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Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen EU-Mexiko geht in die nächste Runde – Investorenschutz im Fokus!

Seit knapp einem Jahr verhandelt die EU nun mit Mexiko über die Modernisierung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit kurz „Free Trade Agreement“. Die EU und Mexiko wollen ihre...

Von Heba Traboulsi

Seit knapp einem Jahr verhandelt die EU nun mit Mexiko über die Modernisierung des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit kurz „Free Trade Agreement“. Die EU und Mexiko wollen ihre Verhandlungen über ein neues, überarbeitetes Freihandelsabkommen schneller vorantreiben. Darauf haben sich die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der mexikanische Wirtschaftsminister Ildefonso Guajardo geeinigt.


EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Foto: EU-Kommission

„Gegenwärtig beobachten wir mit Sorge eine weltweite Zunahme protektionistischer Politikmaßnahmen. Es ist daher an der Zeit, dass wir gemeinsam für das Konzept einer globalen, offenen Zusammenarbeit einstehen“, so Malmström und Guajardo. Da die Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) eher auf Eis liegen, versucht die EU nun, mit anderen Regionen zum Abschluss zu kommen. Mexiko wiederum sieht sich dem Druck aus den Vereinigten Staaten ausgesetzt. Mexiko´s Beziehungen zu Präsident Donald Trump sind angespannt, seit dieser die Mexikaner auf dem „Kiecker“ hat und wie wir uns erinnern mit hohen Einfuhrzöllen und dem Bau einer Mauer an der Grenze Mexikos drohte, für die Mexiko auch noch zahlen solle.

Bundeskanzlerin Angela Merkel traf sich am Wochenende zu einem kurzen Gespräch mit dem mexikanischen Präsidenten Enrique Peña, und sprach sich ebenfalls für den freien Handel aus. Sie bedankte sich unter anderem bei Präsident Nieto für den Schutz, den die Regierung den deutschen Firmen in der Auseinandersetzung mit den USA im Rahmen der Neuverhandlung der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gibt.

Modernisierung des Freihandelsabkommens

Die Begründung einer Überarbeitung des 16 Jahre alten Abkommens zwischen der EU und Mexiko liegt unter anderem laut der Europäischen Kommission in der Notwendigkeit sich an das global veränderte Handelsgefüge anzupassen, welches insbesondere eines höheren Investitionsschutzes bedürfe. Daher wird das Handelsabkommen um ein Investitionsschutzkapitel und einen Mechanismus zur Schlichtung von Investor-Staat-Streitigkeiten erweitert.

Hier der Original Auszug aus einem von der EU erstellten Vorschlag bezüglich des Investitionsschutzes vom April 2017:

SECTION B INVESTMENT PROTECTION : Article 2.8 Scope This Section applies to:
(a) covered investments; (b) investors of a Party in respect of a covered investment with respect to any measure adopted or maintained by a Party affecting the operation of such investment. Article 2.9 Investment and Regulatory Measures 1. The Parties affirm the right to regulate within their territories through measures necessary to achieve legitimate policy objectives, such as the protection of public health, social services, public education, safety, environment or public morals, social or consumer protection, privacy and data protection, or the promotion and protection of cultural diversity. 2. For greater certainty, the provisions of this Section shall not be interpreted as a commitment from a Party that it will not change the legal and regulatory framework, including in a manner that may negatively affect the operation of covered investments or the investor’s expectations of profits. 3. For greater certainty and subject to paragraph 4, a Party’s decision not to issue, renew or maintain a subsidy (a) in the absence of any specific commitment under law or contract to issue, renew, or maintain that subsidy; or (b) in accordance with any terms or conditions attached to the issuance, renewal or maintenance of the subsidy, shall not constitute a breach of the provisions of this Section. 4. For greater certainty, nothing in this Section shall be construed as preventing a Party from discontinuing the granting of a subsidy8 or requesting its reimbursement, where such action has been ordered by one of its competent authorities listed in [Annex X], or as requiring that Party to compensate the investor therefor.

Im vergangenen Jahr begannen bereits die EU und Mexiko die Verhandlungen über die Überarbeitung des geltenden Freihandelsabkommens aus dem Jahr 2000, denn in den vergangenen Jahren haben sich die globalen Handelsmuster wesentlich geändert, sodass ein breiter gefasstes und umfassenderes Freihandelsabkommen notwendig geworden ist.

Zwischen 2005 und 2015 haben sich die jährlichen Warenströme zwischen der EU und Mexiko nämlich im Kontext des geltenden Freihandelsabkommens mit einem Anstieg von 26 auf 53 Mrd.€ mehr als verdoppelt. Das deutsch-mexikanische Handelsvolumen belief sich 2016 auf 16,2 Milliarden Euro. Mexiko ist wichtigstes Empfängerland von deutschen Exporten in Lateinamerika. Deutschland bleibt Mexikos wichtigster Handelspartner in Europa. Seit die EU und Mexiko das globale Abkommen unterzeichnet hatten, hat die Europäische Union 13 neue Mitglieder gewonnen, ihren internen Binnenmarkt allmählich vertieft und eine einheitliche Währung eingeführt.

Mexiko hat sich zu einer der dynamischsten Schwellenländer der Welt entwickelt, wobei das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf seit 2000 um fast höher 20% liegt. Die EU ist Mexikos drittgrößter Handelspartner nach den USA und China. Fast 8% des gesamten Handels von Mexiko fanden im Jahr 2016 mit der EU statt, und die EU war nach den USA Mexikos zweitgrößter Exportmarkt und sogar die drittgrößte Einfuhrquelle Mexikos nach den USA und China. Die wichtigsten EU-Exporte nach Mexiko umfassen chemische Produkte, Treibstoffe und Bergbauprodukte .Einfuhren der EU aus Mexiko sind Brennstoffe und Bergbauerzeugnisse, und andere Maschinen .In Bezug auf Dienstleistungen werden die EU-Einfuhren aus Mexiko von Reiseleistungen und Transportdienstleistungen dominiert, und die EU-Ausfuhren nach Mexiko bestehen hauptsächlich aus Verkehrsdiensten und Telekommunikations-, Computer- und Informationsdiensten. Die wichtigsten europäischen Exportgüter nach Mexiko sind Chemieprodukte und Maschinen.

Derzeit finden die EU und auch andere Handelspartner offensichtlich Gefallen an ausgiebigen Investitionsschutzkapiteln mit fragwürdigen Sonderklagerechten für ausländische Investoren, wie beispielsweise dem stark umstrittenen Investor-Staatsschiedsgerichtssystem (Investment Court System (ICS) in CETA – dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada. Es scheint daher kaum verwunderlich, dass nun auch das Mexiko-EU Freihandelsabkommen einer Überarbeitung unterzogen werden soll, dessen Endprodukt seinem Schwesterabkommen CETA gleichen soll. Dieses „Upgrade“ ist Teil einer neuen Strategie der Europäischen Kommission, die angeblich zu mehr Effektivität und Transparenz mit den europäischen Werten führen soll . Doch besteht die Motivation einer Neuverhandlung nicht darin die bisherigen Probleme des Abkommens anzugehen, wie beispielsweise durch einen erweiterten Schutz von Menschenrechten und Umwelt? Stattdessen ist hier unter dem Deckmantel der Modernisierung die Verfestigung und Ausweitung von Investorenschutzrechten und unternehmerfreundlichen Regelungen erkennbar.

Daher stellen wir fest: Eine Modernisierung geschieht nicht immer zum Besseren! Es ist nicht alles gut, was modernisiert wird, im Gegenteil. Bezüglich der Überarbeitung des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko gibt es gerechtfertigte Befürchtungen, dass der Profit des Abkommens nur an die großen Konzerne geht, die Risiken und Nebenwirkungen allerdings von der Bevölkerung getragen werden müssen. So würde das neue Investitionsschutzkapitel ausländischen Investoren ermöglichen die Gesetzgebungen Mexikos oder der EU anzugreifen. Wie bei TTIP und CETA könnte es die Neuauflage des Abkommens Investoren ermöglichen, Gesetzgebungen, die Mexiko oder die EU im Sinne des öffentlichen Interesses z.B. Gesundheit, Umwelt einführen, anzufechten. Der Vorschlag enthält viele Rechte mit unbestimmten Rechtsbegriffen, jedoch keine verbindlichen Pflichten für Investoren. Somit können international agierende Konzerne millionenschwere Schiedsgerichtsverfahren gegen Regierungen einleiten, wodurch Staaten dazu gedrängt werden Kompensationszahlungen aus Steuergeldern für politische Maßnahmen im Sinne des öffentlichen Interesses zu zahlen, oder beschlossene Maßnahmen beispielsweise des Umweltschutzes zurückzunehmen oder abzuschwächen.

ICS stellt hierbei eine Neuauflage für das umstrittene Investor-Streitschlichtungssystem (zu englisch Investor-State Dispute Settlement ISDS) dar und soll künftig Bestandteil aller Abkommen mit der EU werden. ICS ist allerdings keine wirkliche Neuerung, sondern im Grunde das alte ISDS System mit neuem Anstrich. Klagen, die unter dem alten System möglich waren, werden es künftig weiterhin sein. Hier wurde versäumt das Recht zur Regulierung (Right to Regulate) wahrhaftig zu schützen. Regierungen vermeiden wahrscheinlich auch in Zukunft aus Angst vor kostspieligen Schiedsgerichtsverfahren die Einführung von sozialen oder ökologischen Schutzmaßnahmen. Weiterhin wird das Klagen durch ICS ausschließlich ausländischen Investoren ermöglicht, nicht aber den jeweiligen Staaten. Es handelt sich demnach um eine Einbahnstraße zugunsten multi-nationaler Konzerne.

Investitionsschutzabkommen haben normalerweise die Aufgabe Unternehmen vor staatlicher Willkür, etwa vor Enteignungen, zu schützen. Kritiker fürchten eine Paralleljustiz zugunsten von Konzernen. Damit wäre Mexiko der Gefahr ausgesetzt das Ziel neuer Investitionsklagen europäischer Investoren zu werden: In der Vergangenheit waren es weltweit am häufigsten Konzerne aus den Ländern der EU, die Investor-Staat-Klagen einleiteten, im Besonderen die Niederlande, Großbritannien, und Deutschland. Unternehmen dieser Länder gehören zu der Gruppe europäischer Länder, die am meisten in Mexiko investieren . Dahingegen haben Konzerne aus Mexiko bis heute beispielsweise nur einmal gegen die USA geklagt. Nicht zuletzt können solche Schiedsverfahren Mexiko in Zukunft Millionen des öffentlichen Budgets kosten.

Besonders in Spanien investieren derzeit vermehrt transnationale mexikanische Unternehmen oder kaufen seit 2012 vermehrt spanische und andere europäische Firmen auf, sodass auch hier die Gefahr von Schiedsgerichtsverfahren steigt. Bezogen auf die soziale und ökologische Dimension ermöglicht das neue Investitionsschutzkapitel eine straflose Fortführung von möglicherweise schon geschehenen Menschenrechtsverletzungen europäischer Konzerne in Mexiko. Gewalt, Straflosigkeit und auch Unternehmens-Straflosigkeit stellen in Mexiko weiterhin zentrale Probleme dar. Das aktuelle Abkommen enthält bereits eine Menschenrechts- und Demokratieklausel – die ist faktisch jedoch wirkungslos. Das überarbeitete Abkommen zwischen der EU und Mexiko privilegiert unternehmerische Rechte vor Menschen- und Umweltrechten, während es die Verpflichtungen von Unternehmen vernachlässigt. Schließlich wäre der Austritt einzelner europäischer Staaten aus dem Abkommen nur schwer möglich. Derzeit hat Mexiko mit 15 Ländern der EU Handelsabkommen, aus welchen die beteiligten Länder entweder jederzeit oder nach 10 Jahren Vertragslaufzeit austreten können. Tritt das Freihandelsabkommen mit dem neuen Investitionsschutzkapitel in Kraft, ersetzt es die bestehenden Abkommen und gibt ausländischen Investoren neue Rechte, die von einzelnen EU-Ländern nicht mehr zurückgenommen werden können. Im Gegensatz zu den älteren Abkommen könnten einzelnen EU-Länder aus dem neuen MXEU FTA nicht austreten. Dafür müsste das gesamte Abkommen aufgelöst werden oder die einzelnen Länder aus der EU austreten. Beides sind natürlich eher unwahrscheinliche Fälle.

Lösung

Da stellt sich die Frage: Was müsste dagegen unternommen werden? Rechte und Pflichten transnationaler Konzerne müssen im Gleichgewicht stehen. Um zu verhindern, dass die EU in dem modernisierten Freihandelsabkommen den Investorenschutz durch zahlreiche Unternehmensrechte erweitert und Menschenrechts- und Umweltverletzungen weiterhin straflos fortgeführt werden können, ist künftig ein Ansatz von Nöten, der das Ungleichgewicht adressiert. Es sollten zumindest bindende Verpflichtungen für Unternehmen in den Vertragstext mitaufgenommen werden und kostengünstige, effektive und schnell durchzuführende Maßnahmen entwickelt werden, die den Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Konzerne Gerechtigkeit bringen. Wenn dies nicht gewährleistet werden kann, sollten Handelsabkommen, wie zwischen Mexiko und der EU oder seine Vorbilder TTIP und CETA, im Allgemeinen verhindert und gestoppt werden. Mexiko wie auch die EU sollten alternative legale Gerüste für internationale Handelsabkommen entwickeln, welche die öffentlichen Rechte an erste Stelle setzen und weitreichende Investorenrechte zurückweisen.

Es bleibt weiter spannend, wie sich die kommenden Gesprächsrunden bezüglich des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko entwickeln. Die nächsten Verhandlungen sind auf den 26-29.Juni angesetzt.




Quellen: EU-Kommission, www.europa-links.eu , ttip-unfairhandelbar.de



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