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Lufthansa vor Dax-Abstieg? Der EZB-Hammer, dazu Tradingideen zu SAP und Adidas

Bei der Lufthansa droht der Abstieg aus dem Dax! Im Juni wird die Deutsche Börse darüber entscheiden. Und das Gerichtsurteil aus Karlsruhe zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Anleihekäufe der EZB war das Thema der Woche! Darüber spricht Manuel Koch im folgenden Video. Robert Halver von der Baader Bank wird auch zugeschaltet. Er wirft die interessante Frage auf, wo denn die Alternative zu den Käufen der EZB wäre. Denn Länder wie Italien hätten aus eigener Kraft keine Chance ihre Verschuldung zu stemmen. Also Pragmatismus vorbei an den eigentlichen Aufgaben der EZB, nämlich der Preisstabilität?

Besprechen tut Manuel Koch auch die guten Aussichten des Online-Modehändlers Zalando. Erwähnt werden konkrete Handelsempfehlungen für zwei Aktien. Laut den Experten der trading-house Börsenakademie biete Adidas die Chance für einen Short-Trade (auf fallende Kurse spekulieren) über das Mittel einer Sell Limit Order. Dies wird auch charttechnisch begründet. Die Aktien von SAP bieten laut den Experten eine Chance auf steigende Kurse. Man solle über das Vehikel einer Stop Buy Order einsteigen. Auch hier werden im Video nähere Details erläutert.

Urteil zur EZB

Zum Thema EZB hier nochmal die wichtigsten Infos aus unserer Berichterstattung vom Dienstag. Karlsruhe gibt EZB und deutscher Bundesregierung aktuell die gelbe Karte. Nicht die rote Karte! Offenbar findet man eine Art Kompromiss. Den Beschwerdeführern, die die EZB-Anleihekäufe immer schon für rechtswidrig hielten, wirft man einen Knochen hin, und auch der Notenbank gibt man im Großen und Ganzen den Freiraum letztlich weiterzumachen wie bisher. Wie das geht? Man erwähnt (vereinfacht ausgedrückt) “nur” Verfahrensfehler auf Seite von deutscher Bundesregierung und Bundestag. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt demnach teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse schlicht und einfach nicht geprüft haben. Das Bundesverfassungsgericht gibt der EZB nun drei Monate Zeit nachzubessern, sonst darf die Bundesbank als verlängerter Arm der EZB nicht mehr an den Anleihekäufen mitwirken. Zitat Bundesverfassungsgericht: Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen.



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1 Kommentar

  1. Die EZB und andere Nationalbanker haben das Finanzsystem zum reinen Casino verunstaltet. Es glaubt doch niemand ernsthaft das mit Fantasiegeld echte Werte oder gar Umverteilungen von echten Werten möglich sind. Das findet nur in den Köpfen von Börsianern statt und in der Realität solange, bis die Geschäfte sich bewusst werden, dass ihnen da nur bedrucktes Papier ohne Gegenwert angeboten werden. Chinesen haben schon längst aller wichtigen Verpflichtungen nur auf echte Sachwerte abgesichert und lachen bereits schon öffentlich über das Westfinanzsystem und ihre Betreiber.
    In unserem Unternehmen werden auch seit einiger Zeit längerfristige Verbindlichkeiten und Guthaben durch Sachwerte abgesichert, da man das virtuelle Geld bereits als zu hohes Risiko ansieht, um es als Grundlage zu lagern.

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