Allgemein

„König von Deutschland“ Peter Fitzek ist wieder da – BaFin mit Verbot

Deutschland Flagge

Peter Fitzek ist wieder da! Kennen Sie nicht? Er war vor Jahren selbsternannter König von Deutschland. Vor 7 Jahren widmete sich sogar Spiegel TV seiner „Krönungszeremonie“, seinem Königreich und allem was dazu gehört. Sowas könnte eigentlich in der Abteilung Klamauk landen – wenn der gute Herr Fitzek nicht auch eine Bank gegründet hätte, die absichtlich nicht den bundesdeutschen Gesetzen und der BaFin unterstand. Einfach so, Bank auf, Gelder annehmen. Vor Jahren erfolgten dann Gerichtsprozesse und Urteile gegen den selbsternannten Monarchen, der eine Zeit lang einige „Follower“ hatte. Damit hätte der Spuk vorbei sein können.

Aber bereits im Mai diesen Jahres wurde zum Beispiel im Deutschlandfunk berichtet, dass der ehemalige „König von Deutschland“ wieder da ist, und diesmal nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in Sachsen eine „Bank“ aufgemacht hat. Wird es hier wie früher bis zum Jahr 2013 Schäden für gutgläubige Einzahler geben bei einer Möchtegern-Bank, die keinerlei Aufsicht unterliegt? Heute hat die BaFin als oberster Finanzaufseher Deutschlands folgende Mitteilung veröffentlicht. Im Wortlaut:

Martin Harder: BaFin untersagt Unterstützung des unerlaubten Geschäftsbetriebs von Peter Fitzek und gibt Abwicklung auf. Die BaFin hat Herrn Martin Harder, ehemals Ühlingen, mit Bescheid vom 2. August 2021 aufgegeben, die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte von Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, sofort einzustellen. Harder führt für Fitzek eine Filiale in Dresden, in der er für dessen unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte wirbt.

Fitzek nimmt derzeit unter der Firma „GK Gemeinwohlkasse“ wieder Gelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern an und verspricht, diese später zurückzuzahlen. Er betreibt somit das Einlagengeschäft, für das er eine Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) benötigte. Diese liegt jedoch nicht vor. Zudem betreibt Fitzek unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungsgeschäft, ohne eine entsprechende Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zu besitzen. Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aus März 2021 gab es eigentlich Berichte, dass die BaFin die „Bank“ von Peter Fitzek abwickelt. Aber offenbar ging der Spuk weiter. Wird die „neue“ BaFin, die nach dem Skandal um Wirecard nun so wirklich kräftig durchgreifen will, diesmal wirklich diesen Spuk beenden? Hier nochmal die Rückschau auf das Königreich Deutschland aus dem Jahr 2014. Gruselig schaurig, verstörend, ungewollt wahnsinnig komisch, aber tief traurig für Betroffene.

Hier eine anwaltliche Einordnung aus 2018:



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage