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Insolvenzen: Im Horrormonat April deutlicher Rückgang – Lawine ab Oktober!

Durch die Coronakrise rollt die Lawine der Insolvenzen? Falsch. Durch verschieden Gesetze, die oft gut gemeint sind und zunächst auch Sinn ergeben, wird die Krise (meine Meinung) später noch viel schlimmer werden. Denn Probleme werden jetzt optisch versteckt, verschoben, aufsummiert, und später wird dann das ganze Ausmaß des Problems erst recht sichtbar. Beim Punkt Insolvenzen wird dieses „In die Zukunft verschieben und aufsummieren“ besonders gut sichtbar.

Insolvenzen bei Unternehmen deutlich rückläufig

Wir hatten dieses Thema schon vor einem Monat für das 1. Quartal besprochen. Und heute liegen uns die offiziellen Daten für den Corona-Horrormonat April vor, wo nun wirklich alles außer Supermärkten und Apotheken schließen musste. Die Insolvenzen von Unternehmen gingen im April mit 1.465 Anmeldungen gegenüber April 2019 um 13,3 Prozent zurück! Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, so die Statistiker.

Entscheidend dafür ist, dass die Bundesregierung im März in Windeseile beschloss, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen von März bis Ende September ausgesetzt wird. Wenn also ein Geschäftsführer einer GmbH sieht, dass sein Laden pleite ist, müsste er eigentlich Insolvenz anmelden, damit er sich nicht strafbar macht (Insolvenzverschleppung). Von dieser Last ist er derzeit befreit, und kann seinen Pleiteladen noch bis Ende September weiter führen, ohne Insolvenz anmelden zu müssen. Wir meinen: Derzeit werden jede Menge Insolvenzen aufgespart und verschoben. Ab Oktober, wenn die Insolvenzantragspflicht wieder gilt, wird eine Lawine über die Amtsgerichte rollen.

Oder wird diese Lawine dank immer neuer staatlicher Hilfsprogramme erneut optisch um ein paar Quartale in die Zukunft verschoben? Denkbar wäre es, wenn nur genug Staatsgeld verteilt wird. Erst gestern hat der Bund ja verkündet mit 25 Milliarden Euro an Zuschüssen (keine Kredite) kleine und mittelgroße Betriebe unterstützen zu wollen – aber nur bis Ende August. Als vorläufige Angabe veröffentlichen die Statistiker heute auch für den Monat Juni schon Daten. Die Anträge auf Insolvenz gingen im Vergleich zu Juni 2019 um 8,6 Prozent zurück. Im Chart sieht man die eröffneten Insolvenzverfahren seit dem Jahr 2008.

Chart zeigt rückläufige Insolvenzen in Deutschland

Auch Verbraucherinsolvenzen deutlich rückläufig

Und die Verbraucherinsolvenzen? Eigentlich müssten doch viele neue Arbeitslose und Kurzarbeiter in Folge dieser Krise auch bedeuten, dass viele Menschen in die Privatinsolvenz gehen? Wir vermuten: Dank zahlreicher Hilfsmaßnahmen des Staates wird auch dieser Themenbereich lediglich einige Monate in die Zukunft verlagert. Aber im April, da sind auch die Verbraucherinsolvenzen deutlich rückläufig. Im April waren es im Vergleich zu April 2019 minus 40,1 Prozent (3.283 Anträge). Dazu erklären die Statistiker, Zitat:

Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben.



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1 Kommentar

  1. Bei den Privatinsolvenzen wird sicherlich auch der Regierungsentwurf vom 01.07.2020 zur Verkürzung der Laufzeit bis zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre ab dem 01.10.2020 starke Auswirkungen haben. Viele Verbraucher werden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zumal auch die Speicherfristen bei der Schufa auf ein Jahr verkürzt werden sollen.

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