Ein Fall für dunkle Verschwörungstheorien? Man könnte nämlich glatt denken, die Berichte sind derart schlecht, dass man sie am liebsten gar nicht mehr veröffentlichten möchte! Aber Scherz bei Seite. Das Statistische Bundesamt schreibt heute zu Statistiken über Insolvenzen in Deutschland: „Einstellung der Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse. Mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 stellt das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu den Regelinsolvenzen auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein. Die endgültigen Ergebnisse werden auch weiterhin in der bisherigen Form veröffentlicht.“
Aber, so möchten wir bei FMW anmerken: Zum Glück gibt es ja noch das Wirtschaftsforschungsinstitut IW Halle, das monatlich aktuell diese vorläufigen Daten präsentiert, die weitestgehend verlässlich das Insolvenzgeschehen abbilden! Erst letzte Woche Donnerstag zeigte der privat erhobene IWH Insolvenztrend einen steilen Anstieg der Insolvenzen in Deutschland. Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland lag demnach im Dezember bei 1.519, ein Plus von 17 % gegenüber November, 14 % mehr als im Dezember 2024 und 75 % mehr als in einem durchschnittlichen Dezember der Jahre 2016 bis 2019. Heute nun hat sich das Statistische Bundesamt zum letzten Mal mit vorläufigen Daten Insolvenzen gemeldet, diesmal für Dezember 2025. Demnach gab es im letzten Monat 15,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen von Unternehmen in Deutschland als im Dezember 2024.
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Was den Sozialisten nicht passt, wird in seiner Offenlegung verzögert, abgeschafft oder ganz verboten.
Oder es werden Sondergesetze für Politiker geschaffen, die dann die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verfolgen muss oder auch nicht.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
warum nutzen den ausgerechnet die AfD-Politiker diese „Sondergesetze“ am häufigsten? Allen voran Alice Weidel?
@Postfaktischer Denker: https://www.youtube.com/watch?v=4_UcA5l6IWU
Tut mir leid falls hier einige aufwachen.
@Helmut
Sind Behörden, die unabhängig von wechselnden Regierungen jahrzehntelang existieren, jetzt auch schon Sozialisten? 🤣
Witterst du vielleicht schon wieder „dunkle Verschwörungstheorien“, wie vom Autor spaßeshalber angedeutet?
Möglicherweise verzichtet man ja einfach nur auf vorläufige Schätzungen, weil etwas später ohnehin die endgültigen Ergebnisse veröffentlicht werden. Stichwort: Verschlankung, Einsparungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Gütekriterien wie Validität und Reliabilität.
Leider hat der Autor des Artikels „vergessen“, die Begründung von DESTATIS ebenfalls zu nennen. Und du warst sicher wieder mal zu faul, dem Link zu folgen und selbst zu lesen.
Aber ich helfe dir gerne auf die Sprünge: „Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren … weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.“
P.S. Das Statistikregister von DESTATIS unterliegt einer strengen EU-weiten Qualitätskontrolle (dem Code of Practice von Eurostat) – das macht eine „Weisungsgebundenheit“ durch die Regierung faktisch unmöglich.
Die Einhaltung dieser Grundsätze (wie z. B. fachliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit) wird regelmäßig durch sogenannte Peer Reviews von Experten anderer EU-Staaten überprüft. Eine Einmischung der Politik würde dort sofort auffallen und zu einem internationalen Glaubwürdigkeitsverlust führen.
Linksmut-Fan
Was ist in Spanien genau so?
Helmut, genau so ist es in Spanien, wo die Regierung von linken Parteien geführt wird.
Postfaktischer Denker
Das ist egal wer die Sondergesetze nutzt.
Es is falsch solche Gesetze wie den 188 zu haben.
Wenn der AfD mal irgend wann die Regiierung stellt, wird sie natürlich auch die Staatsanwaltschaft Weisungen geben, welche Personen verfolgt werden sollen und welche nicht.
Das ist dann auch falsch.
Diesen Sonder-Paragrafen, der den Politiker über den Bürger stellen, gab es nur im Kaiserreich, bei den Nazis, dann in der DDR und heute nun wieder in Deutschland.
Wieder ein Schritt in Richtung Bananenrepublik.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
Als jemand, der noch nicht einmal unsere Verfassung kennt, wird dich das überraschen: Die Straftatbestände in diesem „Sondergesetz“ waren auch schon vorher Straftaten.
Helix 52
Die jetzt abgeschaffte Statistik sagt aus, wieviel Insolvenzen *beantragt* wurden.
Sie sagt nicht aus, wieviel Insolvenzen abgewickelt werden oder z. B. mangels Masse abgelehnt werden.
Aber die nun abgeschaffte Statistik belegte, wieviel Firmenleitungen „das Handtuch geworfen haben“
Und das ist eine interessante Zahl, denn der z. B. Geschäftsführer einer Firma muss bei seiner Bewertung, z. B. über die offenen Forderungen bewerten, welche Forderungen zweifelhaft sind, uneinbringbar sind oder prolongiert werden müssen
Da sich der Geschäftsführer aber nicht der Konkusrverschleppung oder Gläubigerbegünstigung aussetzen möchte, meldet er die Insolvenz an.
Da diese Statistik nun abgeschafft wird, ist ein sehr wichtiger Frühindikator abgeschafft worden.
So kann aber Merz seine bewusst gelogenen Wirtschaftsprognosen bis zum nächsten Sommer, dann bis zum Herbst und dann wieder bis zum Sommer an den Michel bringen.
Ist ja auch schon dumm, wenn Merz wieder positive Prognosen macht für das nächste Halbjahr, aber gleichzeitig die Anträge auf Insolvenzen dazwischen hangeln.
Also Helix52, Du solltest Dir vor einem Kommentar mal Gedanken darüber machen, warum so eine Statistik abgeschafft wird und wem es Nutzen bringt.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
Die eingestellte vorläufige Statistik war lediglich ein wenig differenzierter Automatismus, der regelmäßig zu hohe Zahlen auswies. Sie fasste die eröffneten und mangels Masse abgelehnten Verfahren einfach in einem pauschalen Melde-Topf zusammen.
Die endgültige Insolvenzstatistik dagegen unterscheidet rein formal zwischen eröffneten und mangels Masse abgewiesenen Verfahren. Als Insolvenzereignis tauchen also weiterhin beide Fälle auf – man muss nur in der Lage sein, sie zu lesen.
Der fundamentale Unterschied ist schlicht der Zeitversatz und die Datenqualität.
Das Problem der vorläufigen Zahlen war ihre Fehleranfälligkeit:
1. Dubletten: Da die Daten automatisiert aus öffentlichen Bekanntmachungen gefischt wurden, führten Mehrfachbeschlüsse zu einem Verfahren oft zu Doppelzählungen (z. B. wenn zu einem Verfahren mehrere Beschlüsse kurz hintereinander veröffentlicht wurden).
2. Bereinigung: In der vorläufigen Statistik landeten auch Anträge, die kurz darauf zurückgenommen wurden. Diese „Karteileichen“ tauchen in der endgültigen Statistik – die auf qualitätsgeprüften Meldungen der Justizbehörden basiert – korrekterweise nicht mehr auf.
Die vorläufigen Zahlen waren also nur eine Art grobes, technisch fehleranfälliges Vorsieb, das durch Dubletten, revidierte Fehlmeldungen und eine breitere Definition die Lage oft dramatischer darstellte, als sie tatsächlich war. Nun wurde sichergestellt, dass belastbare Wirtschaftsdaten in der Insolvenzstatistik veröffentlicht werden – keine verzerrten Zahlen, die mehr Verwirrung stiften als Nutzwert zu bieten.
Fazit: Dass man diese unpräzise Veröffentlichung im Januar 2026 eingestellt hat, ist also eine rein fachliche Entscheidung des Statistischen Bundesamtes, um Verwirrung durch unsaubere Daten zu vermeiden.
Deine Unterstellung, der Frühindikator sei auf Regierungsanweisung abgeschafft worden, damit der Kanzler viel zu optimistische „Lügenprognosen“ verbreiten kann, ist eine klassische, hirnrissige Verschwörungserzählung.
Wer den deutschen Bürgern unterstellt, sie könnten nur mit fehleranfälligen Vorab-Daten die Lage beurteilen, hat wohl selbst kein Vertrauen in die eigene Urteilsfähigkeit.
Helix52
Natürlich werden alle Insolvenz-Anträge nicht letztendlich in einer Insolvenz enden.
Das ist ja auch der Sinn der Sache.
Vielleicht 80 %.
Aber es gibt einen Ausblick auf die Zukunft.
Und kein Geschäftsführer wird nur so zum Spaß die Insolvenz anmelden.
Und dieser Ausblick auf das, was auf Deutschland zukommt, wird nun etwa 6 Monate verschoben, bis die endgültige Zahlen vorliegen.
Macht so weiter.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
Nur zur Richtigstellung: Die Eröffnungsquote (wie viele der Anträge auch in einer Eröffnung enden) liegt bei etwa 70 bis 80 %.
Die monatliche Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse besteht übrigens weiterhin mit einer Verzögerung von ca. 3 Monaten – wie schon seit vielen Jahren.
Eingestellt wurde lediglich die zusätzliche sogenannte „experimentelle Sonderauswertung“, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden war. DESTATIS nutzte automatisierte Verfahren wie das Webscraping, um tägliche Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte automatisiert auszulesen – wohlwissend, dass es sich dabei um ein vorläufiges und fehleranfälliges Verfahren mit vielen Verzerrungen handelt.
Der Grund: Politik und Öffentlichkeit benötigten in der Krise quasi Echtzeit-Daten, um die Auswirkungen der Krise und der staatlichen Hilfsmaßnahmen (wie die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht) zu bewerten. Dieser Grund ist nun bekanntermaßen entfallen.
Deutschland ist also schlicht und einfach nur zur europäischen Normalität zurückgekehrt.
Andere EU-Länder folgen oft dem aktuellen deutschen Modell einer zweistufigen Berichterstattung.
Eurostat-Standard: Die meisten EU-Länder melden ihre Daten quartalsweise an Eurostat. Länder wie Frankreich, Spanien, Italien, Polen oder Griechenland zeigen dabei ähnliche oder noch längere Zeitverzögerungen zwischen dem tatsächlichen wirtschaftlichen Ereignis und der statistischen Erfassung.
Freiwillige Monatsdaten: Seit Februar 2023 übermitteln einige EU-Staaten (darunter Deutschland) monatliche Insolvenzdaten auf freiwilliger Basis an Eurostat. Diese entsprechen in ihrer Qualität den deutschen „vorläufigen Ergebnissen“.
Das sorgt für Vergleichbarkeit. Eurostat bereitet die Daten so auf, dass Trends zwischen EU-Ländern direkt gegenübergestellt werden können.
Also kläre mich bitte auf:
Worauf willst du hinaus?
Wie kommst du auf die ominösen sechs Monate, obwohl es wie überall in der EU nur drei sind?
Alle EU-Länder verwenden ähnliche Zeiträume. Warum ist die Abschaffung einer krisenbedingten temporären Sonderauswertung in Deutschland für dich ein Indiz für konspirative Verschleierung?
Postfaktischer Denker
Wann vorher.
Den Paragrafen 188 gibt es erst seit 2021
@Helmut
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind erst seit 2021 strafbar? Mein Gott Helmut, wenn du keine Ahnung hast, dann solltest du einfach nichts schreiben
Helix52
Ich hatte die Mindestdauer von 6 Monaten erwähnt.
Meistens dauert es aber länger, bis eine Firmen-Insolvenz abgeschlossen ist.
…Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren – Römermann Rechtsanwälte
Im Falle von insolventen Unternehmen wird das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens entweder saniert oder liquidiert. Die Dauer des eigentlichen Verfahrens beträgt mindestens sechs Monate bis etwa ein Jahr…
https://share.google/tV7P0mmrS24Y3qHhI
Helix52
Es bringt nun nichts, jetzt wieder Kommentar-Pingpong zu betreiben.
Ich habe ausführlich dazu geschrieben, warum ich der Meinung bin, dass die Daten nun erst verzögert bekannt gegeben werden.
Andere Kommetartoren sind da eben anderer Meinung.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
Der endgültige Abschluss eines Insolvenzverfahrens ist in diesem Kontext völlig irrelevant. Dir ging es doch rein um Frühindikatoren und einen Ausblick auf die Zukunft.
Die Veröffentlichungen haben zudem keinen Zeitversatz von mindestens sechs Monaten, sondern nur drei – genau wie in den anderen EU-Ländern auch. Denn die vorläufigen deutschen Insolvenzzahlen werden nach wie vor veröffentlicht.
Deine Intention war doch nur wieder das übliche Deutschland-Bashing und die Unterstellung angeblich „bewusster Lügen“.
Unterstellungen und Unwahrheiten haben allerdings mit Meinung wenig zu tun. Ich darf dich nochmal an deinen allerersten Satz erinnern, der soz. Stein des Anstoßes war:
Was den Sozialisten nicht passt, wird in seiner Offenlegung verzögert, abgeschafft oder ganz verboten.
Das ist starker Tobak, basierend auf reiner Spekulation, Ablehnung und Niedertracht.
Es fällt schon sehr ins Auge, wie oft du dich auf sinnlosen „Kommentar-Pingpong“ und Rückzug berufst, sobald du begriffen hast, dass du argumentativ am Ende bist. Wie wäre es mal mit der Alternative, einen Fehler einfach zuzugeben, statt sich wie ein schleimiger Aal mit lachhaften Ausreden herauszuwinden – was so gut wie nie gelingt?
Hallo @Helmut,
in diesem Punkt muss ich @Helix52 beipflichten. Was Sie hier äußern, ist keine Meinung, sondern vielmehr ein paranoider Verschwörungsmythos über ‚Sozialisten im Kanzleramt‘, die Statistiken manipulieren, verschleiern oder verbieten, nur um ungestört ‚bewusste Lügen‘ verbreiten zu können.
Friedrich Merz mag ja vieles sein – aber sicherlich kein Sozialist. Und wenn doch, dann ein sehr inkonsequenter, der in aller Öffentlichkeit von ‚irgendwelchen grünen und linken grünen Spinnern‘ redet (es sei denn, man folgt der exklusiven Definition des neuen Dreamteams *Weidel & Musk*, laut der bekanntlich sogar Hitler ‚a socialist, communist guy‘ war) 😄
Im Gegensatz zu Ihren Mutmaßungen hat @Helix52 interessante Fakten und fundierte, nachprüfbare Begründungen zur Einstellung der fehleranfälligen experimentellen Vorab-Daten aus der Coronakrise geliefert. Nur wenige Leser dürften gewusst haben, dass es sich dabei von Anfang an lediglich um eine temporäre zusätzliche Notlösung aus der Coronakrise handelte, für die nie eine dauerhafte Fortsetzung geplant war.
Eigentlich wäre es Aufgabe des Artikel-Autors gewesen, genau das einzuordnen – bei entsprechender Motivation, Recherchelust und dem Willen zu objektiver, ausgewogener Berichterstattung. Aber gut: Dann hätte er auch keinen Grund mehr gehabt, diesen Artikel überhaupt zu schreiben … was wiederum Ihrem Deutschlandbashing allerdings schlichtweg die Grundlage entzogen hätte 😉
Postfaktischer Denker
Du hast nichts verstanden.
„Normale“ Beleidigung gegenüber Bürgern werden nach Paragraf185 STGB abgehandelt.
Paragraf 188 ist speziell für Politiker geschaffen worden um Bürger mundtot zu machen.
Natürlich könnte jeder Politiker auch Anzeige nach Paragraf 185 stellen, aber dann käme es wegen der Bagatelldelikte nicht zu einer Verurteilung.
Auf jeden Fall wurde keine Wohnung durchsicht, Kommunikationsmittel beschlagnahmt, weil Dich oder mich jemand Schwachkopf nennt, und Du/ich nach Paragraf 185 Anzeige erstatten.
Der Paragraf 188 ist ein Terror-Paragraf gegen Bürger, die von der deutschen Politik mundtot gemacht werden sollen.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
oh man, bei dir ist wohl ziemlich viel durcheinandergeraten.
Wo soll man da überhaupt anfangen?
1. Bagatelldelikte
„Ach ja? Pro Jahr gibt es alleine etwa 30.000 Verurteilungen wegen Beleidigung.“
Behauptung: Unwahr. Punkt.
2. Hausdurchsuchung wegen „Schwachkopf“
Du lügst, Helmut. Schlicht und ergreifend. Die Hausdurchsuchung hatte nichts mit § 188 StGB zu tun, sondern wegen Volksverhetzung und der Nutzung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Der Spitzname „Schwachkopf“ war dabei nur Nebensache.
3. § 185 macht Bürger mundtot
Du siehst das natürlich völlig anders, weil du den feinen Unterschied zwischen berechtigter Kritik und Beleidigung nicht erkennst. Du kannst ja noch nicht einmal das Grundgesetz richtig lesen. Genau deshalb geben immer mehr Bürgermeister, Stadträte und Kommunalpolitiker auf – sie ertragen Menschen wie dich einfach nicht. Willkommen in der Realität: Demokratie lebt nicht davon, dass jeder alles sagen darf, ohne Verantwortung zu tragen.
4. Das nicht-existente „Bagatelldelikt“
Deine dialektischen Verrenkungen sind wieder einmal eine Meisterklasse für sich. Erst gab es angeblich keine Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung vor 2021 – jetzt existieren plötzlich „Bagatelldelikte“, die sowieso nicht verfolgt würden. Du solltest dich mal auf ein Narrativ festlegen.
Helmut, du hast die Debatte leider verloren – wie eigentlich alle -, bevor du überhaupt verstanden hast, worum es geht – aber danke für die kostenlose Lehrstunde in Lachhaftigkeit.“
@Helmut und @Postfaktischer Denker
Wie oft denn noch?
Gibt es eigentlich einen Fachbegriff für dieses ideologische Patt, in dem sich ein übermotivierter linker und ein bornierter rechter Fundamentalist komplett sinnlos – Tag für Tag, Woche für Woche, ja quasi 24/7/365 – dieselben sinnlosen Floskeln und Plattitüden um die Ohren hauen?
Die FMW ist zum Glück (noch) kein Social Media für infantile Adoleszenten mit extrem reduzierter Aufmerksamkeitsspanne und evolutionär erodierender Gedächtnisfunktion. Die §§185 und 188 wurden nun schon zu oft diskutiert – erstaunlicherweise von eher alten weißen Männern mit juvenil-pubertärer Argumentationslogik 🥱
P.S. @Helmut: § 188 StGB wurde nicht erst 2021 während der Coronakrise eingeführt. Er existiert in seiner Grundform bereits seit dem 30. August 1951. In der Coronazeit wurde er aufgrund der massiven Zunahme von menschenverachtenden Hasskommentaren lediglich verschärft und auf einfache Beleidigungen ausgeweitet.
Inzwischen ist die Coronakrise Geschichte. Ein guter Grund, diesen verschärften Tatbestand nun auch offiziell wieder zu beerdigen – ebenso wie die experimentellen Insolvenz-Statistiken 😉
@Anna Luisa
ich halte das Bennen von Flaschaussagen nicht wirklich als „Links“. Man sieht ja, dass er Stück für Stück zurückrudern muss.
@Anna Luisa
Passende Begriffe wären: Stuckness, Affektive Polarisierung, Schützengraben-Rhetorik, Ideologische Inflexibilität / Rigidity oder Diskursive Erschöpfung.
Ich bin gespannt, ob @Helmut und sein antagonistischer Sparringspartner irgendwann mal wieder zu humaneren Diskussionswerkzeugen wie Kompromiss, Toleranz, Dialektik und echter Intersubjektivität zurückfinden werden – als notwendiges Mindestmaß für einen fairen Diskurs auf Augenhöhe.
Ich für meinen Teil habe inzwischen viel zu viel „Spanische (andalusische) Inquisition an deutschen Fakten“ 😄 gelesen, ebenso wie oberflächliche reflexhafte Antworten auf diesen Unfug. Die Antworten mögen zwar durchaus berechtigt sein, aber diese Dauer-Wiederholungsschleife ist ermüdend 🥱
Postfaktischer Denker
Gegen Beleidigungen muss sich natürlich jeder Bürger wehren können; und natürlich auch Politiker.
Dafür reicht der Paragraf 185 vollkommen aus.
Vor dem Gesetz sollen alle Menschen gleich sein.
Mit den Paragrafen 188 sind Politiker „gleicher.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut
@Helmut
Na sieh mal einer an, Helmut.
Wir sind jetzt also von „Sondergesetzen, die Bürger entrechten“ über „Beleidigungen sind Bagatelldelikte und werden eh nicht verfolgt“ zu „natürlich müssen sich Bürger wehren können“ gekommen.
Glückwunsch, das ist tatsächlich ein kleiner Lernfortschritt.
Dann lass uns doch weiter an deinen Fehlannahmen arbeiten.
(1) Du behauptest, §188 mache Politiker „gleicher“. In Wirklichkeit macht er sie einfach genauso vor Gericht erreichbar wie jeden anderen, nur mit einer höheren Schwelle, weil Angriffe auf Amtsträger das öffentliche Amt beschädigen und nicht nur die Privatperson.
(2) Du übersiehst außerdem, dass der Staat ein Interesse daran hat, dass Menschen sich überhaupt noch trauen, politische Ämter zu übernehmen. Wenn Leute wie du sie regelmäßig persönlich niederbrüllen, hat das eben gesellschaftliche Folgen.
(3) Und schließlich vermischst du ständig Kritik mit Beleidigung. Genau deshalb braucht es klare Regeln.
Aber gut, ein Schritt ist ein Schritt. Vielleicht wird das mit dir ja doch noch was.
Viele Grüße nach Andalusien.