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Nepper, Schlepper, Bauernfänger: BaFin mit Grundsatzhinweisen für Grauen Kapitalmarkt und dubiose Empfehlungen

Die BaFin möchte seit einigen Monaten verstärkt als Anwalt der Anleger auftreten. So hat man auch tatsächlich jüngst Verbesserungen durchgeführt, die es beispielsweise verhindern, dass Anleger beim Handel mit CFDs in die Nachschusspflicht...

FMW-Redaktion

Die BaFin möchte seit einigen Monaten verstärkt als Anwalt der Anleger auftreten. So hat man auch tatsächlich jüngst Verbesserungen durchgeführt, die es beispielsweise verhindern, dass Anleger beim Handel mit CFDs in die Nachschusspflicht rutschen können (negativer Kontosaldo). Aktuell präsentiert die BaFin umfassende Grundsatzinformationen wie ein extrem allgemeines und trockenes Video, dass den Anleger nur ganz grundsätzlich zur Eigenverantwortung ermahnt („nur Finanzprodukte kaufen, die man auch versteht“ usw).

Aber abgesehen davon präsentiert man auch nützliche Hinweise für nicht so finanz-affine Verbraucher, wenn es zum Beispiel um den Grauen Kapitalmarkt geht. Zitat auszugsweise:

Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht: Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt. Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Sie besonders vorsichtig sein!

Woran erkennen Sie Produkte des Grauen Kapitalmarkts? Die Angebote zeichnen sich häufig dadurch aus, dass

• Anbieter mit hohen Zinsen oder Renditen über dem allgemeinen Marktniveau locken,
• mit der vermeintlichen Sicherheit der Kapitalanlage geworben wird,
• Anbieter vorgeben, in gleicher Weise wie institutionelle Anleger zweistellige Renditen erzielen zu
können,
• Anlageentscheidungen durch positiv besetzte oder ethisch korrekte Investitionsobjekte beeinfl usst
werden sollen oder
• Anleger ihre bisherigen Anlagen aufl ösen und aus vermeintlichen Sicherheits- oder Renditegründen neu investieren sollen

Was sind die Gefahren für Sie als Anleger?
• Keine Produktkontrolle.
• Keine Kontrolle der Seriosität und Bonität der Anbieter, Initiatoren und Geschäftsleiter.
• Keine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
• Keine laufende Überwachung des Unternehmens.
• Keine Bilanzkontrolle.
• Keine Einlagensicherung.

Auch das Thema „Marktmanipulation“ ist in Deutschland eine heiße Kiste. Sehen Sie auch auf Portalen oder in Newslettern hier und da mal reißerische „Artikel“ oder Hinweise auf eine Goldmine in Kanada oder sonstige dubiose Unternehmen, wo bald so richtig die Post abgehen soll? In der Regel sind das Luftnummern. Liest man genauer im Kleingedruckten, sieht man ganz klar: Es handelt sich in der Regel um Artikel von bezahlten PR-Agenturen, die ganz bewusst Stimmung für bestimmte Aktien machen. Normalerweise geht es darum den Kurs zu pushen, weil vermeintlich vorher bestimmte Akteure diese Aktie selbst gekauft haben. Der Grund warum man sich dazu besonders kleine Unternehmen sucht, und dazu noch aus dem Bereich Goldminen o.ä.: Kleine Aktien sind leichter im Kurs zu manipulieren, und Goldminen-Storys (und ähnliches) üben einfach eine ganz besondere Faszination auf Anleger aus. Es lockt das schnelle einfache Geld. Wer wird da nicht hellhörig… Die BaFin schreibt dazu (auszugsweise):

Was sind die gängigsten „Abzockmethoden“?

Empfehlungen in Börsenbriefen

Sie möchten ein Wertpapier kaufen, das in Börsenbriefen empfohlen wird? Bedenken Sie dabei immer, dass Börsenbriefe die Meinung ihres Verfassers wiedergeben. Wie dieser zu seiner Einschätzung gekommen ist, sollte nachvollziehbar dargelegt sein. Fehlt es an solchen Fakten und gibt der Verfasser lediglich eine nicht weiter begründete, dafür aber außerordentlich positive Meinung kund, sollten bei Ihnen
die Alarmglocken schrillen. Dies gilt insbesondere, wenn extrem hohe Kursziele genannt werden.

Cold Calling

Eine unbekannte Person ruft Sie an und gibt Ihnen einen Anlagetipp? Derartige Cold Calls sind verboten. Fragen Sie sich immer, aus welchem Grund Ihnen ein Unbekannter Empfehlungen geben sollte. Häu¿ g steckt Marktmanipulation dahinter. Hartnäckige Telefonverkäufer preisen Aktien zum Kauf an. Sobald Umsatz und Börsenpreis aufgrund der künstlich erzeugten Nachfrage steigen, verkaufen die Manipulateure ihre Aktienpakete. Den Schaden tragen Sie. Wird die Werbekampagne beendet, bricht der Kurs ein und der Handel zusammen. Sie ¿ nden dann keine Käufer mehr für die Aktien.

Aktien-Spams

Sie erhalten eine E-Mail, in der eine renditeträchtige Inves titionsmöglichkeit angepriesen wird? Lesen Sie diese Spam-Mail erst gar nicht weiter, vernichten Sie sie sofort. Einziger Zweck solcher Aktien-Spams ist es, Sie zum Kauf zu verleiten, damit die Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren können.

Faxe mit vermeintlichen Insidertipps

Seien Sie wachsam bei Faxen, die scheinbar irrtümlich bei Ihnen ankommen: „Wolfgang“ schreibt an „Jochen“ und empfiehlt ihm, unbedingt Aktien einer kurz vor der Übernahme stehenden Gesellschaft zu kaufen. Ein „heißer“ Insidertipp und Glücksfall für Sie? Keineswegs – es ist die Masche der Manipulateure, Ihnen genau das vorzugaukeln. Tatsächlich sollen Sie auch hierbei die Aktie nur kaufen,
damit der Börsenpreis steigt. Auch wenn es scheint, als sei das Fax zufällig bei Ihnen gelandet: Sie sind nicht der einzige „falsche“ Empfänger und das vermeintlich fehlgeleitete Fax ist Teil einer Werbekampagne.

Wann müssen Sie hellhörig werden?

• Ihnen werden Wertpapiere oder Derivate sehr offensiv zum Kauf empfohlen.
• Der Tipp ist kostenlos oder wird Ihnen sogar unaufgefordert zugesandt, möglicherweise von unbekannten Personen.
• Die Gewinne, die man Ihnen in Aussicht stellt, sind extrem hoch.
• Sie werden unter Zeitdruck gesetzt.
• Das Unternehmen, dessen Wertpapiere angeboten werden, hat zwar eine deutsche Webseite, sitzt aber im Ausland, etwa in den USA, in Kanada oder der Schweiz.
• Die Gesellschaft hat kein erkennbares operatives Geschäft.
• Es sind nur wenige Informationen über das Unternehmen zu finden.

Wo ist besondere Vorsicht geboten?

Illiquide Wertpapiere. Besonders anfällig für Marktmanipulationen sind illiquide, also wenig gehandelte Aktien.

Freiverkehr

Die Handelssegmente an der Börse werden unterschiedlich stark reguliert. Im Freiverkehr gelten deutlich geringere Anforderungen als im regulierten Markt. Deshalb gibt es meistens keinen Wertpapierprospekt – und damit nur wenige oder gar keine Informationen für Anleger. Auch Ad-hoc-Meldungen, Directors’ Dealings oder Stimmrechtsmitteilungen müssen dort nicht veröffentlicht werden. Unternehmensabschlüsse unterliegen keiner externen Bilanzkontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung oder die BaFin.

Penny Stocks

Notieren die Wertpapiere im Cent-Bereich, sind sie besonders manipulationsanfällig. Manipulateure nutzen Penny Stocks gerne, weil sie dem Anleger gut als vermeintliches Schnäppchen zu verkaufen sind.

Ein Hinweis ist wichtig, den die BaFin allerdings am Ende ihrer Hinweise eingebaut hat. Die BaFin hat zwar die Oberaufsicht über die gesamte Finanzindustrie in Deutschland, sie kontrolliert aber nicht aktiv Finanzprodukte, die an Verbraucher „verkauft“ werden. Wenn also ein Anlageberater einem Kunden ein Produkt anpreist, mit dem Verweis, dass die BaFin einen ja kontrolliere, dann bedeutet das nicht, dass die BaFin die Qualität des Produkts überprüft hat. Das Risiko liegt beim Anleger. Also ist die Oberaufsicht der BaFin eher eine Art grundsätzlicher Wohlfühlfaktor für den Bankkunden, eine Art gutes Gefühl, mehr aber auch nicht. Die BaFin drückt es so aus, Zitat:

Die Tatsache, dass ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, bietet keinen hundertprozentigen Schutz gegen unseriöse Produkte. Der Gesetzgeber hat der BaFin die Marktaufsicht über Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute übertragen. Die Prüfung der Güte jedes einzelnen Produkts gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin. Mit dieser Aufgabe würde auch jede Institution schnell an ihre Grenzen stoßen, da es einen sicheren Schutz gegen Betrug und Veruntreuung oder gegen den Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht geben kann. Der Anleger bleibt immer gehalten, in Selbstverantwortung die Seriosität und die wirtschaftliche Plausibilität der angebotenen Produkte zu überprüfen.


Beispielfoto für ein Beratungsgespräch in einer Bankfiliale. Foto: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken



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