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Lockdown: Bund will Hilfen ausweiten – Handel warnt vor 250.000 verlorenen Jobs

Ab Mittwoch gilt also bundesweit der zweite Corona-Lockdown in Deutschland. Geschäfte schließen, und wie beim ersten Lockdown auch bleiben Supermärkte und Apotheken natürlich weiterhin geöffnet. Das ist wohl die Mega-Katastrophe für den stationären Einzelhandel in Deutschland. Denn die vielleicht wichtigste Umsatzwoche des Jahres, nämlich genau die Woche vor Heiligabend, bricht damit komplett weg. Da hört man natürlich von der Politik, dass die Corona-Hilfen ausgeweitet werden sollen. Aber reicht das? Vollmundig hört man aktuell von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, dass man Unternehmen und Beschäftigten unterstütze, und zwar mit der „nochmals verbesserten Überbrückungshilfe III“ – man erhöhe den monatlichen Maximalbetrag deutlich von derzeit 200.000 auf 500.000 Euro.

Dazu darf man nochmals erwähnen: Die November-Hilfen des Bundes für die Gastronomie werden erst im Januar ausgezahlt, womit schon mal die Gastronomie vor dem Total-Kollaps steht! Was für ein Offenbarungseid für die Politik! Aber zurück zum neuen Lockdown. Hier der „Handelsverband Deutschland“ (HDE) mit seinem aktuellen Kommentar nach den gestrigen Corona-Beschlüssen:

„Der Einzelhandel hat in den letzten Monaten mit seinen Hygienekonzepten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Wenn jetzt Geschäftsschließungen als notwendig angesehen werden, darf die Bundesregierung die Branche nicht im Regen stehen lassen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Der betroffene Nonfood-Handel wird nach HDE-Einschätzung bei einem bundesweiten Lockdown ab Mittwoch in einem Bereich von Minus 60 Prozent für den Monat Dezember landen. Im Vorjahresvergleich würden so zwölf Milliarden Euro Umsatz für die Händler verloren gehen. Der Lockdown trifft knapp 200.000 Handelsunternehmen, 99 Prozent dieser Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen. Der Innenstadteinzelhandel steht für bis zu 600.000 Beschäftigte, von denen durch den Lockdown bis zu 250.000 Jobs verloren gehen könnten.

„Dass viele Händler jetzt mitten im Weihnachtsgeschäft, der umsatzstärksten Zeit des Jahres, zusperren müssen, trifft die Branche und die Innenstädte hart. Das werden viele Unternehmen ohne entsprechende Staatshilfen nicht überstehen“, so Genth. Der HDE fordert deshalb für den Dezember eine Gleichbehandlung mit der Gastronomie und die Aufnahme der Branche in die Dezemberhilfen. Ab Januar müsse dann eine neue Form der Finanzhilfe gefunden werden. Die Überbrückungshilfen alleine reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.

„Natürlich geht es jetzt um die Gesundheit aller. Es geht beim Einzelhandel aber auch um unsere Innenstädte als Ganzes. Wenn wir mit dem Handel die Kernbranche unserer Stadtzentren weitgehend in die Insolvenz zwingen, ist das nach der Krise nicht einfach wieder zu beheben. Deshalb muss die Politik jetzt mit einem starken Hilfsprogramm dafür sorgen, dass es nicht zu einer nicht mehr wieder gut zu machenden Pleitewelle kommt“, so Genth.

Hier im Wortlaut die Überbrückshilfe III im Wortlaut vom Bundeswirtschaftsministerium, wo wie gesagt die Maximalsumme von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht wird:

„November- und Dezember-Fenster“ in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020.

Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.

Die Situation von Soloselbständigen wird besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten, können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.

Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.

Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.

Die branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt.

Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.

Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig.

Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche wollen wir unter anderem Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen ermöglichen und das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie abfedern. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.
Soloselbständige sind künftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (also auch ohne Einschaltung z. B. von Steuerberater*innen).

Peter Altmaier
Peter Altmaier. Foto: RudolfSimon CC BY-SA 3.0 Ausschnitt aus Originalfoto



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3 Kommentare

  1. Die Gelddruckmaschine der EZB stellt sicher, dass kein Staat und keine noch so grosses Hilfsbudget in Frage gestellt werden muss. Zudem sind Minuszinsen ein Garant dafür, dass der Staat sogar bei gewaltigsten Anleihenangeboten noch Gewinne erwirtschaftet. Das einzig Auffällige ist, dass gerade die Höhe der Neuverschuldung und die Bankenhilfe durch die EZB in etwa so ganz zufällig 1:1 zusammenpassen. Die Frage an die EU-Bürgen müsste eigentlich lauten, ob sie nur noch so aus Langeweile arbeiten, denn es wird ja eh immer alles durch die Geldflutung abgedeckt.

  2. Was genau kostet das eigentlich?

  3. Das ist einfach zu beantworten. Da Geld das erstmalig ausgegeben wird (erst ab diesem Zeitpunkt ist es überhaupt Geld) eine nicht geschlossene Tauschtransaktion dokumentiert (vulgo Schulden) bedeutet, das die umlaufende Geldmenge genau das ist, für das jemand gearbeitet, aber bisher keinen Gegenwert bekommen hat. Er hat also umsonst gearbeitet.
    Die Geldumlaufmenge, deren Tauschwert sich irgendwann in Luft auflöst, ist also genau das was es „kostet“. Und bezahlt wird das von den Deppen die beim Währungszusammenbruch die Schuldscheine (sprich Geld) in Händen halten. Dann werden nämlich die Verluste aus den Schulden realisiert.

    Wie lange geht das gut? Das geht solange gut, solange Güteranbieter noch bereit sind die bunten Zettel als Gegenleistung für ihre Leistungen in Empfang zu nehmen. Eine steigende Inflationsrate zeigt an, dass das immer weniger der Fall ist, weshalb die Geldumlaufgeschwindigkeit dann ansteigt, da jeder versucht die Zettel möglichst schnell los zu werden.

    Seit längerem passiert aber das Gegenteil. Denn die Geldbestände, also die offenen Lieferforderungen, steigen ständig an, die Geldumlaufgeschwindigkeit nimmt aber ab. Was bedeutet, dass die Gläubiger sich immer mehr an den vermeintlichen Tauschwert ihrer Papierlappen klammern. Es zeigt aber auch an, das die Wirtschaftstätigkeit abnimmt, denn es wird weniger getauscht und damit auch weniger erzeugt. Damit fallen für immer mehr Menschen die Einkünfte weg. Der Teil der Bevölkerung der über keine Reserven verfügt (immerhin 50%) kann daher noch weniger kaufen, weshalb die Geldumlaufgeschwindigkeit in dieser Gruppe weiter sinkt.
    Bei den anderen 50% stauen sich dagegen die Geldberge auf, bei denen man zunehmend versucht die in Güter wie Unternehmen und Immobilien zu transferieren. Weshalb in diesem Segmenten inzwischen eine heftige Inflation tobt.

    Die Inflation wird dann in der Breite einsetzen, wenn wesentliche Güterlieferanten (China) nicht mehr bereit sind ihre Güter gegen die hiesigen bunten Zettel einzutauschen. Das wird dann passieren, wenn sie die letzten brauchbaren Reste aus Europa rausgekauft haben, bzw. wenn sie mit der Kohle nicht andere Regionen aufkaufen können. Und Afrika gehört ihnen ja schon zu einem erheblichen Teil. In kurzer Zeit wird es ihnen ganz gehören.

    Sobald das nicht mehr geht, kann Peking sowohl Dollar wie Euro abschießen. Das sie dann einen Teil ihrer Forderungen streichen müssen kann China verkraften. Der alte Westen nicht.

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