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Mit obskurer Logik: Argumentation für schwache Sozialstandards beim Freihandel

Man geht die Sache nämlich nicht frontal an, und sagt "bei Freihandel runter mit den Arbeitnehmerrechten". Nein, man macht es andersrum. Man argumentiert so: Wenn die EU beispielsweise mit armen Drittewelt-Ländern Freihandelsabkommen...

FMW-Redaktion

Das „Institut der deutschen Wirtschaft“ in Köln (IW) ist bekannt als ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut, da seine Trägervereine die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband der Deutschen Industrie sind. Also kann man vom IW Veröffentlichungen im Sinne der Arbeitgeber erwarten. So fiel uns auch ein Beitrag von Anfang September auf, der relativ schlecht versteckt aufzeigt, dass man mit obskurer Logik versucht Argumente zu präsentieren, damit Sozialstandards bei neuen Freihandelsverträgen gedrückt werden können.

Man geht die Sache nämlich nicht frontal an, und sagt „bei Freihandel runter mit den Arbeitnehmerrechten“. Nein, man macht es andersrum. Man argumentiert so: Wenn die EU beispielsweise mit armen Drittewelt-Ländern Freihandelsabkommen schließe, und hohe Sozialstandards vereinbare zum Schutz der Arbeitnehmer, sei dies zu viel verlangt für die Arbeitnehmer in den armen Ländern, weil ihre Produktivität viel geringer sei. Sie seien schlechter ausgebildet als ihre Pendants in der EU, und hätten schlechtere Produktionsmittel etc.

Also heißt das im Klartext: Wir in Europa können keine einheitlich hohen Sozialstandards mit schwachen Dritteweltländern vereinbaren, weil sie dann bei hohen Löhnen nicht mehr billige Produkte anbieten könnten, die wiederum billig in die EU eingeführt werden können. Diese Logik ist gleichzeitig obskur wie auch genial, so finden wir. So kann man auch höhere Sozialstandards für EU-Arbeiter ausschließen und die Löhne in Billiglohnländern niedrig halten. Nicht damit Missverständnisse aufkommen. Wir bei FMW sind wohl kaum Sozialisten oder Gleichmacher. Wir sind vorsichtige Fans von globalem Handel – dieser müsste aber gewisse Steuerungsmöglichkeiten haben, damit zum Beispiel keine Gehaltsspirale nach unten in Gang gesetzt wird.

Um die Logik des IW besser nachvollziehen zu können, hier auszugsweise der Original-Wortlaut des IW (wichtiges fett markiert):


Aus dem Europäischen Parlament kommt dagegen der konkrete Vorschlag für ein „Modell-Arbeitskapitel“ für FHA, der deutlich über die bisherige Praxis hinausgeht. Er sieht nicht nur existenzsichernde Mindestlöhne und Höchstarbeitszeiten vor, sondern auch Sanktionen, deren Umsetzung wahrscheinlicher ist als bei den FHA der USA und Kanadas.

Mit diesen Vorschlägen wollen die Befürworter eines deutlich verschärften Nachhaltigkeitskapitels die Globalisierung fairer gestalten und die EU zu einer „Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung“ machen. So sieht es die EU-Kommission in ihrem Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ vor. Ein wichtiges Ziel hierbei ist, die Lebensbedingungen der Arbeitnehmer in Entwicklungsländern zu verbessern, indem sie in einigen Bereichen Zugang zu ähnlichen Schutzbestimmungen bekommen, wie sie in der EU gelten. Die Einführung deutlich höherer und sanktionsbewehrter Arbeits- und Sozialstandards in FHA droht allerdings das Gegenteil zu bewirken.

Gefahr gegenteiliger Wirkung

Die Befürworter einer solchen Strategie übersehen, dass niedrige Löhne und höhere Arbeitszeiten in den Entwicklungsländern die Folge einer niedrigeren Produktivität im Vergleich zu den Industrie­ländern sind. Die Arbeitnehmer dort sind schlechter ausgebildet und mit weniger Kapital und älteren Technologien ausgestattet. Daher erwirtschaften sie pro Arbeitsstunde deutlich weniger als ihre besser qualifizierten Kollegen in den entwickelten Staaten.

Würden in FHA wesentlich höhere Arbeits- und Sozialstandards angelegt, um den Standards in der EU deutlich näherzukommen, drohte damit der komparative Lohnkostenvorteil der Entwicklungsländer verloren zu gehen. Würden Löhne deutlich höher gesetzt, als es die Arbeitsproduktivität im betreffenden Entwicklungsland erlaubt, stiegen dort die Lohnstückkosten. Bei arbeitsintensiven Tätigkeiten kann es dann dazu kommen, dass die Kosten eines Arbeitnehmers seine Arbeitsleistung übersteigen. In den Entwicklungsländern kämen Unternehmen, die stark auf den Export arbeitsintensiver Güter in die EU setzen, unter Druck und müssten möglicherweise ihre Produktion schließen oder verlagern. In diesem Fall würden viele der dort beschäftigten Arbeitnehmer arbeitslos – und das im Exportsektor, in dem die Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern in der Regel deutlich besser sind als in der Binnenwirtschaft oder im informellen Sektor. Diese Gefahr betrifft heimische Unternehmen in Entwicklungsländern deutlich mehr als Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern bessere Maschinen und innovativere Technologien zur Verfügung stellen.


Inhaltlich und argumentativ kann man dem IW durchaus folgen, nur die Folgen so einer Logik sind nun mal eben genau das, worüber sich Arbeitgeber freuen: Weiterhin niedrige Löhne in armen Ländern, mit denen die EU neue Freihandelsabkommen (FHA) schließt. Das übt latent Druck auf die Gehälter der Arbeitnehmer in der EU aus, da ein konstanter Lohn-Wettebewerb mit dem Partnerland herrscht. Seid ihr zu teuer, können wir ja die Produktion in unser FHA-Partnerland verlagern. Denn die dortigen Gehälter und Sozialkosten sind ja nicht durch das FHA reguliert, super klasse!




Die EU hat vor nach dem Abkühlen der Freihandelsgespräche mit den USA neue Freihandelsabkommen mit anderen Ländern voranzutreiben. Foto. © European Union , 2016



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