Allgemein

Instagram-Urteil: Von jetzt an ist ALLES nur noch Werbung!

Was ist Werbung? Wenn ein Werbekunde einen Werbeträger mit Geld oder in „Naturalien“ dafür bezahlt für ihn zu werben? Richtig? Falsch. Ab sofort ist es auch Werbung, wenn man vor allem auf Instagram einfach nur darauf hinweist, dass man bei dem Hersteller einen Pullover oder ein paar Schuhe gekauft hat, oder dass man diese Sachen toll findet.

Alles nur noch Werbung bei Instagram und YouTube

Das Landgericht Karlsruhe (Urteilstext hier einsehbar) hat Deutschlands bekannteste „Influencerin“ in Sachen Fitness Pamela Reif (4,1 Millionen Follower) nun dazu verurteilt, dass alle ihre Postings auf Instagram Werbung sind, auch wenn sie für einige Postings gar kein Geld bekommt. Wenn sie also rein privat ein Foto postet und darin etwas markiert (sei es nur ein Cafe, wo sie gerade anwesend ist), dann ist das schon Werbung für dieses Cafe! Wie gesagt, es ist auch Werbung, wenn das Cafe ihr für das Foto kein Geld bezahlt, und auch wenn das Cafe ihr die Rechnung erlässt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber man gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es Bestand hat. Da kann man mal sehen, wie wenig die deutsche Justiz vom realen Leben versteht, so möchten wir es sagen. Alle Influencer, und so ziemlich alle prominenten, halb-prominenten Instagram- und YouTube Stars in Deutschland, jeder mit ein paar tausende Followern, jeder der einmal Geld für ein Posting bekommen hat, wird nun wohl aus Angst vor Abmahnungen und Klagen jedes hochgeladene Foto und Video als „Werbung“ kennzeichnen.

Unterscheidung nicht mehr möglich

Die Folge ist klar. Der Zuschauer oder Follower kann dank dieses „genialen“ Urteils nicht mehr erkennen, für welches Posting der Promi tatsächlich Geld erhalten hat, und für welches nicht! Damit erreicht das Gericht letztlich genau das Gegenteil von dem, was man eigentlich erreichen wollte, nämlich Transparenz herstellen für die Verbraucher.

https://www.instagram.com/p/BvSBBqZl1w0/?utm_source=ig_web_copy_link

Lesen Sie dazu bitte auch den Kommentar von Pamela Reif unter ihrem aktuellen Foto. Dem können wir nur zustimmen. Was müsste eigentlich aus Gründen der Gleichbehandlung jetzt passieren? Jeder Promi, der beispielsweise auf einem roten Teppich interviewt wird zu seiner Garderobenauswahl, müsste dann jedes Mal extra in die Kamera sagen „Achtung, das ist Werbung“. Oder wie soll das zukünftig sonst funktionieren? Was für ein Irrsinn! Ob aus dem Urteil gegen Pamela Reif eine Art Referenzurteil für folgende Klagen wird? Gut möglich, aber noch gibt es dazu keine höchstrichterliche Entscheidung. Hoffentlich geht sie in Revision! Hier noch wichtige Zitate aus dem Urteil:

Auch die (scheinbare) Privatheit mancher Posts und der Umstand, dass die Beklagte nicht für alle Posts bezahlt wird, ändern daran nichts. Es ist das Wesen der Influencer-Werbung, dass der Influencer immer zugleich an seinem Image und seiner Authentizität arbeitet, wozu er die passenden Marken und Artikel bewirbt, und den Kreis seiner Follower „pflegt“, die seine Glaubwürdigkeit schätzen und Teil der Community „ihres“ Influencers sein möchten. Insofern fördert die Beklagte durch ihre Posts stets auch ihre eigenen geschäftlichen Aktivitäten. Denn Unternehmen sind für ihre Werbung an möglichst glaubwürdigen Werbeträgern interessiert. Eine Kennzeichnung als Werbung ist auch nicht entbehrlich. Keinesfalls wissen alle Follower den werblichen Charakter des Auftretens von Influencern einzuschätzen; dies gilt insbesondere für die teils sehr jungen Abonnenten der Beklagten.

Instagram Werbung
Foto: Today Testing CC BY-SA 4.0



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

2 Kommentare

  1. wie sagte hendryk broder – wenn man über deutschland ein dach anbringen würde, wäre ea eine irrenanstalt. :)

  2. Wenn ich also ein Bild von meinem Auto hochlade muss ich dies demnächst als Werbung markieren…

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage