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Marc Friedrich über das SAG-Gesetz – sind Kontguthaben nur noch Wandelanleihen?

Marc Friedrich aktuell über das SAG Gesetz

Kurz vorab: Wandelanleihen sind Anleihen, bei denen nach vorher festgelegten Kriterien die Forderungen des Gläubigers in Aktien des Schuldners umgewandelt werden können. Wandelanleihen sind ein gängiges Kapitalmarktinstrument, welches von Investoren je nach Konfigurierung der einzelnen Anleihe gerne in Anspruch genommen werden. Frage unsererseits: Sind Bankguthaben in Deutschland per Gesetz letztlich nur noch eine Art Wandelanleihe, die vom Staat jederzeit in wertlose Aktien der Banken umgewandelt werden können? Ein Kriterium ist schon mal erfüllt. Denn Kontoguthaben sind kein Eigentum des Bankkunden. Kontoguthaben sind Kredite, welche der Kontoinhaber der Bank gewährt. Ist die Bank pleite, kann der Kontoinhaber versuchen seine Forderung einzutreiben, wie bei jeder anderen Insolvenz auch. Bei Banken und Sparkassen gibt es Einlagensicherungsfonds, die dem Bürger und Kontoinhaber Sicherheit vorgaukeln sollen. Aber was passiert, wenn große Banken pleite gehen, wofür die Einlagensicherungen nicht mal ansatzweise ausreichend kapitalisiert sind? Der Bestsellerautor Marc Friedrich (bitte hier klicken für ein Interview mit ihm über Mega-Crash und Anlage-Alternativen) spricht genau dieses Thema in einem aktuellen Video an. Sie sollten es sich anschauen am Ende dieses Artikels.

Marc Friedrich legt den Finger in die Wunde

SAG bedeutet „Sanierungs- und Abwicklungsgesetz“. Kein Witz. Der Staat kann und wird folgende Maßnahmen wohl umsetzen, wenn es Hart auf Hart kommt. Wir zitieren hier den originalen Gesetzestext § 89 des SAG:

Liegen bei einem Institut oder einem gruppenangehörigen Unternehmen die Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 62 oder § 64 oder die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 65 vor, so hat die Abwicklungsbehörde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzuordnen, dass
1.
relevante Kapitalinstrumente des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens in Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals am Institut oder am gruppenangehörigen Unternehmen umgewandelt werden oder
2.
im Fall des § 96 Absatz 1 Nummer 1 auch der Nennwert oder der ausstehende Restbetrag von relevanten Kapitalinstrumenten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens ganz oder teilweise herabgeschrieben wird; im Fall des § 96 Absatz 7 kann eine Herabschreibung ohne Durchführung einer Umwandlung erfolgen.

Finden sie beim Klick an dieser Stelle auch den §99 des SAG, der ebenfalls hoch interessant ist. Beide Paragraphen werden von Marc Friedrich im folgenden Video besprochen. Sie können die ersten 2 1/2 Minuten im Video (Buchempfehlung) überspringen, wenn Sie direkt zum Thema kommen wollen. Es lohnt sich. Sie können zwangsweise Aktionär einer Bank werden. Aber es kommt dann noch viel besser… ach was, schauen Sie dazu besser das folgenden Video selbst, wir wollen Ihnen die Spannung nicht nehmen. Marc Friedrich hat dem Video den Titel verpasst „SAG – das unbekannte Gesetz der Enteignung!“. Übrigens: Das Gesetz gibt es schon seit vier Jahren. Schon damals hat auch ein Vermögensverwalter sich dieses wenig bekannten Themas gewidmet (dazu bitte hier klicken). Finden sie gerne beim Klick an dieser Stelle den damaligen Kommentar der BaFin zu dem Gesetz. Man sei Vorreiter beim Umsetzen von EU-Recht usw.



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1 Kommentar

  1. Was ist eigentlich so aufsehenerregend daran, dass man bei bankrotten Schuldnern kein Geld mehr eintreiben kann. Und wie kann man weiter von Enteignung sprechen wenn man weiß, dass Kontoguthaben, wie der Name schon sagt, Guthaben und kein Eigentum sind.

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