbeitslosigkeit und Lage der Volkswirtschaft oberflächlich länger besser darstellen, als sie es in Wirklichkeit ist. Es mag für die Entscheidungsträger eine leichte und einfache Angelegenheit sein. Man verlängert eine Ausnahmeregel, und damit ist für einen selbst die Sache erledigt. Man hat etwas Gutes getan!!!? Aber der Stapel der kaputten Betriebe, die nicht produktiv sind, wird immer größer. Der große Knall in Form einer Pleitewelle wird nach dem Ende dieser Ausnahmeregel zur Insolvenzantragspflicht umso schlimmer werden.

Die Probleme werden nur verdeckt

Und es gibt noch andere negative Folgewirkungen. Immer mehr Lieferanten werden vermutlich nun auch von völlig gesunden Unternehmen Vorkasse verlangen, da ja niemand weiß, welche Unternehmen eigentlich schon längst pleite sind, und welche nicht. So wird nach und nach die ganze Volkswirtschaft von dieser Sonderregel betroffen. Auch Banken können deutlich schwieriger sehen, ob ihre Kunden kaputt sind. Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung und die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern war da bisher eine klare Regelung, welche die Dinge klärte. Jetzt aber ist alles unklar. Kaputte Betriebe können sich mit staatlichen Krediten und Zuschüssen weiter gut durchschleppen. Aber gesund ist diese Entwicklung in keinster Weise. Die Politik spielt auf Zeit und hofft ganz einfach, dass die allermeisten Betriebe schon wieder gesunden werden im Lauf der Monate. Diese oberflächliche und naive Hoffnung könnte zu einem bösen Erwachen führen!

Vorhin berichteten wir über die heutige Meldung des Statistischen Bundesamts. Allein im Juli ist die Zahl der neuen Insolvenzen im Vergleich zu Juli 2019 um 29 Prozent gesunken! Und das mitten in einer katastrophalen Wirtschaftskrise. Die Statistiker führen das direkt zurück auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht! Auch aus dieser Zahl kann man schließen, dass der Stapel der kaputten Zombieunternehmen immer höher gestapelt und aufgespart wird, bis zum großen Knall. Und irgendwann kippt dieser Stapel um, nämlich wenn diese Aussetzung nicht weiter verlängert wird.

Differenzierung zwischen kaputten und eigentlich doch gesunden Unternehmen?

Ach ja…. Ministerin Lambrecht möchte bei der angedachten sechsmonatigen Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur „Pandemie-bedingte“ Fälle berücksichtigen. Unternehmen, die nicht nur überschuldet, sondern auch zahlungsunfähig sind, sollen doch schon Insolvenz anmelden müssen. Wie bitte, möchten wir da fragen? Wer prüft das denn nach, ob ein Unternehmen wirklich auch schon zahlungsunfähig ist? Erhält ein Betrieb zum Beispiel ein KfW-Darlehen oder schiebt Gelder zwischen Konten hin und her… wer kann das denn jetzt als Außenstehender in diesem Corona-Chaos überblicken?

Mal ehrlich. Man bräuchte zehntausende Bilanzexperten, die ab Oktober die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen hunderttausender Unternehmen durchprüfen, um festzustellen, wer Insolvenz anmelden muss, und wer immer noch unter die Ausnahmeregel fällt. Und wer legt ganz exakt die Grenze fest? In der Praxis eine nicht zu leistende Aufgabe! Also werden wohl die allermeisten Betriebe weiterhin die Ausnahmeregel nutzen. Stillschweigend gebilligt durch die Politik, damit die vorhandene Krise in ihrem ganzen Ausmaß nicht öffentlich sichtbar wird?

Ministerin Lambrecht will die Aussetzung Insolvenzantragspflicht verlängern
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Foto: Kuebi = Armin Kübelbeck CC BY-SA 3.0



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6 Kommentare

  1. „ Auch Banken können deutlich schwieriger sehen, ob ihre Kunden kaputt sind.“

    Und wir können nicht mehr sehen, ob und wie kaputt unsere Banken sind.
    Das wird ja lustig. Wenn seine Bank insolvent wird (oder schon längst ist) wird der Kunde gar nicht mehr verständigt, er merkt es nicht einmal, es gibt kein Konkursverfahren und keinen Richter.
    Er merkt es erst, wenn die Wurstsemmel 500 Euro kostet.

  2. Aber mal ehrlich…Wenn ein Betrieb pleite ist, ist er pleite. Dann kommt es nicht auf die Meldung an, sondern ob die Angestellten am Monatsletzten noch ihre Gehälter bekommen oder die Lieferanten noch ihre Rechnungen.
    Die Banken machen nur so lange mit, wie sie ihre eigenen ggfs notleidenden Darlehen durch KfW-verbürgte Darlehen abgelöst haben.

  3. Nun wird es zu 100% schwerer für die noch gesunden Unternehmen zu überleben,
    denn die unprofitableten können ja schön weitermachen.
    Dann wird der „Flurschaden“ noch höher.
    Hauptsache der Politiker bleibt nicht im Regen stehen – im Gegensatz zu seiner Bevölkerung.
    Schätze der Kaugummi wird noch bis zur Bundestagswahl länger gezogen,wenn es überhaupt
    noch eine Wahl geben wird.

    1. @franko33, die Unprofi-Tabletten können schön weitermachen? Wie auch die unfitten Proleten kaugummikauend in der Dürre keine Wahl mehr haben werden. Der Crash muss her! Jetzt! Sofort!

  4. Die Rechtsstaatlichkeit geht den Bach runter!

  5. Pingback: Banken: Auch dank staatlicher Passivität mit Volldampf in die Katastrophe? – Zinshelfer

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