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Kommission für Rundfunkbeitrag-Absenkung – erstes Bundesland dagegen?

FMW-Redaktion

Die leidige Debatte. Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) darf nicht sinken, er muss sogar noch steigen, wenn es man dem Willen der ARD geht. Denn die Kosten für die Digitalisierung etc würden den Finanzbedarf weiter raufschrauben, und sowieso hätte man zuletzt auf Erhöhungen verzichtet, so rührte die ARD durch ihren Chef Lutz Marmor zuletzt die Werbetrommel für höhere Gebühren. Und nicht nur das: Die angesparte Cash-Reserve in Höhe von 1,16 Milliarden Euro, die durch die flächendeckende Zwangszahlung jedes Haushalts entstanden ist, soll nicht an den Bürger zurückfließen (obwohl ursprünglich dafür gedacht), die ARD will sich auch diesen Geldberg einverleiben. Man hat ja derart hohe Kosten, und auch mit den zusätzlichen Einnahmen durch Werbung scheint man trotz „brutaler“ Sparmaßnahmen nicht zurechtzukommen.

Cash Rundfunkbeitrag
Cash, Cash, Cash muss her. Die ARD will mehr Geld haben + sich sämtliche Reserven von 1,16 Milliarden Euro einverleiben. Aber kommt es doch unerwartet zu einer Kürzung des Beitrags? Foto: Avarice (2012), by Jesus Solana / Wikipedia (CC BY 2.0)

Letzten Herbst rührte die ARD ihre Werbetrommel für höhere Rundfunkbeiträge so kräftig wie noch nie zuvor, sogar eine „Transparenzoffensive“ mit eigener Talkshow und Frage/Antwort-Runde gab es, wo ARD-Chef Lutz Marmor und WDR-Intendant Tom Burow dem braven Gebührenzahler erläuterten, dass die ARD bereits am Krückstock gehe aufgrund der so geringen Gebühr. (so fassen wir diese Talkrunde mal zusammen).

Hier noch einmal der Link zu unserem Artikel bzgl. dieser legendären Promotion-Runde namens „ARD Check“.

Aber warum rührte die ARD zuletzt so sehr die Werbetrommel? Ganz einfach: Man will sein Budget sichern und wenn es geht noch ausbauen. Und genau das ist das Problem. Im allgemeinen Klima des „Wutbürgers“, der gegen staatliche Autoritäten aufbegehrt, befürchteten die Damen und Herren bei der ARD wohl, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sogar vorschlagen könnte die Rundfunkgebühr zu senken. Und genau diese Befürchtung scheint jetzt eingetreten zu sein. Gestern versandte die KEF ihren nicht bindenden Vorschlag für die neue Rundfunkgebühr an alle Regierungen der Bundesländer, die letztlich gemeinsam für die Höhe der Rundfunkgebühr zuständig sind.

In ihrem unverbindlichen Vorschlag, an den sich die Bundesländer idR orientieren, schlägt die KEF nach übereistimmenden Presseberichten vor den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro auf 17,21 Euro zu senken.

Das klingt unglaublich – die KEF, bisher eher als Gebührenerhöhungs-Vorschlagsanstalt bekannt, schlägt eine Senkung vor? Sachsen-Anhalt´s Ministerpräsident Reiner Haseloff (in 5 Wochen sind in Sachen-Anhalt Wahlen) sagte gestern er würde eine Absenkung des Beitrags begrüßen. Auch seine Amtskollegen werde er versuchen davon zu überzeugen. Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst sagte er eine funktionsgerechte Finanzausstattung der Rundfunkanstalten unter Wahrung der Beitragsstabilität sei möglich. Gleich nebenan in Sachsen, wo keine Wahlen vor der Tür stehen, soll sich Gerüchten zufolge die Landesregierung schon festgelegt haben, dass man bei einer Gebührensenkung nicht mitmacht.

Als es vor drei Jahren hieß wir ändern die Art und Weise, wie der Rundfunkbeitrag erhoben wird (alle müssen zahlen), hieß es einstimmig es ginge dabei nicht darum mehr Geld einzunehmen. Alles solle lediglich fairer und transparenter werden. Wenn am Ende doch höhere Einnahmen rauskämen, könne man diese ja an die Gebührenzahler erstatten, so die einhellige Meinung von Politik und Funktionären der Öffentlich Rechtlichen damals. Und jetzt? Im „ARD Check“ vom 19. Oktober letzten Jahres verkündete ARD-Chef Lutz Marmor gut drei Jahre später „erhalte die ARD nicht mehr Geld, könnte man sein gegenwärtiges Programm nicht mehr aufrechterhalten“ (Zitat). Man spare bereits wo man könne, man sei am Ende. Mit 6,1 Milliarden Euro kommt man einfach nicht aus, so ist das wohl… deswegen sollen jetzt die 1,16 Milliarden Euro, die bis jetzt als Reserve aufgelaufen sind und ja eigentlich als Erstattung für die Gebührenzahler vorgesehen waren, an die ARD fließen. Selbst damit könne man nicht normal weiterarbeiten – deswegen forderte Marmor im Oktober zusätzlich zu der Einverleibung der Reserve müsse man auf den aktuellen Beitrag von 17,50 Euro noch jährlich 400 Millionen Euro insgesamt zusätzlich erhalten.

Was, wenn es jetzt tatsächlich zu einer Absenkung der Rundfunkgebühr kommen sollte? Oder zumindest nicht zu einer Erhöhung? Und was wenn die Ministerpräsidenten der Bundesländer so frech sein sollten der ARD die 1,16 Milliarden Cash-Reserve vorzuenthalten? Werden dann die „hochwertigen“ Vorabendprogramme der ARD eingestellt? Stundenlang Testbild? Sogar tagsüber? Keine intellektuell tiefgrüdigen Telenovelas mehr, auf die der ARD-Zuschauer nicht verzichten kann? Kein hochbezahlter Till Schweiger mehr als Tatort-Kommissar, sondern stattdessen unbekannte und hungrige Nachwuchsschauspieler, die sich freuen auch für kleines Geld im Tatort spielen zu dürfen? Wird die Nation solche Einschnitte verkraften?

Abgesehen davon tut sich in Sachen Bürgerprotest auch etwas. Vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden ab März 25 Klagen von Bürgern und Gewerbetreibenden verhandelt, die den Rundfunkbeitrag als Steuer betrachten, die nicht erhoben werden dürfe. Wir meinen: Nutzt ein Bürger gar keine TV- oder Radiogeräte, und besitzt vielleicht noch nicht einmal einen Fernseher, und auch kein Radiogerät, dann ist das ungefähr so als würde der Staat den Bürger zwingen Kfz-Steuer zu zahlen, auch wenn er gar kein Auto besitzt.



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6 Kommentare

  1. Nicht einen Cent für diese verlogene Vetternwirtschaft.

  2. 29 Cent x 12 = 3,48 Euro.
    Wahnsinn. Das reicht für ein großes Bier.
    Ich hoffe, die Klagen haben Erfolg.
    Ein guter Artikel. Danke.

  3. 17,21 sind 17,21 zu viel, für diese Zwangs-/ und Droh-Verbrecher!

  4. Apropos GEZ Pflicht

    Verwaltungsverfahrensgesetz
    § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

    Sollte also jemand seine Zustimmung zu dem Vertrag den die GEZ mit dem Staat gemacht hat, nicht schriftlich zugestimmt haben, geht da gar nichts.

    Unwirksam

  5. Guter Artikel :) !

    Ich wie hunderttausend oder mehr andere Menschen fragen sich,warum wird es nicht einfach kodiert wie „S K Y“ ! So teuer wäre die Umstellung nicht,einfach mal weniger verschwenden und los gehts.
    Alles wäre wieder gerecht.Jeder der diese Sender sehen und hören möchte zahlt.

    Lol ,das wird nie kommen ich weis.In diesem Land lebt meiner Meinung nach die Ungerechtigkeit .

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