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Insolvenzen rückläufig – keine Anzeichen für Pleitewelle, interessanter Grund

Schild mit Aufschrift Insolvenz

Willkommen im Wunder-Märchenland. Gestern berichteten wir bereits über die zuletzt dicken Gewinne der Banken, und das am Ende der größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Massenweise ausgefallene Kredite? Fehlanzeige. Klingt unlogisch? Die offiziellen Fakten jedenfalls zeichnen ein rosiges Bild. Und so sieht es auch aus beim Thema Insolvenzen. Pleitewelle? Fehlanzeige. Entweder wurden Unternehmen und Selbständige in der Coronakrise bis zum Abwinken mit Staatsgeld geflutet. Oder zahlreiche Unternehmen tun so als gelte für sie immer noch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, und verzichten einfach auf die Anmeldung zur Insolvenz. Oder haben die Optimisten einfach recht, und die deutsche Volkswirtschaft kommt im Großen und Ganzen wunderbar aus der Krise raus?

Rückläufige Insolvenzen

Auf jeden Fall zeigen heute veröffentlichte Zahlen und Aussagen von Branchenexperten, dass beim Thema Insolvenzen die Lage sogar noch rosiger ist als vor dem Ausbruch der Coronakrise, und dass auch keine Pleitewelle anstehen soll. Dann können wir alle die Korken knallen lassen? Das Statistische Bundesamt meldet heute, dass die Zahl der Insolvenzen bei Unternehmen im April 9 Prozent unter dem Niveau aus April 2020 lag. Wichtig: Diese Zahlen lagen auch deutlich tiefer als im Vorkrisenjahr 2019! Was eigentlich irrwitzig erscheint, ist aktuell (offizielle) Realität. Die staatlichen Statistiker sagen heute wortwörtlich, dass sich die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen widergespiegelt habe.

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Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Insolvenzen von Unternehmen ist laut den staatlichen Statistikern die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeige sich noch nicht in den Ergebnissen für den April 2021. Ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht im April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Rollt nun die Pleitewelle an?

Experten sehen keine Pleitewelle anrollen

Der „Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands“ (VID) müsste es genauer wissen, ob die Pleitewelle noch kommt oder nicht. Aber auch hier wird Entwarnung gegeben. Der VID sieht auch in seiner heutigen Veröffentlichung weiterhin keine Anzeichen für eine Insolvenzwelle. Vielmehr weist er auf die seit Jahren abnehmende Gründungsdynamik in Deutschland als einen der Gründe für die anhaltend niedrigen Zahlen bei Insolvenzen hin. FMW-Anmerkung: Die Logik ist neu, aber auch in sich logisch – wenn weniger neue Startups dazu kommen, können dann auch weniger von diesen Firmen pleite gehen.

Die weiterhin niedrigen Zahlen des Statistischen Bundesamts für April 2021 zeigen laut dem VID keine merkliche Veränderung bei der Entwicklung der Insolvenzen. Nach wie vor würden die Zahlen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 liegen. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts würden weiterhin keinen Hinweis auf einen drastischen Anstieg geben, so der VID. Auch die im VID organisierten Insolvenzverwalter würden bisher keine außergewöhnlichen Veränderungen bei ihrer täglichen Arbeit wahrnehmen.

Die anhaltend niedrigen Unternehmensinsolvenzzahlen sind laut VID auf der einen Seite die Folge des weiterhin staatlich gelenkten Insolvenzgeschehens. Doch es gebe auch Faktoren wie die Gründungsdynamik in Deutschland, die einen Einfluss auf das Insolvenzgeschehen hätten und die bisher weniger beachtet wurden. In den letzten 15 Jahren sei die Zahl der Gewerbeanmeldungen von 960.000 (im Jahr 2004) auf 660.000 (im Jahr 2020) zurückgegangen. Im selben Zeitraum hätten sich die Unternehmensinsolvenzen um zwei Drittel verringert. Die Insolvenzen stehen laut VID in einer direkten Relation zu den Unternehmensgründungen. Junge Unternehmen seien in den ersten fünf Jahren nach Gründung deutlich insolvenzanfälliger als ältere Unternehmen. Ein Rückgang der Unternehmensgründungen verursache deshalb auch einen Rückgang bei den Insolvenzen.

Grafik zeigt Insolvenzen in Relation zu Firmengründungen



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4 Kommentare

  1. Es gibt noch weitere Möglichkeiten außer einer Insolvenz, wie Unternehmen vom Markt verschwinden (z.B. Liquidation und Abwicklung).
    Die Anzahl derartiger Schließungen während der Corona-Zeit in Relation zu den Vorjahren fehlt in diesem Artikel leider.
    Sollte diese Zahl nämlich signifikant größer als in den Vorjahren gewesen sein, ist das eine plausible Erklärung für den Status Quo.

  2. Entweder wurden Unternehmen und Selbständige in der Coronakrise bis zum Abwinken mit Staatsgeld geflutet. Oder zahlreiche Unternehmen tun so als gelte für sie immer noch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, und verzichten einfach auf die Anmeldung zur Insolvenz.

    Sehr geehrter Herr Kummerfeld,
    ist Ihre zweite Aussage Fakt, oder behaupten Sie das jetzt einfach mal so? Falls Fakt, wäre ich für Begründungen und Nachweise sehr dankbar.

    Was Ihre erste Aussage betrifft, müssen Selbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften die „Geldfluten“ zumindest anteilig wieder zurück zahlen, falls eigener Umsatz + Hilfen 90% des Vergleichsumsatzes aus 2019 überschreiten. Diese Kappungsgrenze sorgt dafür, dass mehr als 90% in der Summe gar nicht möglich sind. Sollte der eigene Umsatz 90% oder mehr betragen, sind die Hilfen vollständig zu erstatten (Neustarthilfe).
    Die Überbrückungshilfen hingegen ersetzen nur einen Bruchteil tatsächlich anfallender Fixkosten bei corona-bedingten Umsatzeinbrüchen. Sind diese Einbrüche weniger als 30% (!!!), gibt es gar nichts. Von 30% bis 50% (!!!) werden bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten erstattet. Wer also auf 50% seiner Umsätze verzichten muss, muss dennoch für mindestens 60% seiner Fixkosten aufkommen.

    Ist das für Sie Flutung mit Staatsgeld bis zum Abwinken?

    1. Hallo Michael,

      beispielsweise aus April Creditreform:

      Nur noch 20 Prozent der Unternehmen, die sich auf die Ausnahme von der Insolvenzregel berufen, seien auch wirklich dazu berechtigt.

      https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schonfrist-fuer-insolvenzen-endet-die-stunde-der-wahrheit-naht/27126386.html

      Nun kann man darüber streiten, wie die Lage aktuell aussieht, und wie viele betroffene Unternehmenslenker absichtlich oder unabsichtlich noch keine Insolvenz anmelden.

      1. Hallo Herr Kummerfeld,
        herzlichen Dank für die Info. Die gemeinsame „Studie“ von Creditreform und ZEW scheint allerdings die einzige Quelle zu sein, die so vehement diese düsteren Thesen vertritt. Zumindest konnte ich nichts anderes finden, das sich nicht ebenfalls auf diese Quelle bezieht.

        Creditreform war sich allerdings auch bereits Ende 2020 sicher, dass es im 1. Quartal 2021 so richtig übel werden würde: Insbesondere bei kleineren Unternehmen rechnet die Auskunftei 2021 mit einer steigenden Zahl an Pleiten. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, hatte Creditreform-Hauptgeschäftsführer Volker Ulbricht Vorstellungen über die Größenordnung vermittelt. Ulbricht spricht dort von bis zu 24.000 oder mehr Verfahren: „Ich rechne damit, dass die Insolvenzwelle im ersten Quartal 2021 ihren Höhepunkt erreichen und sich auch dann erst zeigen wird, wie sich der zweite Lockdown zusätzlich auswirkt“. Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) erwartet, dass die Zahl der Insolvenzen von derzeit circa 4500 pro Quartal ab nächstem Jahr auf dann 6000 bis 7000 pro Vierteljahr in die Höhe schnellt.

        https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/insolvenzen-2021-pleitewelle-zombieunternehmen-101.html

        Tatsächlich liegen die Zahlen bei der Hälfte. Jetzt haben wir bereits Mitte Juli, und die Welle ist bisher ebenso ausgeblieben, wie der Sommer. Die Bedingungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (1. Regelung bis zum 30. September 2020 und 2. Regelung vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020) waren zum Zeitpunkt dieser Prognose schon längst bekannt.

        https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html
        Hier Punkt II. Bisherige Regelungen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

        Die Verlängerung bis 30. April 2021 betraf nur noch die paar Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten konnten. Die Insolvenzantragspflicht wurde in diesem Fall jedoch nicht ausgesetzt, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung bestand oder die mögliche Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend war.

        Was mich an solchen Analysen und Prognosen immer stört, sind die nachträglichen Ausreden, wenn sie wie so oft völlig daneben lagen. Erst war es ein Jahrzenhnt lang die EZB mit ihren Geldfluten, dann die zeitlich begrenzte Aussetzung der Antragspflicht bis Ende 2020, dann die Sonderregelung für eine begrenzte Anzahl an Unternehmen bis April 2021, jetzt gibt es angeblich 80% an straffälligen Unternehmern und Entscheidern, die Insolvenzverschleppung betreiben. Zumindest befürchtet, schätzt und glaubt das Herr Hantzsch von der Creditreform, Zahlen, Fakten und Beweise bleibt er leider auch dieses Mal schuldig.

        Viele Kreditversicherer sind zudem gegenteiliger Ansicht und wesentlich positiver in ihren Einschätzungen, es wird also spannend bleiben. Hoffen wir, dass die Schwarzseher auch dieses Mal fürs 2. Halbjahr und danach für 2022 und dann für 2023 daneben liegen werden.

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