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Lobbyverband fordert Ausrufung der Frühwarnstufe im „Nationalen Notfallplan Gas“

Gas-Flamme

Seit gestern ist unklar, ob Europa weiterhin Gas in Russland einkaufen wird. Denn Wladimir Putin will nur noch Gas gegen Rubel verkaufen. Was wird passieren? Die Experten der Commerzbank sehen eine praktikable Lösung (mehr dazu hier). Aber die Unsicherheit ist über Nacht gewachsen. Der Lobbyverband „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW) fordert in einer aktuellen Mitteilung die Bundesregierung zur Ausrufung der Frühwarnstufe im „Nationalen Notfallplan Gas“ auf.

Laut Aussage des BDEW liegen konkrete und ernst zu nehmende Hinweise vor, dass wir in eine Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen. Mit der Ankündigung durch Wladimir Putin, dass Gaslieferungen in Zukunft in Rubel zu bezahlen sind, sei eine Auswirkung auf die Gaslieferungen nicht auszuschließen. Seitens des Bundeslastverteilers, der Bundesnetzagentur, müssten Kriterien entwickelt werden, welche Industrien und Sektoren weiterhin mit Gas auch im Rahmen einer Gasmangellage versorgt werden. Die Haushaltskunden sind laut BDEW qua existierender Regelung geschützt. Zudem müsse auf europäischer Ebene das Ausrufen der Frühwarnstufe koordiniert werden. Das Ausrufen der Frühwarnstufe werde dazu führen, dass die Vorbereitung einer tatsächlich eintretenden Gasmangellage in Zusammenarbeit von Kommunen, BNetzA und Netzbetreibern an außerordentlicher Bedeutung gewinnt. Hier dazu im Wortlaut vom BDEW zum Hintergrund:

Geregelt ist in Artikel 11 der Gas-Versorgungssicherheits-VO vom 25.10.2017 „Ausrufung einer Krise“:

„Die drei Krisenstufen sind:

a) Frühwarnstufe (im Folgenden: Frühwarnung): Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- oder. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden;

b) Alarmstufe (im Folgenden: Alarm): Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen;

c) Notfallstufe (im Folgenden: Notfall): Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor, und alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.“



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