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Nach Karlsruhe: EZB macht weiter, Merkel erachtet Problem als „heilbar“

Wir erinnern uns. Letzte Woche urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Anleihekäufe der EZB teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Denn Bundesregierung und Bundestag hätten die Anleihekäufe der EZB nicht geprüft. Nun hat die EZB drei Monate Zeit um argumentativ nachzuliefern. Sie muss aufzeigen, dass die mit dem PSPP (Anleihekaufprogramm) angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Wenn die EZB das nicht schafft, muss die Bundesbank ihre Anleihekäufe (als Teil des Eurosystems) abbrechen, so das höchste deutsche Gericht.

Die EZB macht weiter

Und die EZB? Die bleibt entspannt. Aktuell sagt die deutsche EZB-Direktorin Isabel Schnabel, dass die EZB ihre Wertpapierkäufe ganz normal fortsetze. Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der Notenbank. Auch sagt sie, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig für die EZB und ihr Handeln sei. So habe er 2018 entschieden, dass das PSPP legal sei (hier alle aktuellen Aussagen von Isabel Schnabel).

Merkel sieht Problem als „heilbar“ an

Laut aktuellen Berichten (siehe hier) erwartet Bundeskanzlerin Angela Merkel eine „kluge“ Antwort auf das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das klingt ja noch halbwegs harmlos. Nach dem Motto „Hauptsache die Anleihekäufe gehen weiter“? Das Urteil sei von großer Bedeutung. Auch sei es verständlich, wenn die EU-Kommission deutlich mache, dass nationale Gerichte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht infrage stellen könnten. Ohhh, möchten wir erwähnen. Das klingt aber so, als sei ihr das Urteil aus Karlsruhe doch einfach nur lästig. Stimmt Karlsruhe gegen das, was aktuell in der Krise als zwingend notwendig erscheint, dann ist Karlsruhe lästig? Auch hört man von Angela Merkel, dass es heikel sei, dass andere nationale EU-Regierungen wie zum Beispiel in Polen das Urteil der höchsten deutschen Richter begrüßt hätten. Es ist einfach unfassbar, wenn die folgende Wortwahl denn wirklich zutreffen sollte. Das Problem, das nun durch das EZB-Urteil entstanden ist, soll laut Aussagen von Angela Merkel „heilbar“ sein. Wie bitte? Unfassbar! Ist also ein nicht in den Kram passendes Urteil der höchsten deutschen Richter eine Art Krankheit, die man durch eine schlaue Antwort „heilen“ kann?

Aktuell hört man beispielsweise aus dem Bundesfinanzministerium, dass Deutschland dem Gerichtsurteil aus Karlsruhe nachkommen werde. Tja, was wird passieren? Wir vermuten mal. Es wird wunderschöne Begründungen geben, warum die Anleihekäufe der EZB eben doch „im Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen“ stehen. Und dann wird die Bundesbank weiter am Kaufprogramm mitwirken. Jede Wette, oder?

EU-Kommission mit Statement zum EZB-Urteil

Und Ursula von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission? Die hat eine klare Meinung. Dass Karlsruhe sich auf die Bundesbank als deutsche Institution bezog? Kein Wort dazu. Die Bundesbank wird offenbar nur noch als integraler Bestandteil des Eurosystems betrachtet, womit Deutschland auf sie keinen rechtlichen Einfluss mehr hat? Zitat EU-Kommission zum EZB-Urteil:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank an den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht erinnert. „Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Funktionsfähigkeit des Eurosystems und des Rechtssystems der Union sicherzustellen“, so Kommissionspräsidentin von der Leyen in einer gestern (Sonntag) veröffentlichten Erklärung. „Wir analysieren derzeit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Detail. Und wir prüfen mögliche nächste Schritte, welche auch die Option von Vertragsverletzungsverfahren umfassen könnten.“

In der Erklärung von Präsidentin Ursula von der Leyen heißt es weiter:

„Das jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat zwei Angelegenheiten der Europäischen Union in den Blickpunkt gerückt: das Eurosystem und das europäische Rechtssystem.

Wir haben die klare Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Mai genau zur Kenntnis genommen.

In gleicher Weise hält die Europäische Kommission drei Grundprinzipien hoch: dass die Währungspolitik der Union eine Angelegenheit der ausschließlichen Zuständigkeit der Union ist; dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; und dass Urteile der Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend sind.“

Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte abschließend, die Europäische Union sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die jederzeit gewahrt und verteidigt werden müsse. „Das ist, was uns zusammenhält. Das ist, wofür wir einstehen.“

Angela Merkel über das EZB-Urteil
Angela Merkel. Foto: kremlin.ru CC BY 4.0



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3 Kommentare

  1. Man merkt ihr endlich das wir total verarscht wurden. Es ging nie um Corona sondern immer ums Geschäft….Schulden, Schulden und noch mehr Schulden. Nichts anderes ist im Fiatmoneyponzimindestreservesystem so wichtig wie dieses…..

  2. Wie? Was? Die Anleihekäufe der EZB verstoßen teilweise gegen das deutsche Grundgesetz? Gilt das denn überhaupt noch? Unsere Regierung verstößt doch insbesondere seit der Coronakrise ständig gegen das Grundgesetz. Und die EZB verstößt ständig gegen EU-Recht. Nur wir Bürger müssen uns an Recht und Gesetz halten, sonst werden wir bestraft. Unsere Politiker ermächtigen sich selbst dazu, sich an gar nichts mehr halten zu müssen.

  3. Wieso sollte man sich über die Reaktion unser „Kanzlerin“ und „ihrer Union“ sowie
    der EU wundern.
    Nur der Zusammenbruch des EUR ist das einzigste Mittel die Verhältnisse zurecht
    zu rücken.Einen DEXIT traue ich unserer Gesellschaft nicht zu und das ist leider so ziemlich
    das Ernüchternste.Wie soll ein Neuanfang und kein Reset aussehen,wenn es dafür niemanden
    gibt,oder anscheinend immer noch keine Mehrheit.
    Wenn keine Mehrheit da ist,dürfen wir uns nicht beklagen und müssen diesen Weg zu Ende gehen – den Umfang dieser Schäden können wir in den nächsten Monaten ausgiebig genießen !

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