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Olaf Scholz und der große Steuer-Irrsinn – Bundesrat rettet die Bürger?

Was Olaf Scholz da verzapft hatte gegen Privatpersonen in Deutschland, die an der Börse handeln, war unfassbar. Ja, es war sogar der reine Irrsinn. Man könnte glatt meinen, Olaf Scholz verstehe gar nicht, was er da macht – schließlich betont er immer wieder, dass das Sparbuch sein persönlicher Favorit ist. Kennt er sich mit Aktien, Derivaten und Verlustverrechnungen überhaupt aus? Geht es nach seinen Beschlüssen, dann werden Privatpersonen ab Januar 2021 in die absurde Lage kommen, dass sie Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen, obwohl sie in diesem Jahr insgesamt mehr Verluste als Gewinne gemacht haben!

Zahlreiche Medienpublikationen berichteten unlängst über dieses Thema (siehe beispielsweise hier oder hier), aber auch wir bei FMW hatten uns schon mehrfach darüber ausgelassen, was für ein Irrsinn da von Olaf Scholz in die Welt gesetzt wurde. Oder können Sie sich vorstellen zum Beispiel als kleiner Selbständiger Einkommensteuer zu zahlen, obwohl sie gar kein Geld verdient haben? Nein, denn das wäre ja völlig sinnfrei – genau wie es jetzt bei Steuern auf Kapitalerträge aus Derivategeschäften kommen soll.

Laut dem neuem Gesetz von Olaf Scholz (Erweiterung des Einkommensteuergesetz § 20 Absatz 6 Satz 4) dürfen ab Januar 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Noch wichtiger: Pro Jahr dürfen nur noch 10.000 Euro Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Macht man 15.000 Euro Verlust, kann man im Folgejahr die überschüssigen 5.000 Euro gegen die Gewinne des nächsten Jahres verrechnen. Nur dumm, wenn man jahrelang in Folge mehr Verluste als Gewinne macht. Die praktische Folge: Es kann passieren, dass der Anleger Steuern auf Gewinn-Trades zahlt, obwohl man insgesamt in einem Jahr mehr Verluste als Gewinne gemacht hat.

Rettet der Bundesrat die Bürger vor dem Irrsinn des Olaf Scholz?

Jetzt kann der Steuerbürger und Privatanleger nur hoffen, dass der Bundesrat am 9. Oktober den Steuer-Irrsinn des Olaf Scholz stoppen wird. Denn ein aktuelles Papier (hier einsehbar) zeigt die Empfehlungen der Fachausschüsse an den Bundesrat für die Sitzung am 9. Oktober. Man darf vermuten und hoffen, dass der Bundesrat diese Empfehlungen umsetzen wird? Und siehe da, genau zu dieser angedachten Änderung im Einkommensteuergesetz, die das Ministerium von Olaf Scholz umgesetzt sehen will, sagt die Empfehlung der Ausschüsse Zitat „In Absatz 6 werden die Sätze 5 und 6 gestrichen„. Und eben jene Sätze betreffen diese angedachte Begrenzung der Verlustverrechnung. Wir wollen an dieser Stelle nur einen kurzen Teil der Begründung zitieren, warum die Fachausschüsse dem Bundesrat diese Empfehlung geben. Zitat:

Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875) geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare Aufgaben.

Mit der Neuausrichtung der Besteuerung ab dem Jahr 2009 wurde – höchstrichterlich bestätigt – das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip. Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind so restriktiv, dass sie in der Fachliteratur als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip bewertet werden.

Zum Thema finden Sie hier ein aktuelles Video des Börsenexperten Andre Stagge, bitte anschauen!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Olaf Scholz. Foto: Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0 de



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10 Kommentare

  1. Da sieht man doch , was das für ein Vollidiot ist . Ein Sozialist , der völlig ungeeignet ist für seinen Job. Der Finanzplatz Deutschland wird langsam zur Lachnummer. Aber alles so gewollt , weil da passiert nichts, was nicht gewollt ist.

  2. Hab schon ein Konto in Canada. Zusammen mit meinem Sohn der dort lebt. Kann diesen Schwachsinn hier nicht mehr tolerieren.

    1. @Centime

      Schau mal in in den CRS. Internationaler Datenaustausch……

      @all
      Verlustverrechnung Aktien haben wir schon seit Jahren. Also die Neuregelung des § 20 EStG ist nur das I-Tüpfelchen. Aktienverlusttöpfe stammen aus der Feder von Schäuble.

  3. Nicht nur die USA hat Politiker die einem Tränen in die Augen treiben. Diese Wumms-Politiker sollten dringend einmal für ihre Aufgaben geschult werden.

    1. Wenn man diese Anfänger – Berufspolitiker anhört da ist man mit den Teilzeit- Politikern in der Schweiz wieder zufrieden. Das sind nämlich ein buntes Gemisch aus Bauern, Gewerblern , Bänkern, Juristen ,u.s.w.
      die auch das reale Leben kennen und dementsprechend Entscheide treffen.Einige von Ihnen sollen sich sogar auf FMW herumtummeln und wissen auch ,dass ein Derivat keine Automarke ist.

  4. Ich frage mich mit was für unfähige Politiker wir bestraft werden,und was dieser Olaf Scholz rauchen tut….um so einen schwachsinn rauszubringen

  5. Ich habe jetzt 50 Jahre gearbeitet.
    Das Schlimmste war immer, wenn mir solche Vollidioten, welche noch nie richtig gearbeitet haben und vom leistungslosen Einkommen leben, verkündet haben: Arbeit muss sich wieder lohnen!
    Ebenso ist es mit den Schlagwörtern, Demokratie, Freiheit, Solidargemeinschaft oder Ähnliches. Da kann ich nur noch kotzen!

  6. Nur mal zur Klarstellung. Diese Vorschrift ist nicht, ich wiederhole, nicht auf dem Mist von Herrn Scholz gewachsen. Verantwortlich dafür ist der SPD-Abgeordnete Binding. Der hat diesen Schwachsinn im Finanzausschuss im Dezember 2019 eingebracht. Die CDU-Abgeordnete Tillmann bestätigte hinterher, dass sie diese Vorschrift für verfassungswidrig gehalten hat, aber um den Kompromiss zu der verhandelten Zollsache(!?) nicht zu gefährden, habe man von Seiten der Unionsfraktion nicht auf Streichung bestanden.

    Jetzt kann man nur hoffen, dass der Bundesrat den Vorschlag so beschließt. Dann wird es lustig, weil dann sich wieder der Finanzausschuss des Bundestages damit befassen muss. Dort sitzt aber Herr Binding, der sein „Werk“ nach wie vor verteidigt. Wenn die Vorschrift gestrichen werden sollte, dürfte das wie die Einführung wieder auf den aller letzten Drücker kurz vor Weihnachten erfolgen. Was aber bei den Jahressteuergesetzen mittlerweile die Regel ist, dass die Gesetzesänderungen nur ein paar Tage später greifen.

    Letzte Linie ist aktuell erst mal nur die Verfassungsklage von Martin Hlouscheck u.a., die soll wohl in den nächsten zwei Wochen eingereicht werden.

  7. Egal woher dieser steuerliche Blödsinn herkommt. Langfristig betrachtet werden in Deutschland die wahren Arbeiter, wir, die Bürger, weiter ausgenommen und wie ein Fisch filetiert. Bis nur noch die Gräten übrig bleiben!

  8. Pingback: Die FAZ – Finanzblogger sind Laien

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