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Liebe Anleger: Vertrauen Sie bitte nicht dem Spruch „das ist BaFin-geprüft“

Riester-Rente, Schiffsfonds, Geschlossene Immobilienfonds, Zertifikate, Strukturierte Anleihen. Was gibt es nicht für tolle Produkte (Satire). Wurde Ihnen in diesem Zusammenhang schon mal der Satz entgegen geworfen "das ist alles BaFin-geprüft"? Machen Sie sich keine Sorgen liebe Anleger, alles geprüft, alles in...

FMW-Redaktion

Liebe Anlegerin, lieber Anleger. Sie haben sich doch sicherlich schon mal von einem Bankberater in einer Bankfiliale beraten lassen? So richtig schön mit Kaffee am Beratungstisch, netten Worten, und allem drum herum? Bunte Grafiken und Hochglanzprospekte inklusive? Oder wurden Sie schon mal beglückt von einem „Berater“ einer Versicherung oder eines Strukturvertriebes (AWD etc), wo dann ein netten Mensch Abends bei Ihnen am Wohnzimmertisch den Laptop rausholt?

Riester-Rente, Schiffsfonds, Geschlossene Immobilienfonds, Zertifikate, Strukturierte Anleihen. Was gibt es nicht für tolle Produkte (Satire). Wurde Ihnen in diesem Zusammenhang schon mal der Satz entgegen geworfen „das ist alles BaFin-geprüft“? Machen Sie sich keine Sorgen liebe Anleger, alles geprüft, alles in Ordnung. Wenn die BaFin das abnickt, dann hat alles seine Ordnung. Richtig? Falsch!

Die BaFin prüft keine Inhalte

Es ist ein großer Irrglaube, dass irgendeine Aufsichtsbehörde in Deutschland irgendetwas prüfen würde, was dem Anleger vorgesetzt wird. Gemäß geltendem Recht muss der Emittent eines Finanzrodukts einen „Verkaufsprospekt“ erstellen. Der wird an die BaFin übermittelt. Sie prüft dann lediglich, ob alle notwendigen Formalien im Prospekt enthalten sind, wie zum Beispiel die Anschrift des Emittenten usw.

Nach eigenen Angaben der BaFin prüfe man nur, ob der Prospekt „die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist“. Ob die im Prospekt niedergeschriebenen Inhalte der Wahrheit entsprechen, prüft niemand. Dafür hätte man auch gar keine Personalkapazitäten. Warum dann überhaupt so ein Prospekt? Laut BaFin bildet er die Basis „als zentrale Haftungsgrundlage in Streitfällen“, wenn der Anleger später mal den Emittenten verklagt.

Im Klartext bedeutet das: Wenn Sie sich (nachdem ihr Geld weg ist?) ihr Geld zurück-klagen wollen, haben sie einen Prospekt mit bunten Versprechungen in der Hand, den sie als Klage-Grundlage vor Gericht vorzeigen können. In der Finanz-Szene (so munkelt man) werden Sätze wie „keine Sorge, alles BaFin-geprüft“ oder „alles in Ordnung, das ist Bank-geprüft“ gerne eingesetzt, um Zweifel von Anlegern auszuräumen, damit der Michel schnell unterschreibt.

Aktuelles Beispiel

Also bitte, dran denken: Die oberste Finanzaufsicht hierzulande prüft nichts! Ein gutes Beispiel dafür ist die aktuelle Pleite der P&R-Gruppe, über die wir gestern schon berichteten. Es wird wohl ein Milliardengrab für Anleger – das größte in der jüngeren Finanzgeschichte in Deutschland! Hierzu druckt die BaFin heute lediglich die gestern von P&R veröffentlichte Mitteilung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens 1:1 ab. Und kommentieren tut die BaFin dazu nur folgendes:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetz entspricht, und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

Also auch im Pleite-Fall, und daraus wohl resultierenden riesigen Verlusten für Anleger wird die BaFin nicht aktiv… Hauptsache, die Formalien wurden korrekt erfüllt!

BaFin
Beratung bei einer Volksbank. Das soll natürlich nicht pauschal andeuten, dass dort schlecht oder schlechter beraten wird als anderswo, oder das bei den Kreditgenossen falsche Versprechungen gemacht werden… Foto: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken



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