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Kurzkommentar: Negativzinsen auf Kundeneinlagen

Von Thorsten Polleit

Thorsten Polleit

Einige deutsche Banken wollen Kunden negative Einlagenzinsen in Rechnung stellen. Mit dem Hinweis auf den negativen EZB-Einlagenzins lässt sich solch ein Schritt jedoch nicht überzeugend begründen.

Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus einem Blick auf die Zahlenlage.

Die Überschussguthaben zuzüglich der Depositeneinlagen, die die Euro-Banken bei der EZB halten, belaufen sich derzeit auf etwa 111,6 Milliarden Euro.

Der negative EZB-Einlagenzins in Höhe von 0,2 Prozent bürdet den Banken somit zusätzliche Kosten von 223 Millionen Euro auf.

Umgerechnet auf die Sichtverbindlichkeiten der Kunden von mehr als 4.700 Milliarden Euro ist das eine Belastung von weniger als 0,005 Prozent.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet, bietet der negative EZB-Einlagenzins folglich keine überzeugende Erklärung, dass der Bankensektor (derzeit) einen ‚sichtbaren‘ Strafzins (z. B. in Höhe des EZB-Einlagenzinses) erheben müsste.

Wenn einzelne Banken einen negativen Zins erheben, sollten sich folglich immer noch Banken finden lassen, die ihren Kunden das Schicksal des negativen Zinses ersparen.

Unter den aktuellen geldpolitischen Bedingungen wird Bargeld zusehends vorteilhafter gegenüber dem Halten von Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Sparer haben also einen Anreiz, ihre Bankeinlagen in bar abzuheben. Bei der Schließfachlagerung des Bargeldes sollte man sich jedoch vorher genau informieren, wie hoch zum Beispiel die Versicherungssumme ist. Schließlich werden auch in Banken zuweilen Tresore geknackt! (siehe hierzu zum Beispiel: http://www.dasinvestment.com/nc/berater/news/datum/2014/10/28/so-bewahren-sie-ihr-bargeld-sicher-auf/)



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