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Olaf Scholz: „Großer“ Aktionsplan nach Wirecard Debakel – maue Nummer, teilweise ein Witz

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Lambrecht haben gestern ihren „großen Aktionsplan“ vorgestellt, wie die Bundesregierung Desaster wie bei Wirecard zukünftig verhindern will. Olaf Scholz, Peter Altmaier und Co spielten nach der Insolvenz von Wirecard das Spiel mit dem Namen „Was für ein Debakel, aber mein Resort hat keine Fehler gemacht“. Der Aktionsplan läuft unter der Headline „Bi­lanz­be­trug be­kämp­fen und Kon­trol­le der Fi­nanz­märk­te stär­ken“, und beinhaltet zahlreiche Maßnahmen (hier die Gesamtübersicht). Die BaFin (zur Behörde hier ein Kommentar von uns aus Juli) spielt in diesem Aktionsplan eine wichtige Rolle.

Wir haben uns das mal näher angeschaut. Bei vielen Punkten denkt sich der normale Bürger und Beobachter, dass es sich doch eigentlich um Selbstverständlichkeiten handelt, die jetzt erst nachgeholt werden sollen. So soll die BaFin zum Beispiel mehr Durchgriffsrechte bei Prüfungen erhalten. Dabei hätte man doch bisher eh schon angenommen, dass die BaFin als die große, zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland umfassende Prüfungs- und Durchgriffsrechte haben müsste?

Bilanzkontrolle

Die Durchgriffsrechte der BaFin gegenüber den betroffenen Unternehmen soll gestärkt werden. Künftig sollen alle Anlass- und Verdachtsprüfungen in die alleinige Zuständigkeit der BaFin fallen. Die Verdachts- und Anlassprüfungen der BaFin werden von den betroffenen Unternehmen finanziert. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungsprüfung (DPR) wird zwar weiterhin für Stichproben- bzw. Routineprüfungen verantwortlich sein. Die BaFin bekommt jedoch umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber der DPR und die DPR muss die BaFin regelmäßig unterrichten. Unser Kommentar: Die BaFin kann auch noch so viele neue Kontrollrechte erhalten.

Wichtig ist aber eher die Frage, ob der Chef dieser Behörde, Felix Hufeld, nach seinen passiven, lustlosen und zurückweisenden Äußerungen der letzten Monate überhaupt die richtige Führungsperson ist für eine Behörde, die doch spätestens ab jetzt knallhart durchgreifen soll. Denn wenn der Chef so einer extrem wichtigen Behörde eher ein passives Verhalten an den Tag legt, welches auf seine Untergebenen abstrahlt, wie soll dann diese Behörde als scharfer Aufpasser für die Finanzbranche fungieren? Zumal es Gerüchte gibt, dass die BaFin generell Probleme bei der Personalsuche haben soll. Was nützen also schärfere Vorschriften, wenn vielleicht viel zu wenig Personal da ist, welches die Prüfungen vornehmen soll?

Der große Witz von Olaf Scholz

Und nun kommt ein echter Hammer. Ein echter Kracher. Der Wirtschaftsprüfer EY ist im Rahmen des Wirecard-Skandals (Insolvenz Ende Juni) in ein verdammt schlechtes Licht geraten (hier die aktuelle Lage). Und die ganze Prüfungsbranche ebenfalls. Deswegen hat man sich auch diesen Sektor „vorgenommen“. Und siehe da, das Maßnahmenpaket besagt, dass eine Rotationspflicht für Wirtschaftsprüfungsunternehmen eingeführt werden soll. Und, wie oft soll gewechselt werden? Alle zwei oder drei Jahre? Nein, nach 10 Jahren soll ein Wechsel stattfinden müssen. Kein Witz. Nach 10 Jahren. Denkt man mal an Wirecard: Für ihr Betrugsgerüst brauchten die Münchner wohl deutlich weniger als 10 Jahre Zeit. Ein echter Witz, das für so eine lange Zeit kein Wechsel notwendig sein soll.

Und noch etwas: Die Bereiche Prüfung und Beratung soll bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen getrennt werden. Ein wichtiger Punkt. Ein weitreichendes Verbot der gleichzeitigen Prüfung und Beratung von Unternehmen soll finanzielle und andere Interessenkonflikte vermeiden, so das Bundesfinanzministerium im aktuellen Papier. Dazu darf von unserer Seite aus angemerkt werden: Wer sich im politischen Berlin ein wenig auskennt, der weiß: Gerade diese Trennung zwischen Prüfung und Beratung sollte schon vor Jahren umgesetzt werden. Aber offenbar dank massivem Einsatz von Lobbyisten in Berlin wurde dies bisher verhindert. Und nun, erst nach solchen Skandalen wie Wirecard, kommt da wirklich etwas in Gange. Aber ob die Lobbyisten auch dieses Mal wieder ihre Finger im Spiel haben? Denn im Papier von Olaf Scholz ist die Rede von einem Zitat „weitreichenden Verbot“ der gleichzeitigen Prüfung und Beratung. Also kein Komplettverbot? Warum nicht?

Und bei der Haftung der Wirtschaftsprüfer will man ein wenig nachlegen. Um die Qualität der Abschlussprüfungen zu erhöhen, soll die zivilrechtliche Haftung von Wirtschaftsprüfungsunternehmen verschärft werden. Künftig sollen Abschlussprüfer auch in Fällen grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Die Haftungshöchstgrenze bei leicht fahrlässigem Verhalten soll von derzeit maximal 4 Millionen auf künftig 20 Millionen Euro angehoben werden.

Zockerei bei der BaFin

Im Zuge des Wirecard-Skandals kam ans Licht, dass zahlreiche BaFin-Mitarbeiter offenbar jede Menge Zeit haben kräftig an der Börse zu zocken. Eigentlich wäre man als geneigter Beobachter eh davon ausgegangen, dass es ein internes Verbot hierfür schon längst geben würde. Aber nein. Jetzt soll den Beschäftigten der BaFin der private Handel mit Finanzinstrumenten weitgehend untersagt werden, um etwaige Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der BaFin auszuräumen. Der private Handel von BaFin-Beschäftigten beispielsweise mit Aktien von DAX-Unternehmen oder von Banken aus der EU wäre damit tabu. Für Geschäfte mit allen anderen Finanzinstrumente besteht weiterhin eine Anzeigepflicht.

Gold-Skandale

Jüngst gab es Skandale um dubiose Geldanlagemodelle im Zusammenhang mit Gold (siehe beispielsweise hier). Sogar Verzinsungen wurden angeboten, wobei man sich fragt, wie ein Vermögensverwalter aus Gold Zinserträge für seine Anleger erwirtschaften will. Wohl auch deswegen hat man in den beiden Ministerien im aktuellen Aktionsplan das Thema Geldanlage in Gold gleich mit einbezogen. Denn auch für Edelmetall- und Goldanlagen soll für Anleger künftig ein umfassender Prospekt erstellt werden müssen. Geschäftsmodelle, bei denen Edelmetalle angelegt und mit einer Verzinsung nach Ende der Laufzeit ausgekehrt werden, sind künftig als Vermögensanlage einzustufen. Somit unterfallen sie der Prospektpflicht und anderen anlegeschützenden Vorschriften. Die BaFin kann damit auch unlautere Praktiken effektiver unterbinden, so die Aussage des Aktionsplans. Aber wie die Realität zeigt, wartet die BaFin doch oft solange, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Fazit

Einige andere Punkte des Aktionsplans besprechen wir an dieser Stelle nicht, da wir sie für zu belanglos halten. Ach, was soll´s … hier nur ganz kurz: Zum Beispiel soll Geldwäsche von nun an noch effektiver bekämpft werden. Herje, wie oft hat man solche Floskeln schon gehört? Dass Deutschland in Sachen Geldwäschebekämpfung Millionen Kilometer entfernt ist von dem, was zum Beispiel in Italien geleistet wird, ist in Berlin wohl noch nicht als Info angekommen. Alles in allem kann man sagen, dass hier und da ein paar Verbesserungen im Aktionsplan von Olaf Scholz und Christine Lambrecht vorkommen. Aber es wirkt doch eher halbherzig und zu allgemein formuliert. Hingen zu viele Lobbyisten seinem Staatssekretär Herrn Kukies (ehemalig Goldman Sachs-Banker) im Nacken bei der Erstellung des Aktionsplans?

Olaf Scholz
Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Foto: Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0 de



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