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Life Forestry: BaFin untersagt ein Angebot in Deutschland

Life Forestry Problem bei BaFin - Beispielbild Wald

Sie haben sicher in den letzten Jahren schon mal was gehört von der Life Forestry aus der Schweiz? Geldanlage in Bäume ist hier das Thema. Sozusagen eine der Alternativen zu nicht mehr vorhandenen Zinsen. Eine gute Sache? Ein seriöses Investment? Oder geht es bei dem Thema auch darum, welchen Anbieter man sich aussucht? Wir halten uns da raus. Nur ist uns ganz aktuell die folgende Info der BaFin auf den Tisch geflattert. Im Wortlaut:

Life Forestry Switzerland AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland
Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.



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5 Kommentare

  1. Toll, das Angebot gibt es jetzt seit 15 Jahren und JETZT merkt die BaFin, dass der Anlageprospekt fehlt? Ich weiß nicht, ob es den Anlegern hier auch so gehen wird wie den Balsa-Anlegern von Sharewood, aber unsere Aufsichtsbehörden arbeiten definitiv zu langsam. In ca. 5 Jahren werden die ersten wissen, ob sie beschissen wurden oder ob es eine gute Investition war …

    1. Geld(-wert) muss vernichtet werden: je mehr derartige Anlageklassen öffentlich (bittstellend, bettelnd) angeboten werden, desto lauter deren Hilfeschrei nach Dummen.

  2. @Nani Das Vermögensanlagegesetz hat sich erst 2015 im sog. Kleinanlegerschutzgesetz geändert. Vorher waren diese Anlageformen nicht illegal. Das wurden sie erst, als es dieses Unternehmen auch nach 4 Jahren nicht schaffte einen gesetzeskonformen Prospekt zu veröffentlichen. Unsere Behörden haben also an dieser Stellen tatsächlich nicht zu langsam gearbeitet.

  3. Stiftung Warentest hat Life Forestry 2020 auf ihre „WARNLISTE GELDANLAGEN“ aufgenommen, in der sie vor (Zitat) „dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geld­anlage­angebote“ warnt. Analysiert man die Entwicklung älterer dort aufgeführter Firmen, so verloren in den meisten Fällen (!) die Anleger bei dort aufgeführten Unternehmen große Teile oder sogar ihr gesamtes Investment. Von daher sollte man unbedingt von einem Investment bei Life Forestry Abstand nehmen!

    1. Schon echt krass das die BaFin da erst spät eingreift, aber es gibt natürlich 1000 Unternehmen die vllt. nicht so sind wie sie sich präsentieren. Naja so muss jeder Anleger selber aufpassen und die Fakten checken, wie bei jedem Investment.

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