Millionenverluste bei Immobilienanlagen bringen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unter erheblichen Rechtfertigungsdruck. Im Zentrum steht ein komplex finanziertes Fondsvehikel, dessen scheinbar konservative Anleihen offenbar hochriskante Nachrangdarlehen bündelten. Nun geht es nicht nur um Schadenersatz, sondern um grundsätzliche Fragen: Wer prüfte die Risiken, wie wirksam war die Aufsicht, und wie sicher sind Beitragsgelder tatsächlich vor solchen Anlagefehlern im deutschen Gesundheitswesen geschützt?
Vom vermeintlichen Sicherheitsbaustein zum Millionengrab
Nach bisherigen Erkenntnissen könnten Einrichtungen des Gesundheitswesens mindestens 127 Millionen Euro mit Anlagen verlieren, die wirtschaftlich vom Verius-Immobilienfinanzierungsfonds abhingen.
Betroffen sind sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch mehrere Kassenärztliche Vereinigungen. Allein die KV Baden-Württemberg rechnet demnach mit einem Schaden von bis zu 44 Millionen Euro. Bei der KV Schleswig-Holstein stehen 36 Millionen Euro im Feuer, während für die BKK Gildemeister Seidensticker etwa sechs Millionen Euro genannt werden. Weitere Klagen betreffen unter anderem die Kaufmännische Krankenkasse, die Pronova BKK und die KV Hessen.
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Finanzmarktwelt.de berichtete bereits im Dezember 2022 über diesen brisanten Vorgang, dass Krankenkassen riskante Immobilien-Millionenkredite vergaben.
Wie das Handelsblatt kürzlich berichtet, könnten insgesamt mindestens 96 Prozent des rund 1,2 Milliarden Euro schweren Fondsvermögens verloren gehen. Nun haben sich die bereits seit Dezember 2022 absehbaren Befürchtungen bewahrheitet:
„Und mit den steigenden Zins- und Baukosten steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass einige der ehrgeizigen Pläne, die Bauträger noch vor einem Jahr hatten, nicht verwirklicht werden können.“
Mehrere Investoren verlangen deshalb vor dem Landgericht Frankfurt Schadenersatz von den beteiligten Fondsinitiatoren, Dienstleistern und Beratern. Ob Beratungs-, Informations- oder Kontrollpflichten verletzt wurden, ist Gegenstand der laufenden Verfahren und noch nicht gerichtlich entschieden.
Die Institutionen erwarben offenbar nicht einfach gewöhnliche Fondsanteile. Dazwischen war die Luxemburger Zweckgesellschaft Securo Pro Lux geschaltet, die mehrere Schuldverschreibungen emittierte. Diese Wertpapiere bezogen ihre Zahlungsströme wiederum aus dem Verius-Fonds. Die Struktur vermittelte damit den Eindruck einer regulären Anleihe, während das wirtschaftliche Risiko letztlich aus privaten Immobilienfinanzierungen stammte.
Bereits Ende November 2022 wurde die Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) des Referenzfonds auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die entsprechenden Anleihen waren teilweise sogar zum regulierten Markt der Börse Stuttgart zugelassen.
Die riskante Wette hinter der niedrigen Verzinsung
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Der Kern des Problems liegt nicht im direkten Besitz von Wohnhäusern oder Bürogebäuden, sondern in der Finanzierung von Projektentwicklern. Der Verius-Fonds vergab überwiegend Mezzanine- beziehungsweise Nachrangdarlehen. Solches Kapital steht in der Haftungskette zwischen dem Eigenkapital des Bauherrn und dem vorrangig besicherten Bankkredit. Gerät ein Projekt in Schwierigkeiten, werden zunächst Banken und andere erstrangige Gläubiger bedient. Für den Nachrangfinanzierer bleibt häufig nur der Rest – oder überhaupt nichts.
In der Niedrigzinsphase funktionierte dieses Geschäftsmodell, solange Immobilienpreise stiegen, Projekte rasch verkauft wurden und sich Anschlussfinanzierungen problemlos beschaffen ließen. Die Darlehensnehmer zahlten für das zusätzliche Risikokapital teilweise zweistellige Zinssätze. Bei den indirekt beteiligten Einrichtungen des Gesundheitswesens kam davon jedoch offenbar nur eine relativ niedrige Grundverzinsung an.
Die Differenz zwischen dem hohen Ertrag der Projektkredite und dem niedrigen Anleihekupon hätte als Warnsignal für erhebliche Risiken und Kosten innerhalb der Konstruktion verstanden werden können.
Mit dem abrupten Zinsanstieg, höheren Baukosten, sinkenden Grundstückswerten und dem Einbruch des Transaktionsmarktes brach die Kalkulation vieler Projektentwickler zusammen. PwC hatte bereits 2024 darauf hingewiesen, dass besonders Nachrang- und Mezzanine-Finanzierer mit Abschreibungen rechnen müssten. Gerade deutsche Projektentwicklungen seien häufig mit wenig Eigenkapital und komplexen Finanzierungsebenen ausgestattet gewesen.

Das Umfeld bleibt angespannt: Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 24.064 Unternehmensinsolvenzen registriert, 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Baugewerbe kamen 104 Insolvenzen auf jeweils 10.000 Unternehmen – einer der höchsten Werte aller Wirtschaftsbereiche.
Strenge Gesetze, aber Lücken bei Kontrolle und Verantwortung
Besonders brisant ist der Fall, weil Sozialversicherungsträger keine gewöhnlichen institutionellen Anleger sind. Ihre Reserven sollen Leistungen finanzieren und kurzfristig verfügbar bleiben. § 80 des Vierten Sozialgesetzbuches schreibt deshalb vor, die Mittel so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und eine ausreichende Liquidität gewährleistet wird.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt in seinem Anlageleitfaden ausdrücklich klar, dass mögliche Zielkonflikte zugunsten der Sicherheit zu lösen sind. Der Wunsch nach höheren Erträgen darf demnach nicht zulasten des Kapitalerhalts gehen. Außerdem müssen Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch Mischung, Streuung sowie ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement begrenzt werden. Eine eingefrorene, von nachrangigen Immobilienkrediten abhängige Anlage steht zu diesen Grundsätzen zumindest in einem schwer erklärbaren Spannungsverhältnis.
Das BAS führt nach eigenen Angaben die Rechtsaufsicht über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger und wertet deren Geldanlagen jährlich aus. Die operative Anlageentscheidung bleibt jedoch grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Institution. Bei Kassenärztlichen Vereinigungen kommen zudem unterschiedliche Landesaufsichten ins Spiel. Dadurch entsteht ein fragmentiertes System, in dem Verantwortung zwischen Vorständen, Anlageausschüssen, Beratern, Wirtschaftsprüfern, Ratingagenturen und Behörden verteilt ist.
Genau diese Arbeitsteilung kann bei komplexen Produkten zum Problem werden. Jeder Beteiligte prüft womöglich nur einen Teil der Konstruktion. Ein Börsenlisting, eine externe Bonitätsbewertung oder die Verpackung als Schuldverschreibung ersetzen jedoch keine vollständige Analyse der dahinterliegenden Kreditnehmer. Entscheidend ist nicht die juristische Hülle, sondern das sogenannte Durchschauprinzip: Woher stammen Zinsen und Rückzahlungen tatsächlich, welche Sicherheiten existieren und wer trägt bei einer Insolvenz den ersten Verlust?
Fazit und Ausblick: Die Beitragszahler tragen am Ende das Risiko
Der Verius-Komplex ist mehr als ein isolierter Fehlschlag aus der Immobilienkrise. Er zeigt, wie ein wirtschaftlich riskantes Privatmarktinvestment durch mehrere Vertrags- und Finanzierungsebenen den Anschein eines konservativen Wertpapiers erhalten konnte. Ausgerechnet Institutionen, deren Anlagepolitik besonders sicherheitsorientiert sein muss, gerieten dadurch in die Nähe eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes.
Ob die klagenden Kassen und Vereinigungen erhebliche Beträge zurückerhalten, hängt von den Gerichtsverfahren, der Beweislage und der Zahlungsfähigkeit möglicher Anspruchsgegner ab. Selbst erfolgreiche Urteile garantieren daher noch keine vollständige Erstattung. Bis zu rechtskräftigen Entscheidungen können zudem Jahre vergehen.
Politisch dürfte der Druck steigen, komplexe und strukturierte Anlagen künftig vor dem Kauf melde- oder genehmigungspflichtig zu machen. Denkbar wären außerdem strengere Konzentrationsgrenzen, unabhängige Stresstests und eine verpflichtende Analyse sämtlicher zugrunde liegender Vermögenswerte.
Ohne solche Konsequenzen droht nach dem juristischen Nachspiel bereits der nächste Vertrauensverlust: Versicherte und Ärzte müssten sich fragen, weshalb öffentlich gebundene Gelder Risiken ausgesetzt wurden, die selbst professionelle Immobilieninvestoren nur schwer beurteilen konnten.
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Wieso, die Krankenkassen gehen doch kein Risiko ein.
Wenn das Geld nicht mehr reicht, werden die Beiträge erhöht oder die Leistungen reduziert oder beides.
Wenn der Referentenentwurf sich durchsetzt, werden gerade die ärmsten der Armen (Mütter die ihre schwerbehinderten Kinder 24 Stunden am Tag pflegen) in den Arsch getreten.
Ebenso im EU- Ausland lebende Pflegebedürftige, wo dann der Ehepartner bis zum Umfallen 24 Stunden am Tag pflegen muss.
Natürlich müssen weiter die vollen Beiträge in die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang weiterbezahlt werden.
Eine private Versicherung hätte Besuch vom Staatsanwalt.
Aber die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland eben nicht unabhängig sondern durch die Politik weisungsgebunden.
Viele Grüße aus Andalusien
Helmut
@Helmut…ich bewundere Menschen, die zu jedem Thema etwas wissen und beitragen können und dieses Wissen dann auch noch so adäquat äußern können…Chapeau nach Andalusien
inkompetenz wohin man schaut
Schröder wollte damals die Bürgerversicherung. Es ist totale Verschwendung 100 gesetzliche Versicherungen zu haben. Das die Versicherung solche Geschäfte macht gehört ersatzlos gestrichen. Da werden wieder Risiken sozialisiert. Sollen sich privat Banken um das Risiko kümmern.
Hallo @ Thomas
In Spanien gibt es nur eine Sozialversicherung.
Daher hat sie auch eine starke Position gegenüber der Pharma- Industrie
Ich benötige seit 18 Jahren ein Medikament gehen Leukämie.
Es kostet in Spanien 3.600 Euro im Monat und in Deutschland 5.600 Euro.
Diese Preisspanne existiert aber bei fast allen Medikamenten.
Mit der Zuzahlung bei Medikamenten blicke ich nicht durch, denn wir zahlen mit anderen Medikamenten pro Monat keine 5,00 Euro.
Dafür sind alle Leistungen der Krankenkasse ohne Zuzahlung.
Auch nicht bei Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte usw.
Rentner zahlen keine Krankenkassenbeiträge.
In jedem Dorf gibt es ein Gesundheitszentrum mit mehreren Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern.
Zur Terminvereinbarung haben wir eine App.
Es ist noch nie vorgekommen, dass wir nicht am nächsten Werktag einen Termin bekamen.
Selbst als wir auf dem Weg zum Gesundheitszentrum waren, haben wir den Termin noch geändert oder schon dort angekommen, noch einen für meine Frau hinzugefügt.
Natürlich kann man (wenn kein Notazrt notwendig ist) auch ohne Termin im Notfall zum Gesundheitszentrum fahren.
Liegt eine gravierende Gesundheitsstörung vor, bring der Krankenwagen den Patient in die Universitätsklinik nach Malaga.
Das ist mir bereits 2 x passiert.
Direkt auf die Intensivstation.
Handy konnte ich behalten und dann ging es 4 Wochen um Leben oder Tod. Künstliche Niere,
jeden Tag Blutwäsche um die weißen Blutkörper auszuwaschen usw.
Da man mir bei einer Rückenmarkentzündung nicht zumuten wollte, über Monate Schmerzmittel oral einzunehmen, bin ich 18 Monate mit Fentanyl behandelt worden.
Sogar recht großzügig.
Ich konnte selber (in Grenzen) die Dosis bestimmen und wann ich es wieder absetzte.
Seit 2 Jahren habe ich es wieder abgesetzt, denn ich bin vollkommen beschwerdefrei.
Das man von dem Zeug süchtig werden kann, ist mir vollkommen schleierhaft.
Aber gegen Schmerzen eine Wunderwaffe.
So läuft das hier im spanischen Gesundheitssystem, dass auch noch die höchste Transplantationsrate der Welt hat und in der Krebstherapie führend ist.
Und—- wenn es nicht mehr geht, kann der Patient Sterbehilfe verlangen.
Viele Grüße aus Andalusien
Helmut
Bei einer Einheitsversicherung (Bürgerversicherung) würde sich das Risiko von Finanzspekulationen auf Null minimieren, da es dann nur noch eine Kasse geben würde. Vorteil: Der gesamte aktuelle Verwaltungsapparat wäre verschwunden (Thema Kosteneinsparung). Des Weiteren wäre auch nur noch eine Prüfinstanz von Nöten (Bundesamt für Soziale Sicherung oder Bundesrechnungshof).
So ist das @ MI DA
Deutschland hat aktuell genau 93 gesetzliche Krankenkassen (Stand 2026). Diese versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung. Zusätzlich gibt es in der privaten Krankenversicherung zahlreiche private Anbieter (darunter rund 40 größere Unternehmen), die individuelle Tarife für Selbstständige, Beamte und Gutverdiener anbieten.
Wer also ein hohes Einkommen hat, kann sich bei privaten Krankenkassen, für mehr Leistungen, billiger versichern.
Da nun die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen abgeschafft werden soll, werden die privaten Krankenkassen noch mehr Zulauf von Gutverdienern erhalten.
Dabei können sich natürlich die privaten Krankekassen nur die Antragsteller aussuchen, die ohne Vorerkrankugen sind.
Der Wegfall von Beitragszahlern, die bisher bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, kann dann ja durch weitere Beitragserhöhung ausgeglichen werden.
Viele Grüße aus Andalusien
Helmut